al-Ma'mūn

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Die Byzantinische Botschaft von Patriarch Johannes VII. Grammatikos 829 – der abbasidische Kalif al-Ma'mūn (links) und der byzantinische Kaiser Theophilos (rechts); Detail aus der Madrider Bilderhandschrift des Skylitzes

Abū l-ʿAbbās ʿAbdallāh al-Ma'mūn ibn Hārūn ar-Raschīd (arabisch أبو العباس عبد الله المأمون بن هارون الرشيد, DMG Abū l-ʿAbbās ʿAbd Allāh al-Maʾmūn ibn Hārūn ar-Rašīd; geboren am 14. September 786; gestorben am 9. August 833 in al-Budandūn), kurz al-Ma'mūn, war der siebte Kalif (813–833) der Abbasiden. Er verbrachte den ersten Teil seiner Herrschaft in Chorasan und zog erst im Jahr 819 nach Bagdad. Unter ihm erreichte das Kalifat der Abbasiden seinen kulturellen Höhepunkt. Er ist vor allem bekannt für sein Interesse an der Philosophie und den Naturwissenschaften und für seine Förderung von arabischen Übersetzungen antiker griechischer Texte.

Jugend und Thronfolgeregelung

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Al-Ma'mūn, dessen eigentlicher Name ʿAbdallāh war, wurde am 14. September 786 in Bagdad als ältester von elf Söhnen Hārūn ar-Raschīds geboren. Seine Mutter war eine persische Sklavin namens Marādschil und stammte aus Bādghīs. Sie starb kurz nach seiner Geburt, sodass al-Ma'mūn von Zubaida, der Mutter von Muhammad, dem späteren Kalifen al-Amīn, aufgezogen wurde. Der Junge erhielt eine klassische Ausbildung in Arabisch, Adab, Musik, Dichtung, sowie in Hadith und Fiqh.[1] Er stand erst unter der Obhut des Barmakiden Muhammad ibn Chālid und wurde dann von seinem Vater Hārūn ar-Raschīd in die Obhut seines engen Freundes Dschaʿfar gegeben, des Sohnes von Yahyā ibn Chālid.[2]

Im Jahre 794 ernannte Hārūn ar-Raschīd auf Wunsch seiner Familie seinen Sohn Muhammad (al-Amīn), der im Gegensatz zu al-Ma'mūn von beiden Eltern her Abbaside war, zum Thronfolger.[1] Dschaʿfar sorgte dafür, dass al-Ma'mūn von seinem Vater in die Thronfolgeregelung eingeschlossen und zum zweiten Thronfolger nach seinem Bruder al-Amīn erhoben wurde.[2] Dies geschah im Jahre 798. Bei dieser Gelegenheit setzte ihn der Kalif auch als Statthalter von Chorasan ein und verlieh ihm seinen Ehrennamen al-Ma'mūn. Al-Ma'mūns Herrschaftsgebiet sollte westlich bis nach Hamadan reichen.[3] Während der Wallfahrt des Jahres 802 wurde die Thronfolgeregelung noch um verschiedene Punkte erweitert und in zwei Urkunden schriftlich festgehalten, die von den beiden Brüdern unterzeichnet und in der Kaaba in Mekka hinterlegt wurden.[4] Demnach sollte al-Amīn Kalif werden und in Bagdad residieren. Doch wurde al-Ma'mūn schon vorher Chorasan als das Gebiet zugesprochen, in dem er als Statthalter frei schalten und walten konnte. Amīn wurde verpflichtet, nicht nur seinen Bruder als seinen Nachfolger anzuerkennen, sondern ihm auch die Statthalterschaft über den Osten des Reiches auf Dauer zu belassen. Al-Ma'mūn wurde zwar verpflichtet, seinem Bruder gegenüber Loyalität zu zeigen, doch wurde er durch diesen Vertrag praktisch zum uneingeschränkten Herrscher von Chorasan.[5]

