Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen 1920

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Stimmberechtigte treffen zur Teilnahme an der Volksabstimmung am 11. Juli 1920 in Marienburg ein.

Die Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen (teils auch nur: Volksabstimmung in Ostpreußen) fanden am 11. Juli 1920 infolge des Versailler Vertrags statt. Bei den beiden Plebisziten ging es um die Frage, ob das größere Abstimmungsgebiet Allenstein in Ostpreußen (der Regierungsbezirk Allenstein und der Kreis Oletzko) sowie das kleinere Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen (östlich der Weichsel gelegene Gebiete um Marienwerder) zur preußischen Provinz Ostpreußen oder zu Polen gehören sollten. Im ostpreußischen Abstimmungsgebiet Allenstein stimmten über 97 % und im westpreußischen Abstimmungsgebiet Marienwerder über 92 % der Abstimmenden für die Zuordnung zu Ostpreußen und somit für den Verbleib im Deutschen Reich. Die Ergebnisse der beiden Abstimmungen waren nicht verbindlich, sondern dienten der Pariser Botschafterkonferenz als Richtschnur für ihre Entscheidung über die territoriale Zuordnung der beiden Abstimmungsgebiete. Während der Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmungen wurde die Regierungsgewalt in den beiden Abstimmungsgebieten jeweils von einer mit britischen, italienischen, französischen und japanischen Vertretern besetzten Interalliierten Kommission übernommen.

In Polen ist für die Abstimmungen die Bezeichnung Plebiscyt na Warmii, Mazurach i Powiślu ‚Plebiszit im Ermland, Masuren und im Unteren Weichseltal‘ üblich, auf Französisch wird meist vom Plébiscite de Warmie-Mazurie ‚Plebiszit von Ermland-Masuren‘ gesprochen, auf Englisch ist entweder vom Plebicite in East Prussia ‚Plebiszit in Ostpreußen‘ oder Plebiscite in Allenstein and Marienwerder ‚Plebiszit in Allenstein und Marienwerder‘ die Rede.

Die polnischen Teilungen führten unter anderem zum Anschluss von Pommerellen als Teil der neuen Provinz Westpreußen an das Königreich Preußen sowie zur Eingliederung des Ermlandes in Ostpreußen.

Seit dem Mittelalter waren die Gebiete des späteren West- und Ostpreußen zwischen dem Deutschordensstaat und verschiedenen polnischen sowie litauischen Herrschaften umstritten. Im Zuge des Niedergangs des Deutschordensstaats entstand zunächst im Jahr 1454 Königlich Preußen, das mit der polnischen Krone verbunden war und ab 1569 zu Polen-Litauen gehörte. Im Jahr 1525 wiederum wurde das Herzogtum Preußen begründet, dass unter dem Einfluss der Kurfürsten der Mark Brandenburg stand, ab 1618 in Personalunion regiert wurde und 1701 zum Namensgeber des neugegründeten Königreichs Preußen wurde. Königsberg kam gar die Rolle der Krönungsstätte der preußischen Könige zu. Im Zuge der Ersten Polnischen Teilung gelangte zunächst Pommerellen (polnisch Pomorze Nadwiślańskie ‚Weichsel-Pommern‘) unter der Bezeichnung „Westpreußen“ unter preußische Herrschaft. Mit der Dritten Polnischen Teilung 1795 hörte Polen für über 120 Jahre auf, als eigenständige Herrschaft fortzubestehen. In weiten Teilen des nun sogenannten Südpreußens und Neuostpreußens blieb ein Großteil der Bevölkerung polnischsprachig. Entlang der Ostseeküste, in den größeren Städten und im ostpreußischen Kernland dominierte die deutsche Sprache. In Westpreußen (Pommerellen), dem ehemals zu Königlich Preußen gehörenden Ermland, polnisch Warmia, dem südlichsten sowie dem nördlichsten Teil Ostpreußens war die Bevölkerung hingegen sprachlich, kulturell und religiös heterogen.

Nach der Reichsgründung 1871 setzte im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalismus in Deutschland sowohl eine Politik der Germanisierung ein, als auch die als Kulturkampf bezeichnete Unterdrückung des Katholizismus. Dabei wurde zugleich eine Politik der Assimilation wie des Ausschlusses verfolgt. In Schulen, der Verwaltung und teils auch an öffentlichen Orten war in aller Regel die deutsche Sprache verpflichtend. Der preußische Staat machte dabei in seinen östlichen Teilen große Unterschiede im Umgang mit den slawischen Sprachen und unterschied diese, beispielsweise in Bevölkerungsstatistiken, akribisch. So galten für Polnisch üblicherweise strengere Vorschriften als für Masurisch und Kaschubisch. Da die weitaus meisten polnischsprachigen Einwohner zugleich katholischen Glaubens waren, traf sie die Diskriminierung doppelt. Sie wurden systematisch aus dem Staatsdienst ausgeschlossen und ihnen wurde der Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen verwehrt. Die zumeist protestantische masurischsprachige Bevölkerung sah sich im Vergleich dazu deutlich weniger Beschränkungen ausgesetzt.[1]

Die seit der letzten polnischen Teilung bestehende polnische Nationalbewegung hatte sich nach dem Posener Aufstand von 1848 vorrangig auf eine weitergehende Autonomie innerhalb Preußens eingesetzt. Die polnischen Interessen hatten sich in der sogenannten Polnischen Fraktion organisiert. Nach der Reichsgründung und mit Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich, nicht zuletzt als Reaktion auf die aggressive Germanisierungspolitik, mit der Polnischen Nationaldemokratischen Partei eine radikalere Linie durch, die ein unabhängiges Polen anstrebte. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs und dem 1916 vom Deutschen Reich und Österreich-Ungarn aus dem besetzten Russisch-Polen gebildeten Regentschaftskönigreich Polen erschien diese Forderung erstmals seit langer Zeit tatsächlich erreichbar. Der polnischen Unabhängigkeitsbewegung gelang es, dass ihre Forderung in das 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Woodrow Wilson einfloss.[2]

Der Weg zu den Volksabstimmungen

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Gebietsverluste Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg (farblich schraffierte Flächen)

Während des Ersten Weltkriegs versuchten das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn, beispielsweise durch die Aufstellung der Polnischen Legionen sowie der Polska Organizacja Wojskowa ‚Polnische Militärorganisation‘ den polnischen Nationalismus für ihre Kriegsbemühungen gegen Russland zu nutzen. Spätestens mit der Eidkrise 1917 wurde jedoch deutlich, dass die polnische Nationalbewegung ihre Unterstützung von tatsächlichen Schritten hin zu einem unabhängigen Polen abhängig machte. Da hierfür keine Unterstützung von den Mittelmächten zu erwarten war, wandte sich die Nationalbewegung nun an die Alliierten um Unterstützung. Insbesondere die US-Regierung unter Präsident Woodrow Wilson zeigte große Sympathie für die Nationalbewegungen im Bereich des Deutschen Reichs, Österreich-Ungarns und des Osmanischen Reichs. Letztlich nahm Wilson Anfang 1918 die Forderung nach einen unabhängigen Polen in sein 14-Punkte-Programm auf, in dem es hieß:

