Airprox

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Als AIRPROX (engl. Aircraft Proximity Hazard) bezeichnet man in der internationalen Luftfahrt sicherheitsgefährdende Annäherungen zwischen Luftfahrzeugen unter Flugbedingungen. Der veraltete Begriff Near Miss wurde in der Luftfahrt durch AIRPROX ersetzt.

Definition und Klassen

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Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO definiert AIRPROX (Flugzeugannäherung) als eine Situation, in der nach Ansicht eines Piloten oder der Flugverkehrsleitung die Distanz zwischen den beteiligten Flugzeugen einer Annäherung, deren relative Position zueinander sowie deren Geschwindigkeit die Sicherheit der involvierten Flugzeuge hätte gefährden können.[1][2] Die wichtigsten Fakten zu einem solchen Zwischenfall werden erhoben und dem AIRPROX-Board der zuständigen Luftfahrtbehörden zur Untersuchung vorgelegt. Die Meldung eines solchen Vorfalles muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

AIRPROX-Meldungen werden in folgende Klassen eingeteilt:[3]

  • Klasse A: Kollisionsgefahr – eine Risikoeinstufung, in der ernste Gefahr einer Kollision bestanden hat.
  • Klasse B: Eine Risikoeinstufung, in der die Sicherheit eines Luftfahrzeugs beeinträchtigt gewesen sein könnte.
  • Klasse C: Keine Kollisionsgefahr, es hat keine Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden.
  • Klasse D: Gefahr nicht bestimmt

AIRPROX Deutschland

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In Deutschland tagt die Aircraft Proximity Evaluation Group (APEG) mehrmals im Jahr unter dem Vorsitz des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF). Teilnehmer an diesem Gremium sind alle Flugsicherungsorganisationen, Privatverbände, Pilotenvereinigungen, Fluggesellschaften und andere Behörden, wie z. B. das LBA oder die BFU.[4] Die Meldung eines AIRPROX muss über ein eigenes Formular erfolgen, damit der entsprechende Vorfall in der APEG behandelt werden kann. Derzeit erfolgt diese Meldung direkt an das BAF.[5]

Einzelnachweise

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  1. Bundesamt für Zivilluftfahrt: Luftfahrzeug-Annäherung (AIRPROX). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Oktober 2019; abgerufen am 21. Oktober 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bazl.admin.ch
  2. Bundesamt für Zivilluftfahrt: Air Traffic Management, ICAO Document 4444. (PDF) Abgerufen am 21. Oktober 2019.
  3. Klasseneinteilung (Memento vom 13. September 2013 im Internet Archive) (englisch)
  4. Luftfahrzeugannäherung bei der Deutschen Flugsicherung
  5. BAF - Meldewesen Website des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF). Abgerufen am 2. Juli 2019.