Im Jahre 803 bekam al-Ma'mūn die beiden Brüder al-Fadl ibn Sahl und al-Hasan ibn Sahl als Berater an die Seite gestellt. Sie stammten aus einer zoroastrischen Familie und hatten vorher den Barmakiden gedient.[1] Im Jahre 805 ließ Hārūn ar-Raschīd in Kermanschah eine Anzahl von Qādīs zusammenkommen, vor denen er bezeugte, dass alles an Reichtümern, Waffen und Tieren, das das ihn begleitende Heer mitführte, ʿAbdallāh al-Ma'mūn gehören sollte und er davon nichts für sich selbst zurückbehalten werde. Bei derselben Gelegenheit ließ er den Treueid auf al-Ma'mūn als den zweiten Thronfolger erneuern.[6] Im Jahre 808 zog Hārūn ar-Raschīd nach Chorasan, um dort einen Aufstand des umayyadischen Parteigänger Rāfiʿ ibn Laith niederzuschlagen. Al-Fadl ibn Sahl riet al-Maʾmūn seinen Vater zu bitten, mitreisen zu dürfen, da er befürchtete, dass Amīn bei einem möglichen Ableben des Kalifen seine Eide brechen und seinen Bruder entrechten würde.[7] Tatsächlich starb der Vater während dieses Feldzugs im März 809 in der chorasanischen Stadt Tūs, während al-Ma'mūn sich mit seinen Truppen bereits in Merw befand.[8] Al-Amīn kehrte sofort nach Bagdad zurück, wo er zum Kalifen ausgerufen worden war. Um seine zentrale Macht in der Hauptstadt zu stärken, berief er die Armee und die Staatskasse aus Chorasan zurück, womit er seinen Bruder der Möglichkeit beraubte, seine Gouverneursverantwortung in der Provinz ordnungsgemäß auszuüben.[9]

Als Statthalter und Kalif in Merw

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Der Bruderstreit zwischen al-Amīn und al-Ma'mūn

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Abbasidischer Dinar aus dem Jahre 811, als al-Amīn noch Kalif war.

Nach dem Tod seines Vaters machte al-Ma'mūn Merw zu seiner Residenz und befriedete die Grenzgebiete seines Teilreichs. So machte er die repressive Steuer- und Sozialpolitik von ʿAlī ibn ʿĪsā ibn Māhān (gest. 812) rückgängig, der zwischen 796 und 802 Gouverneur von Chorasan gewesen war, reduzierte die Charādsch-Grundsteuer und zahlte den arabischen und iranischen Truppen der Provinz eine Sonderprämie. Außerdem pflegte er die Beziehungen zu den Dehqan-Landbesitzern, den einheimischen iranischen Fürsten und sogar zu türkischen Machthabern Potentaten am Rande Chorasans wie dem Yabghu der Oghusen und dem Chān der Karluken. Unterdessen untergrub al-Amīn gezielt die Nachfolgeregelungen seines Vaters. Im Jahr 810 überging er die Ansprüche von al-Ma'mūn und al-Mu'taman und ernannte seine Söhne Mūsā und ʿAbdallāh zum ersten und zweiten Thronfolger.[9]

Al-Ma'mūn weigerte sich, diesen Vertragsbruch anzuerkennen. Als al-Amīn seinen Bruder aufforderte, nach Bagdad zurückzukehren, lehnte dieser ab, musste er doch um die Sicherheit seiner Person fürchten. Stattdessen ließ al-Ma'mūn al-Amīns Namen aus der Chutba und den in Chorasan geprägten Münzen entfernen.[9] Auf Anraten von al-Fadl ibn Sahl festigte er die eigene Stellung in Chorasan durch Aushebung von Truppen und dadurch, dass er sich um das Vertrauen der Vornehmen und Heerführer der Provinz bemühte. Um sich die Gunst der Bevölkerung zu sichern, senkte er die Abgaben um ein Viertel.[10] Seiner Beliebtheit war auch der Umstand zuträglich, dass seine Mutter aus Chorasan stammte. Die Chorasaner pflegten ihn deshalb „Sohn unserer Schwester und Nachkomme des Prophetenonkels“ (bint uḫtinā wa-bn ʿamm rasūl Allāh) zu nennen.[11] Um seinen eigenen Machtanspruch zu unterstreichen, nahm al-Ma'mūn den Titel Imam an. Mit diesem Titel vermied er, sich des Hochverrats schuldig zu machen, denn im Unterschied zum Titel des Kalifen war der Imam-Titel mehrdeutig, konnte er doch auch einen einfachen Vorbeter oder den Vorsteher eines Stamms bezeichnen.[10]

Außerdem gab der Kalif auf Bitten al-Fadl ibn Sahls eine schriftliche Erklärung ab, in der er für den Fall, dass ihm Gott das Kalifat übertragen werde, gelobte, sich nach dem Buch Gottes und der Sunna seines Gesandten zu halten, absichtlich kein Grund Blut zu vergießen mit Ausnahme von dem, wass die Hadd-Bestimmungen vorsehen, und niemandem gewaltsam oder mit unerlaubten Kniffen Vermögen wegzunehmen.[11] Aus einem Schreiben mit dem Titel Risālat al-Ḫamīs, das al-Ma'mūn an seine Unterstützer in Chorasan richtete, geht hervor, dass er seine Bewegung als „Zweite Daʿwa“ (daʿwa ṯāniya) betrachtete. Seinen Regierungssitz in Chorasan nannte er in dem Schreiben „das Haus seiner Daʿwa“ (dār daʿwatihī) und sich selbst bezeichnete er als „Imam der Rechtleitung“ (imām al-hudā).[12]