„Punkt 13: Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zur See geöffnet werden, und seine politische sowohl wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.“

Woodrow Wilson

Als sich im Verlauf des Jahres 1918 der bevorstehende Zusammenbruch der Mittelmächte immer deutlicher abzeichnete, verstärkte sich die Entschlossenheit der polnischen Nationalbewegung, eine Wiederherstellung Polens nötigenfalls gewaltsam zu erzwingen. Mit dem Posener Aufstand und der Gründung der Zweiten Polnischen Republik am 11. November 1918 gelang dies zumindest teilweise. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der staatlichen Restauration Polens war die Grenzziehung zwischen Polen und dem Deutschen Reich umstritten. Bei den Pariser Friedensverhandlungen wurde hierüber in der am 26. Februar 1919 eingerichteten Kommission für polnische Angelegenheiten, englisch Commission on Polish Affairs, französisch Commision des affaires polonaises, unter der Leitung von Jules Cambon beraten. Weitere Mitglieder waren der Brite William Tyrrell, der US-Amerikaner Isaiah Bowman, der Italiener Pietro Tomasi Della Torretta sowie der Japaner Kentaro Ochiai. Eine ihrer zahlreichen Aufgaben war es, festzulegen, welche Gebiete zu einem neugegründeten Polen gehören sollten.[3]

Die polnische Regierung, vertreten durch Roman Dmowski, vertrat zunächst die Auffassung, dass Polen in den Grenzen von 1772 wiederherzustellen sei. Auf Deutschland bezogen bedeutete das die Abgabe Posens, Westpreußens (ohne den Kreis Stuhm) sowie des Ermlands. Darüber hinaus forderte Polen auch den Anschluss des südlichen Teils Ostpreußens, Oberschlesiens sowie die Abgabe des Memellandes an Litauen. Aus dem verbleibenden Teil Ostpreußens, rund um Königsberg, sollte ein von Deutschland unabhängiges Völkerbundmandat entstehen, das nach Einschätzung polnischer Politiker langfristig ebenfalls Teil Polens werden sollte.[4]

Die eigentlichen Beratungen der Grenzfrage fanden in einem weiteren Unterkomitee statt, dem der französische General Henri Le Rond vorsaß. Weitere Mitglieder waren Isaiah Bowman und der Brite Frederick Kisch. Das Unterkomitee beendet seine Beratungen bereits am 12. März 1919 und schloss sich den Forderungen Polens weitgehend an. Lediglich bezogen auf das südliche Ostpreußen empfahl es, da dort die masurische Bevölkerung zwar eine Form von Polnisch spreche, jedoch protestantischen Glaubens sei, über die Zugehörigkeit in einem Plebiszit zu entscheiden. Die polnische Delegation sprach sich nachdrücklich gegen ein solches Plebiszit aus.[5]

Im Rat der Zehn wurde die Angelegenheit am 19. März 1919 erstmals besprochen. Insbesondere Lloyd George wandte sich entschieden gegen den ersten Vorschlag der Kommission, wobei er insbesondere die Abgabe des Weichselgebiets (das östliche Westpreußen), das historisch niemals zu Polen gehört hatte, heraushob. Die Angliederung aller von Polen geforderten Gebiete würde unweigerlich zu größeren deutschen Minderheiten in Polen führen, was dem damaligen Ideal des sprachlich-ethnisch homogenen Nationalstaats widersprach. Unter diesen Bedingungen sei zu befürchten, dass der Friedensvertrag von Deutschland möglicherweise nicht unterzeichnet würde. Neben diesen im Rat vorgebrachten Befürchtungen trieb Großbritannien jedoch auch die Sorge eines zu großen französischen Einflusses auf dem europäischen Kontinent an. Frankreich wollte Polen zu einer der tragenden Säulen seiner europäischen Außenpolitik aufbauen, als starken Verbündeten sowohl gegen das Deutsche Reich als auch Sowjetrussland.[6]

Die Kommission wurde aufgefordert, eine Überarbeitung vorzulegen, die jedoch reichte am 22. März 1919 ihren Vorschlag erneut unverändert ein. Letztlich gab US-Präsident Wilson am 22. April 1919 den Ausschlag, als er zusammen mit der Idee der Schaffung einer Freien Stadt Danzig auf die Durchführung von zwei Plebisziten, eines im Weichselgebiet um Marienwerder sowie eines in Ostpreußen um Allenstein, drängte.[7]

Die Volksabstimmungen im Versailler Vertrag

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Die Verwaltungsgliederung der Provinz Westpreußen bis 1919
Die Verwaltungsgliederung der Provinz Ostpreußen bis 1919

Im Versailler Vertrag wurde schließlich die direkte Abgabe des größten Teils der Provinz Posen (das historische Großpolen) festgehalten. Seit dem Posener Aufstand stand das Gebiet ohnehin faktisch unter polnischer Kontrolle. Weiterhin wurde der sogenannte Polnische Korridor unmittelbar an Polen übertragen, also der westliche Teil Westpreußens. In beiden Regionen war die Bevölkerung überwiegend polnischsprachig. In den südlichen Kreisen Ostpreußens, den östlich der Weichsel gelegenen Teilen Westpreußens sowie in Oberschlesien sollten hingegen Volksabstimmungen über die weitere staatliche Zugehörigkeit durchgeführt werden.

Konkret waren zwei Abstimmungsgebiete, englisch plebiscite areas, französisch zones du plébiscite, vorgesehen: Das Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen, das den gesamten Kreis Stuhm, den gesamten Kreis Rosenberg sowie den östlich der Nogat liegenden Teil des Kreises Marienburg und den östlich der Weichsel gelegenen Teil des Kreises Marienwerder umfasste. Nicht zu diesem Abstimmungsgebiet gehörten der westliche Teil des Kreises Marienburg, der laut Versailler Vertrag dem Freistaat Danzig zugeschlagen wurde, sowie der westliche Teil des Kreises Marienwerder, der als Teil des Polnischen Korridors direkt an Polen ging.

Das Abstimmungsgebiet Allenstein in Ostpreußen umfasste den Kreis Oletzko sowie alle Kreise des Regierungsbezirks Allenstein, wobei die um die Stadt Soldau gelegenen Teile des Kreises Neidenburg direkt an Polen abgegeben wurden, da über dieses Gebiet die strategisch bedeutsame Bahnstrecke Warschau–Danzig verlief. Nach den Regelungen in den Artikeln 94–98 des Versailler Vertrags wurden die beiden Abstimmungsgebiete entmilitarisiert und jeweils einer eigenen, dem Völkerbund unterstehenden Interalliierten Abstimmungskommission unterstellt. Deutschland und Polen waren zudem aufgefordert, jeweils einen bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen, der die Interessen seiner Regierung in den Abstimmungsgebieten bei der Interalliierten Kommission vertreten sollte.

Die polnische Regierung lehnte alle Plebiszite ab und auch die deutsche Regierung (Kabinett Scheidemann) zeigte sich nur mit dem Plebiszit in Oberschlesien einverstanden. Bezogen auf Abstimmungsgebiete in Ost- und Westpreußen war für die polnische Seite klar, dass sie realistischerweise nicht auf einen Abstimmungssieg hoffen durfte.[8] Aber auch auf deutscher Seite herrschte eine gewisse Verunsicherung. Die Formulierung im Versailler Vertrag besagte lediglich, dass die Ergebnisse der Abstimmung „berücksichtigt“ werden sollten.[9] Vor diesem Hintergrund gab es vielfach Sorge, dass selbst eine allgemeine Mehrheit für den Verbleib bei Ostpreußen keine Sicherheit vor Gebietsabtretungen an Polen bieten werde.[10] Laut dem polnischen Historiker Wojciech Wrzesiński waren die Abstimmungen „Ausdruck eines ratlosen Bekenntnisses, dass es unmöglich war, eine eindeutige Lösung der ostpreußischen Frage herbeizuführen und gleichzeitig radikale Entscheidungen zu vermeiden, der zumindest eine der beiden Seiten nicht zustimmen konnte.“[11]

Die Situation in den Abstimmungsgebieten

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Allgemeine Ausgangslage im Jahr 1919

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Flugblatt des Ostdeutschen Heimatdienstes während der Pariser Friedensverhandlungen (1919)

Als nach Mai 1919 allgemein absehbar wurde, dass in Ost- und Westpreußen (sowie in Oberschlesien) jeweils Plebiszite über die territoriale Zugehörigkeit abgehalten werden würden, begannen beide Seiten sich auf diese vorzubereiten. Die allgemeine politische Situation war dabei in beiden Staaten höchst unterschiedlich und entwickelte sich von Sommer 1919 bis Juli 1920 sehr dynamisch.

Das Jahr 1919 war für Deutschland sehr belastend. Nach der Novemberrevolution, der militärischen Niederlage im Ersten Weltkrieg und dem dritten Hungerwinter in Folge war das Land politisch, militärisch und wirtschaftlich nur sehr eingeschränkt handlungsfähig. In Ostpreußen, einer der ärmsten Regionen in Deutschland, an der Peripherie des Deutschen Reichs gelegen und politisch äußerst konservativ gestimmt, herrschte unter der deutschgesinnten Bevölkerung angesichts der polnischen Gebietsforderungen ein gewisser Pessimismus. Es gab vielfach Zweifel daran, ob die neue SPD-geführte Reichsregierung sich tatsächlich für die Gebiete im äußersten Osten einzusetzen bereit war. Zugleich gab es Angst vor einer militärischen Intervention Polens, wie es zum Jahreswechsel 1918/1919 in Posen geschehen war. Zwar stabilisierte sich die allgemeine Lage in Deutschland bis zum Sommer 1919 ein wenig, dennoch blieben die Aussichten auch nach Abschluss des Versailler Vertrags im Juni 1919 eher düster. Deutschland sollte erhebliche Reparationen zahlen, deren Höhe die Reparationskommission aber erst nach Vertragsschluss festlegte und die ab 1. Mai 1921 zu leisten waren. Deutschlands Kohlereserven wurden von den Alliierten kontrolliert und die Industrie lag am Boden. Vorteilhaft für das Deutsche Reich war hingegen, dass nur ein sehr kleiner Teil der Kämpfe des Ersten Weltkriegs auf deutschem Boden ausgetragen worden waren. Die 1914/15 in Ostpreußen ausgetragenen Kämpfe (Ostpreußische Operation sowie die Winterschlacht in Masuren) hatten in Masuren schwere Kriegsschäden verursacht, deren Beseitigung jedoch bereits während des Krieges mit verhältnismäßig großzügiger Hilfe der preußischen Regierung und durch sogenannte Kriegspatenschaften anderer deutscher Städte angegangen wurde. Tatsächlich scheint diese erfahrene Solidarität einer der Gründe für den später hohen Stimmanteil in Masuren für einen Verbleib bei Ostpreußen bei der Volksabstimmung von 1920 gewesen zu sein.

Für Polen begann die Nachkriegszeit ebenfalls mit vielen Wirren, aber dennoch vielversprechend. Die Zweite Polnische Republik erfuhr auf der internationalen Bühne Anerkennung und hatte mit Frankreich einen wichtigen Förderer an der Seite. Wenngleich Polen seine Gebietsforderungen weder militärisch noch diplomatisch voll umfänglich durchsetzen konnte, entstand bis Sommer 1919 in der Mitte Europas ein politisch gefestigtes neues Polen. Die Grenzstreitigkeiten sowohl mit dem Deutschen Reich als auch mit der neu entstandenen Tschechoslowakei wurden ab Frühjahr 1919 auf der diplomatischen Ebene behandelt und stellten zumindest keine existenzielle Bedrohung für Polen dar. Der noch im Frühjahr ausgebrochene Krieg gegen Sowjetrussland verlief ebenfalls zufriedenstellend für Polen, das das östliche Galizien um Lwiw besetzen und sichern konnte. Innenpolitisch stand Polen zwar vor großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Zugleich lieferte der polnische Nationalismus eine wesentliche gesellschaftliche Basis und einen gewissen Fortschrittsoptimismus für den Aufbau der polnischen Republik und die Zusammenführung des zuvor auf drei verschiedene Staaten aufgeteilten Landes.

Der Abstimmungskampf

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Das Deutsche Haus in Allenstein im Juli 1920
„So würde es uns bei Polen ergehen!“ – pro-deutsches Propagandaplakat

Noch während der Pariser Friedensverhandlungen im ersten Halbjahr 1919 formierte sich in Ostpreußen eine pro-deutsche Bewegung. Am 22. März rief der Johannisburger Superintendent Paul Hensel mittels Flugblättern und in der Presse zur Gründung eines „Masurenbundes“ auf. Er führte zudem eine Unterschriftensammlung durch, bei der sich schließlich 144.447 Personen für einen Verbleib beim Deutschen Reich aussprachen. Sein Versuch, mit diesen Unterschriften Einfluss auf die Verhandlungen in Paris zu nehmen, scheiterte jedoch.[12] Aus vielen zeitgenössischen Quellen ist abzulesen, dass der pro-deutsch gestimmte Teil der Bevölkerung im ersten Halbjahr 1919 sehr pressimistisch in die Zukunft blickte.[13] Dies gilt vor allem für das Abstimmungsgebiet Marienwerder, in dem insbesondere im Kreis Stuhm größere vorwiegend pro-polnisch gestimmte Siedlungen lagen. Für besonders große Unruhe in der Bevölkerung sorgte im Frühjahr 1919 die Verlegung der polnischen Armee Haller aus Frankreich ins östliche Polen. Ursprünglich sollte dies auf dem Seeweg und über Danzig geschehen, aufgrund scharfer Proteste der Reichsregierung, die eine Besetzung Westpreußens noch vor Abschluss der Friedensverhandlungen fürchtete, wurde dieses Vorhaben jedoch zugunsten eines Transports über Land aufgegeben.[14]

Im Ermland entstand wenig später der „Arbeitsausschuß Allenstein gegen die Polengefahr“, der sich am 14. Juli 1919 mit anderen vergleichbaren Organisationen zum Masuren- und Ermländerbund zusammenschloss, der zeitweise 220.000 Mitglieder hatte. Daneben war der „Ostdeutsche Heimatdienst“ tätig, in dem die pro-deutschen propagandistischen Aktivitäten gebündelt waren. Zu den führenden Köpfen zählte dort neben Paul Hensel auch Max Worgitzki. Die von ihnen herausgegebenen Ostdeutschen Nachrichten erreichten eine wöchentliche Auflage von 200.000 Exemplaren. Neben Publikationen gehörten vor allem Veranstaltungen aller Art, Heimatfeste, Liederabende, Theateraufführungen und nicht zuletzt Weihnachtsfeiern, zu den tragenden Säulen der deutschen Abstimmungspropaganda in Ost- und Westpreußen. Diese erreichte die ganze Fläche des Landes, von wenigen rein polnisch geprägten Ortschaften abgesehen. Wenngleich davon auszugehen ist, dass die hohen Mitgliederzahlen auch einem gewissen sozialen Druck geschuldet waren, besteht wenig Zweifel an der breiten Verankerung einer pro-deutschen Haltung in der Bevölkerung. Der deutschen Kampagne kam zugute, dass sie sich auf nahezu alle in der Bevölkerung verankerten Institutionen sowie auf die weiter tätigen preußischen Verwaltungen stützen konnte.[15] Unterstützt wurden diese lokalen Organisationen durch die Reichszentrale für Heimatdienst, eine staatliche deutsche Einrichtung, die sowohl die finanziellen Hilfen der preußischen und der Reichsregierung verteilte als auch sich um die Mobilisierung der im restlichen Reichsgebiet lebenden Abstimmungsberechtigten, der sogenannten „Abstimmler“, kümmerte.[16]

Es war ein unbestreitbarer Erfolg der deutschen Plebiszitkamapgne, dass sich die gedrückte Stimmung im pro-deutschen Lager bis Sommer 1920 völlig ins Gegenteil verkehrte. In den letzten Monaten vor den Plebisziten war die pro-deutsche Seite von ihrem Abstimmungssieg fest überzeugt und setzte sich nachdrücklich für einen möglichst baldigen Abstimmungstermin ein.

Dennoch bestand bis zuletzt eine gewisse Unsicherheit und auch die Angst vor einer militärischen Intervention Polens. So verwundert es nicht, dass trotz der guten Aussichten für die deutsche Seite verdeckte Vorbereitungen für einen bewaffneten Kampf getroffen wurden. Es wurden diverse halbmilitärische Organisationen ins Leben gerufen (Schutzbund, Heimwehr, Bürgerwehr, Heimatschutz und weitere mehr), demobilisierte Soldaten integriert und auch die als stramm anti-polnisch geltenden Baltikum-Freikorps nach Ostpreußen verlegt.[17] Hinter dem Rücken der Interalliierten Kommissionen legten pro-deutsche Kräfte heimlich Waffenlager an.[18]

Der Ortelsburger Verleger Kazimierz Jaroszyk (1947)

Die Aktivitäten der polnischen Seite fielen erheblich bescheidener aus. Die mehr oder minder einzige propagandistische Veröffentlichung im Allensteiner Abstimmungsgebiet blieb das Blättchen „Masur“ des Ortelsburger Verlegers Kazimierz Jaroszyk, die mit einer Auflage von nur 500–2000 Exemplaren jedoch keine nennenswerte Reichweite hatte.[19] Daneben wurde im November 1919 in Warschau das „Komitet Mazurksi“ ‚Masurisches Komitee‘ unter dem Vorsitz von Juliusz Bursche, dem späteren Bischof der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen, gegründet.[19] Allerdings scheint diese zu keinem Zeitpunkt über nennenswerte Unterstützung im Abstimmungsgebiet verfügt zu haben. Sie war daher in besonderem Maße auf auswärtige Agitatoren angewiesen (vor allem aus Warszawa, Poznań, Kraków, Lwiw und Toruń), die nur selten über gute Kenntnisse der lokalen Verhältnisse verfügten. Insgesamt waren für die polnische Plebiszitkampagne im Abstimmungsgebiet Allenstein nur 120 Personen tätig.[20] Sie blieb, wie auch die anderen polnischen Bemühungen im Abstimmungskampf, wenig schlagkräftig.[21] Die polnische Propaganda zielte vor allem darauf ab, die Masuren als jahrhundertelang durch die Preußen beziehungsweise Deutschen unterdrückte Polen darzustellen, die durch den Anschluss an das neuerstandene Polen ihre Freiheit gewinnen würden.

Auf polnischer Seite waren die Einschätzungen zu den Chancen auf einen Abstimmungssieg bei den Plebisziten sehr unterschiedlich. Während einige nationalistische Kreise 1919 noch davon ausgingen, dass die Bevölkerung der Abstimmungsgebiete diese Gelegenheit zur Befreiung von Preußen und der Germanisierung nutzen werde, überwog doch vielfach eine nüchterne Einschätzung. So ist es bezeichnend, dass im Vergleich zur Abstimmung in Oberschlesien die polnische Plebiszitkampagnen in West- und Ostpreußen zu keinem Zeitpunkt auf vergleichbare Ressourcen oder Unterstützung zurückgreifen konnte – weder durch pro-polnische Kräfte im Abstimmungsgebiet selbst noch durch die wesentlichen polnischen Machtzentren in Posen oder Warschau. Im Verlauf des Jahres 1920 kam zudem die sich verschlechternde Lage im polnisch-sowjetischen Krieg hinzu. So belagerte die Rote Armee im Juni 1920 Lemberg, und die Aussicht, Teil eines Staates zu werden, der sich gerade in einem sehr unvorteilhaft verlaufenden Krieg befand, war für die Abstimmenden wenig verlockend. Auch die materiellen Aussichten waren trotz gegenteiliger polnischer Propaganda ungewiss.

Die Interalliierten Kommissionen

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Mitglieder der Interalliierten Kommission in Allenstein (1920)
Von der Interalliierten Kommission 1920 in Allenstein herausgegebene Briefmarke

Mitte Februar 1920 übernahmen die Interalliierten Kommissionen die Aufsicht in den Abstimmungsgebieten Allenstein und Marienwerder. Alle Verbände der Reichswehr mussten die Gebiete verlassen, die deutschen Polizeien wurden aufgelöst und durch eine Abstimmungspolizei sowie eine Abstimmungsgrenzpolizei ersetzt. Die bis dahin zuständigen Regierungspräsidenten sowie gegebenenfalls weitere preußische und deutsche Amtsträger wurden für die Zeit der Regierungsübernahme ausgewiesen. Im Übrigen setzten die preußischen Verwaltungen ihre Tätigkeit fort, die dort tätigen Beamten mussten der jeweiligen Kommission jedoch einen Treueid leisten.[22] Zusätzlich wurden polnische Beisitzer benannt, die – wenngleich ohne Entscheidungsbefugnisse – die Arbeit der deutschen Behörden überwachen sollten.[23]

Im Abstimmungsgebiet Allenstein erfolgte die Übergabe der Amtsgeschäfte am 14. Februar 1920. Zunächst wurden der Regierungspräsident Matthias von Oppen und der Oberbürgermeister der Stadt Allenstein Georg Zülch ausgewiesen. Der Vertreter der Reichsregierung war der völkisch-nationale Wilhelm von Gayl als Reichs- und Staatskommissar. Ihm war aber, wie er selbst schrieb, „eine Doppelaufgabe gestellt: Er hatte die deutschen Belange gegenüber der Kommission und den Polen zu wahren, aber auch der Kommission aufklärend und beratend zu helfen sowie ihren Verkehr mit den deutschen Regierungsstellen außerhalb des Gebietes zu vermitteln. Er war nicht einseitiger Interessenvertreter wie der polnische Generalkonsul, sondern durch ein entsprechendes Abkommen organisch mit der Kommission verbunden.“ Die Vertretung der polnischen Interessen nahm Generalkonsul Zenon Eugeniusz Lewandowski wahr, der sich jedoch bald als ungeeignet für den Posten erweisen sollte.[22] Ihm folgte noch im Frühjahr 1920 Fürst Henryk Korybut-Woroniecki nach. Die Interalliierte Kommission in Allenstein bestand aus dem britischen Diplomaten Ernest Rennie, dem französischen Diplomaten Joseph Couget, dem italienischen Senator Domenico Fracassi di Torre Rossano sowie dem japanischen Kommissar Kuninori Marumo. Im Dienst der Kommission für das ostpreußische Abstimmungsgebiet standen 88 höhere Beamte und Offiziere: 34 Briten, 24 Franzosen, 23 Italiener und 7 Japaner. Zudem unterstanden der Interalliierten Kommission in Allenstein sowohl britische als auch italienische Truppen.

Im Abstimmungsgebiet Marienwerder erfolgte die Übergabe der Amtsgeschäfte am 17. Februar 1920, hierfür legte Regierungspräsident Karl Schilling sein Amt nieder. Der deutsche Bevollmächtigte für das westpreußische Abstimmungsgebiet war zunächst der frühere Landrat von Graudenz, Geheimrat Hans Kutter. Aufgrund seiner Verbindungen zum Kapp-Putsch wurde er jedoch am 30. April 1920 von Theodor von Baudissin, dem Landrat in Neustadt/Westpreußen, abgelöst. Die polnische Seite war in Marienwerder durch Stanisław Sierakowski vertreten, der im Kreis Stuhm ein Rittergut besaß. Die Interalliierte Kommission in Marienwerder bestand aus dem früheren italienischen Staatssekretär Angelo Pavia als Vorsitzendem sowie dem britischen Diplomaten Henry Beaumont, dem französischen Diplomaten Comte René de Cherisey sowie dem japanischen Botschaftssekretär Morikazu Ida. Im Abstimmungsgebiet Marienwerder war eine Brigade italienische Bersaglieri stationiert.[24]

Die Volksabstimmungen am 11. Juli 1920

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Abstimmungsbedingungen

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Muttersprache nach der statistischen Erhebung 1910 sowie die Ergebnisse der Volksabstimmungen im Abstimmungsgebiet Allenstein und im Abstimmungsgebiet Marienwerder vom 11. Juli 1920
Ankunft von Wählern in Marienwerder

Stimmberechtigt waren alle Personen, die am 10. Januar 1920 das 20. Lebensjahr vollendet hatten und entweder in den Abstimmungsgebieten geboren waren oder dort seit dem 1. Januar 1914 ihren Wohnsitz hatten.

Dementsprechend waren auch zahlreiche Personen stimmberechtigt, die bereits länger nicht mehr in den Stimmgebieten lebten. Vielfach handelte es sich hierbei um Personen, die im Rahmen der Industrialisierung insbesondere in das Ruhrgebiet abgewandert waren. Diese Regelung ging auf einen Vorschlag von Ignacy Jan Paderewski und der polnischen Delegation in Paris zurück. Die Hoffnung, auf diese Weise viele vermeintlich pro-polnische Stimmen von aus Masuren abgewanderten Ruhrpolen mobilisieren zu können, erfüllte sich jedoch nicht. Vielmehr ergab sich ein zusätzliches Stimmenreservoir für die pro-deutsche Seite, für die es erheblich einfacher war, die ganz überwiegend im restlichen Reich lebenden „Abstimmler“ ausfindig zu machen und für eine Stimmabgabe zu gewinnen.[25] Den von außerhalb des Abstimmungsgebietes zurückkehrenden Abstimmungsberechtigten wurde ein kostenfreier Transport sowie freie Unterbringung zur Verfügung gestellt und auch der Verdienstausfall wurde gegebenenfalls ersetzt. Da die polnischen Behörden in den letzten Wochen vor der Abstimmung entgegen den Bedingungen des Versailler Vertrags 25.000 Stimmwilligen aufgrund angeblicher formaler Mängel ihrer Reisepapiere die Durchreise durch den Polnischen Korridor verweigerten[26], wurde der Seedienst Ostpreußen geschaffen.[27] Vom Flughafen Stolp aus wurde der Lufttransport organisiert.[28]

Die Festsetzung der Abstimmungsalternativen Polen/Ostpreußen (nicht Polen/Deutschland) ging auf eine Forderung der polnischen Delegation in Versailles unter der Leitung von Roman Dmowski zurück, die sich insbesondere von der Teilnahme der als polnische Minderheit angesehenen Ruhrpolen bessere Chancen versprach.

Ergebnisse Abstimmungsgebiet Allenstein

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Von den 422.067 Stimmberechtigten[29] beteiligten sich knapp 88 %, bei einer sehr geringen Zahl von schätzungsweise 500–550 ungültigen Stimmen (etwa 0,001 %). Es wurden 363.159 Stimmen (etwa 97,9 % der abgegebenen gültigen Stimmen) für einen Verbleib bei Ostpreußen gezählt und 7.924 Stimmen (etwa 2,1 % der abgegebenen gültigen Stimmen) für einen Anschluss an Polen.

Die Regierungsgewalt über das Abstimmungsgebiet wurde am 16. August 1920 durch die Interalliierte Kommission in Gegenwart des Reichskommissars für das Abstimmungsgebiet, Wilhelm Freiherr von Gayl, an den Regierungspräsidenten von Allenstein, Matthias von Oppen, zurückgegeben.

Stimmverteilung Volksabstimmung in Allenstein[30]
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
gültige Stimmen (b) für Polen für Ostpreußen
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an a)
Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an a)
Anteil
(an b)
Allenstein (Stadt)
Olsztyn (miasto)
20.160 17.084 84,74 % 0.342 01,70 % 02,00 % 16.742 83,05 % 98,00 %
Allenstein (Kreis)
Olsztyn
41.586 36.578 87,96 % 4.871 11,71 % 13,32 % 31.707 76,24 % 86,68 %
Johannisburg
Jańsbork
38.964 33.831 86,83 % 0.014 00,04 % 00,04 % 33.817 86,79 % 99,96 %
Lötzen
Lec
33.339 29.359 88,06 % 0.010 00,03 % 00,03 % 29.349 88,03 % 99,97 %
Lyck
Elk
40.440 36.573 90,44 % 0.044 00,11 % 00,12 % 36.529 90,33 % 99,88 %
Neidenburg
Nibork
26.449 22.565 85,32 % 0.330 01,25 % 01,46 % 22.235 84,07 % 98,54 %
Oletzko
Olecko
32.010 28.627 89,43 % 0.002 00,01 % 00,01 % 28.625 89,43 % 99,99 %
Ortelsburg
Szczytno
56.389 48.704 86,37 % 0.497 00,88 % 01,02 % 48.207 85,49 % 98,98 %
Osterode
Ostróda
54.256 47.399 87,36 % 1.031 01,90 % 02,18 % 46.368 85,46 % 97,82 %
Rößel
Reszel
39.738 36.006 90,61 % 0.758 01,91 % 02,11 % 35.248 88,70 % 97,89 %
Sensburg
Żądzbork
38.736 34.357 88,70 % 0.025 00,06 % 00,07 % 34.332 88,63 % 99,93 %
Abstimmungsgebiet
Allenstein
422.0670 371.0830 87,92 % 7.924 01,88 % 02,14 % 363.1590 86,04 % 97,86 %

Ergebnisse Abstimmungsgebiet Marienwerder

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Von den 121.176 Stimmberechtigten[31] beteiligten sich knapp 87 %, bei einer sehr geringen Zahl von schätzungsweise 162 ungültigen Stimmen (etwa 0,001 %). Es wurden 96.895 Stimmen (etwa 92,4 % der abgegebenen gültigen Stimmen) für eine Angliederung an Ostpreußen gezählt und 7.947 Stimmen (etwa 7,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen) für einen Anschluss an Polen. Nach Paul Hoffmann waren 23.718 Abstimmende im Abstimmungsgebiet Marienwerder gebürtig, jedoch nicht mehr ansässig.[32]

Stimmverteilung Volksabstimmung in Marienburg[33]
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
gültige Stimmen (b) für Polen für Ostpreußen
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an a)
Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an a)
Anteil
(an b)
Marienburg
Malborg
20.342 17.996 88,47 % 0.191 00,94 % 01,06 % 17.805 87,53 % 98,94 %
Marienwerder
Kwidzyń
31.913 27.387 85,82 % 1.779 05,57 % 06,50 % 25.608 80,24 % 93,50 %
Rosenberg
Susz
39.630 34.571 87,23 % 1.073 02,71 % 03,10 % 33.498 84,53 % 96,90 %
Stuhm
Sztum
29.291 24.888 84,97 % 4.904 16,74 % 19,70 % 19.984 68,23 % 80,30 %
Abstimmungsgebiet
Marienburg
121.1760 104.8420 86,52 % 7.947 06,56 % 07,58 % 96.895 79,96 % 92,42 %

Nach den Volksabstimmungen

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Feierliche Rückübertragung der Regierungsgewalt im Abstimmungsgebiet Allenstein von der Interalliierten Kommission an die preußischen Behörden

Die Pariser Botschafterkonferenz legte bereits einen Monat nach den beiden Volksabstimmungen, am 12. August 1920, die künftige Grenze zwischen Ostpreußen und Polen fest.

Im Abstimmungsgebiet Allenstein wurden die drei unmittelbar an der Grenze liegenden Gemeinden Klein Lobenstein, Klein Nappern und Groschken im Kreis Osterode, die sich mehrheitlich für einen Anschluss an Polen ausgesprochen hatten, mit einer Gesamtfläche von 6,92 km² an Polen abgetreten. Weitere sechs Gemeinden, die mehrheitlich für Polen stimmten, verblieben bei Ostpreußen, da sie sonst Exklaven gebildet hätten.[34] Bereits im Februar 1920 und ohne Volksabstimmung war das zum Landkreis Neidenburg zählende Gebiet um Soldau an Polen abgetreten worden. Grund hierfür war die durch Soldau verlaufende, strategisch wichtige Preußische Ostbahnlinie Danzig–Warschau.

Das Abstimmungsgebiet Marienwerder wurde an Ostpreußen angegliedert, musste jedoch die im Kreis Marienwerder direkt an der Weichsel gelegenen Dörfer Kurzebrack, Johannesdorf, Außendeich, Neuliebenau und Kramersdorf an Polen abtreten. Im Ergebnis hatte die Provinz Ostpreußen damit keinen direkten Zugang mehr zur Weichsel.

In der Zeit nach den beiden Volksabstimmungen kam es auf beiden Seiten der neuen Grenze in gewissem Maß zu Repressionen gegenüber tatsächlichen oder vermeintlichen Anhängern der anderen Nation. Bereits während der Abstimmungskampagnen war es lokal zu wechselseitigen Boykotten gekommen, bei denen beispielsweise pro-polnisch gesinnte Kunden nicht mehr bei deutschen Händlern kauften und andersherum. In den Tagen und Wochen nach den Abstimmungen wurden in Ostpreußen viele Betriebe und der Besitz polnischer Unterstützer demoliert, vereinzelt kam es auch zu Gewalttaten und förmlichen Enteignungen. Auf polnischer Seite wurden in den Monaten nach den Plebisziten deutschsprachige Mitarbeiter in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen schrittweise aus ihren Ämtern entfernt. In den folgenden Monaten entschieden sich auf beiden Seiten der Grenze Menschen aufgrund handfester Repressionen, der Nähe zur eigenen Familie oder der Besserung der eigenen wirtschaftlichen Situation für einen Wohnortwechsel. In einigen Fällen tauschten pro-polnische und pro-deutsche Familien einvernehmlich ihre Höfe und Betriebe miteinander.[35]

Die Volksabstimmungen in der Erinnerungskultur

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Postkarte des Abstimmungsdenkmals in Allenstein (1929)
Das Abstimmungsdenkmal in Marienburg

Bereits kurz nach den Plebisziten wurde zu diesen in den ehemaligen Abstimmungsgebieten eine Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Neben alljährlichen Festen und Veranstaltungen wurden in zahlreichen Dörfern und Städten Gedenksteine und -tafeln errichtet. Üblicherweise waren darauf ein Ausruf wie „Wir bleiben deutsch“ oder „Dies Land bleibt deutsch“ und darunter die lokalen Abstimmungsergebnisse angegeben.[36]

Im Jahr 1922 wurde an der Marienburg ein Abstimmungsdenkmal und im Jahr 1928 in Allenstein ein zentrales Abstimmungsdenkmal eingeweiht. Anlässlich der Jahrestage der Abstimmung wurden Sport- und Volksfeste organisiert, so etwa 1925 ein Staffellauf durch das Abstimmungsgebiet, der in Allenstein endete.[37] Weiterhin wurde ein ganzes Netz aus Museen und Heimatstuben eingerichtet und bereits bestehende Heimatmuseen wurden um eine Dauerausstellung zu den Volksabstimmungen erweitert. Finanziert wurden all diese Maßnahmen unter anderem durch die vom Freistaat Preußen noch 1920 ins Leben gerufene und finanziell großzügig ausgestattete Stiftung Der Treudank.

Nach der Vertreibung der Deutschen aus Ostpreußen wurde 1945 das Allensteiner Denkmal, wie auch die meisten anderen Abstimmungsdenkmäler, durch die polnische Verwaltung zerstört. Die Erinnerung an die beiden Volksabstimmungen wurde von da an vor allem durch die Vertriebenenverbände wach gehalten. In der Nachkriegszeit gerieten die beiden Volksabstimmungen zu ihrem 40. Jahrestag beim Deutschlandtreffen der Ostpreußen im Jahr 1960 in Düsseldorf noch einmal stärker in den öffentlichen Fokus.

In Polen spielt die Erinnerung an die Plebiszite in Ost- und Westpreußen, in starkem Kontrast zum Gedenken an die Abstimmung in Oberschlesien, keine besondere Rolle.

Forschungsliteratur

  • Sabine Bamberger-Stemmann: Volksabstimmungen als Mittel zur Neuordnung des europäischen Staatensystems nach dem Ersten Weltkrieg. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 181–203.
  • Michael Bulitta: Ein Beitrag zur Organisation der Volksabstimmung im Jahre 1920 im Stadtkreis Allenstein (Ostpreußen). Hrsg.: Verein für Familienforschung in Ost und Westpreußen e.V. (= Altpreußische Geschlechterkunde. 54 (Neue Folge)). 2006, DNB 012861219, S. 191–212.
  • Piotr Bystrzycki: Die Bedeutung und Rolle des Soldaugebiets in den Plebisziten in Masuren im Jahre 1920. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 1113–131.
  • Rüdiger Döhler: Ostpreußen nach dem Ersten Weltkrieg (= Einst und jetzt. Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung. Band 54). 2009, ZDB-ID 300217-2, S. 219–235.
  • Walther Hubatsch: Die Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen 1920. Ein demokratisches Bekenntnis zu Deutschland. Hrsg.: Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft. Hamburg 1980, ISBN 3-88527-036-6 (Vortrag gehalten am 5. Juli 1980 in München bei der Gedenkstunde zur Erinnerung an die Volksabstimmung in Ost- und Westpreussen 1920).
  • Robert Kempa: Der nordöstliche Teil Masurens im Plebiszit 1920. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 149–161.
  • Andreas Kossert: Ein Mythos entsteht: „Ostpreußen“ oder „Polen“? Die Volksabstimmung in Masuren. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 133–147.
  • Lieselotte Kunigk-Helbing: Stuhm – ein westpreußischer Kreis im Spiegel des Plebiszits. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 94–111.
  • Florian Paprotny: Die Ausführung des Plebiszits in Ost- und Westpreußen. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 488–498.
  • Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 27–58.
  • Robert Traba: „Wir bleiben deutsch“ – Die Abstimmung 1920 als identitätsstiftendes Symbol für die deutsche Bevölkerung in Ostpreußen. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 163–180.
  • Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war with a collection of official documents. Band 1. Carnegie Endowment for International Peace, Washington 1933, OCLC 257812582 (handle.net).
  • Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung oder die Festigung der staatlichen Souveränität. Die ostpreußischen Plebiszite 1920. In: Bernhart Jähnig (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920. Voraussetzungen, Verlauf und Folgen (= Tagungsberichte der Historischen Kommission für ost- und westpreussische Landesforschung). Band 17. Marburg 2002, DNB 968738613, S. 11–26.
  • Westpreußisches Landesmuseum (Hrsg.): Die Volksabstimmung 1920 in Ost- und Westpreußen. Ein historischer Rückblick. Historische Ausstellung in Bildern, Dokumenten und Modellen vom 24. November 1990 bis 17. Februar 1991. Münster 1990, DNB 94041838X (Ausstellungskatalog).

Zeitgenössische Publikationen

  • Wilhelm von Gayl: Ostpreußen unter fremden Flaggen. Ein Erinnerungsbuch an die ostpreußische Volksabstimmung vom 11. Juli 1920. Königsberg 1940, DNB 573221308.
  • Paul Hoffmann (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Westpreußen am 11. Juli 1920. Vergleichende Darstellung der Abstimmungsergebnisse auf Grund des amtlichen Materials nebst einer Karte des Abstimmungsgebietes. Im Auftrag des Deutschen Ausschusses für Westpreußen. Danzig 1920, DNB 57479364X.
  • Max Worgitzki, Adolf Eichler, Wilhelm von Gayl: Geschichte der Abstimmung in Ostpreußen: Der Kampf um Ermland und Masuren. Leipzig 1921, DNB 578431432.

Quellen:

  • Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen. Mit Inhaltsübersicht und Sachverzeichnis nebst einer Übersichtskarte über die heutigen politischen Grenzen Deutschlands. Hobbing, Berlin 1925, DNB 573913587 (uni-koeln.de).
  • Nakladem Glównego Urzędu Statystytczengo (Hrsg.): Rocznik statystyki Rzeczypospolitej Polskiej. Annuaire statistique de la République Polonaise. Band 1, 1920/22, Teil II. Warschau 1923, S. 358 (polnisch, französisch, Online [PDF; 624 kB; abgerufen am 5. September 2024]).
  • Rohan Butler, J. P. T. Bury, M. E. Lambert (Hrsg.): Enclosure in No. 634. General Report on the Allenstein Plebiscite Vote (= Documents on British Foreign Policy. 1919–1939. First Series, Nr. X). Her Majesty’s Stationery Office, 1960, ZDB-ID 803796-6 (englisch).
Commons: Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, S. 102.
  2. Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, S. 102–103.
  3. Sarah Wambaugh: Plebsicites since the world war, S. 103.
  4. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 12–15.
  5. Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, S. 104–105.
  6. Florian Paprotny: Die Ausführung des Plebiszits in Ost- und Westpreußen, S. 489–491.
  7. Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, S. 106.
  8. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 36.
  9. Wörtlich heißt es: „Nach Abschluss der Abstimmung [reicht] die [Interalliierte] Kommission […] einen Vorschlag über die Linie ein, welche in dieser Gegend als Grenze Ostpreußens gezogen werden soll, unter Berücksichtigung des durch die Abstimmung ausgedrückten Willens der Bevölkerung, sowie der geographischen und wirtschaftlichen Lage. Die alliierten und assoziierten Hauptmächte werden dann die Grenze zwischen Ostpreußen und Polen in dieser Gegend bestimmen.“
  10. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 36–38.
  11. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 15.
  12. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 39.
  13. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 38–39.
  14. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 35.
  15. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 22–24.
  16. Lieselotte Kunigk-Helbing: Stuhm – ein westpreußischer Kreis im Spiegel des Plebiszits, S. 97–99.
  17. Robert Kempa: Der nordöstliche Teil Masurens im Plebiszit 1920, S. 157–158.
  18. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 24.
  19. a b Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 40.
  20. Andreas Kossert: Die Volksabstimmung in Masuren, S. 139–140.
  21. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 19–20, 23.
  22. a b Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 49.
  23. Florian Paprotny: Die Ausführung des Plebiszits in Ost- und Westpreußen, S. 491–492.
  24. Lieselotte Kunigk-Helbing: Stuhm – ein westpreußischer Kreis im Spiegel des Plebiszits, S. 102–105.
  25. Wojciech Wrzesiński: Das Recht auf Selbstbestimmung, S. 11–26.
  26. Andreas Kossert: Preußen, Deutsche oder Polen? Die Masuren im Spannungsfeld des ethnischen Nationalismus 1870–1956. Hrsg.: Deutsches Historisches Institut Warschau. Otto Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2001, DNB 961989165, S. 151.
  27. Hans-Werner Rautenberg: Die Stimmung der Bevölkerung im masurischen Abstimmungsgebiet, S. 53.
  28. Luftfahrt-Anfänge in Pommern und Stolp (= Stolper Heimatblatt. Für die Heimatvertriebenen aus der Stadt und dem Landkreis Stolp in Pommern. Jahrgang XIV, Nr. 8). August 1961, ZDB-ID 516066-2, S. 232 (bibliotekacyfrowa.eu).
  29. Die hier angegebenen Zahlen sind dem umfassenderen Statistischen Jahrbuch der Republik Polen entnommen. In seinem offiziellen Bericht an die Pariser Botschafterkonferenz gab der britische Kommissionsvorsitzende Rennie geringfügig abweichende Zahlen, was für das Gesamtergebnis jedoch unerheblich bleibt. Bei Rennie heißt es: “The total number of electors was 370,921. […] The total number of voters for East Prussia was 363,209. The total number of voters for Poland was 7,980. 526 votes were disqualified.” (Ernest Rennie: Documents on British Foreign Policy, deutsch: „Die Gesamtzahl der Abstimmenden betrug 370.921. […] Die Gesamtzahl der Abstimmenden für Ostpreußen war 363.209. Die Gesamtzahl der Abstimmenden für Polen war 7.980. 526 Stimmen wurden für ungültig erklärt.“)
  30. Die Ergebnisse sind entnommen aus Rocznik statystyki Rzeczypospolitej Polskiej, ‚Statistisches Jahrbuch der Polnischen Republik‘. Die hierfür verwendete Quelle enthält keine Angaben zu ungültigen Stimmen oder zum Anteil der gebürtigen, zugezogenen und auswärts lebenden Abstimmenden an den abgegebenen Stimmen.
  31. Die hier angegebenen Zahlen sind dem Statistischen Jahrbuch der Republik Polen entnommen. Paul Hoffmann gibt in seinem Bericht „Die Volksabstimmung in Westpreußen am 11. Juli 1920“ nahezu deckungsgleiche Zahlen an, aus denen sich auch die Zahl der ungültigen Stimmen indirekt ablesen lässt.
  32. Paul Hoffmann: Die Volksabstimmung in Westpreußen am 11. Juli 1920, S. 7.
  33. Die Ergebnisse sind entnommen aus Rocznik statystyki Rzeczypospolitej Polskiej, ‚Statistisches Jahrbuch der Polnischen Republik‘. Die hierfür verwendete Quelle enthält keine Angaben zu ungültigen Stimmen oder zum Anteil der gebürtigen, zugezogenen und auswärts lebenden Abstimmenden an den abgegebenen Stimmen.
  34. Documents on British Foreign Policy, S. 824–825.
  35. Piotr Bystrzycki: Die Bedeutung und Rolle des Soldaugebiets, S. 124–128.
  36. Robert Traba: Die Abstimmung 1920 als identitätsstiftendes Symbol, S. 167–173.
  37. Robert Traba: Die Abstimmung 1920 als identitätsstiftendes Symbol, S. 167.