811 kam es zum endgültigen Bruch zwischen den beiden Brüdern, als al-Amīn in Iran einmarschierte. Al-Ma'mūn sandte daraufhin seinen Kommandeur Tāhir ibn Husain gegen al-Amīn. In seinem Heerlager wurde al-Ma'mūn im Mai 811 erstmals zum Kalifen ausgerufen.[13] Tāhir konnte al-Amīns Kommandeur ʿAlī ibn ʿĪsā am 3. Juli 811 bei Raiy besiegen.[14] Weitere Niederlagen trieben al-Amīn zurück nach Bagdad, das nun 13 Monate lang von Tāhir und Harthama ibn Aʿyan (gest. 816), einem weiteren General al-Ma'mūns, belagert wurde.[9] Al-Ma'mūn erklärte sich daraufhin im März 812 in Merw selbst zum Kalifen und ernannte al-Fadl ibn Sahl zu seinem militärischen und zivilen Berater, Kompetenzen, die sich in seinem Titel Ḏū r-Riʾāsatain („Inhaber der beiden Gewalten“) spiegelt. Nachdem Tāhir im August 812 Bagdad mit seinen Truppen eingeschlossen hatte, wurde al-Ma'mūn in den meisten Provinzen des Reiches als Kalif anerkannt. In der Nacht zum 25. September 813 ergab sich al-Amīn schließlich; Tāhir nahm ihn gefangen und ließ ihn am nächsten Morgen enthaupten.[15] Die Beseitigung seines Bruders ließ al-Ma'mūn in einer Proklamation damit begründen, dass er die Bestimmungen von Koran und Sunna nicht genügend beachtet und sich von der Religion und all dem, was die Muslime vereint, abgewendet habe.[16]

Kalifenherrschaft im Osten

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Von nun an war al-Ma'mūn sowohl faktisches als auch rechtliches Oberhaupt des Abbasidenreichs.[9] Er zog jetzt allerdings nicht ins Zentrum des Reiches nach Bagdad, sondern verblieb mit seinem Wesir al-Fadl ibn Sahl in Merw. Die Regierung im Irak übertrug er dessen Bruder al-Hasan ibn Sahl. Tāhir wurde zum Statthalter der westlichen Provinzen ernannt und erhielt die alte Palaststadt ar-Raqqa als Residenz zugewiesen.[17] Nach einem Bericht, den al-Masʿūdī zitiert, widmete sich der Kalif unter dem Einfluss von al-Fadl ibn Sahl nun ganz dem Studium der Astrologie und richtete sich bei seinen Entscheidungen an ihr aus. Außerdem sei er den Lehren der Sassaniden-Könige wie Ardaschir I. gefolgt, habe sich in das Studium der antiken Bücher vertieft und eine Meisterschaft in ihrem Verständnis und ihrer Kenntnis entwickelt.[18] ِ

Allerdings zeigten sich bald separatistische Tendenzen in Aufständen in der Dschazīra, in Syrien, Ägypten und den kaspischen Provinzen.[9] Das Gebiet der Dschazīra befand sich schon seit der Zeit seines Bruders al-Amīn unter der Kontrolle des arabischen Stammesführers Nasr ibn Schabath, der ein Gegner der Abnāʾ war, der iranischen Militärelite, auf die sich die Abbasiden stützten. Den Kampf gegen Nasr führte ab 814 al-Ma'mūns Statthalter der Westprovinzen, Tāhir ibn Husain.[19]

Der Aufstand der Aliden

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Das im Zentrum des Reiches entstandene Machtvakuum nutzte auch ein gewisser Abū s-Sarāyā aus, der im Irak im Namen „desjenigen aus dem Hause Muḥammads, der Zustimmung findet“ (ar-riḍā min āl Muḥammad) einen großangelegten Aufstand anzettelte, der von verschiedenen schiitischen Gruppen, darunter besonders den Zaiditen, unterstützt wurde. In Kufa, Basra, dem Hedschas und dem Jemen ergriffen verschiedene von Fatima abstammende Aliden die Macht und vertrieben die abbasidischen Gouverneure aus ihren Positionen. In Mekka wurde zum Neujahrstag des Jahres 200 der Hidschra (11. August 815 u. Z.) die Kaaba mit gelben und weißen Tüchern neu eingekleidet, um symbolisch anzuzeigen, dass ein neues Zeitalter begonnen hatte.[20]

Das pro-alidische Zwischenspiel und das Bagdader Gegenkalifat

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Unter dem Eindruck des alidischen Aufstands, der erst zwei Jahre später endgültig niedergeschlagen werden konnte, besann sich al-Ma'mūn auf die Prinzipien der haschimitischen Daʿwa und versuchte, die Linien der Abbasiden und Aliden zu vereinigen. Im März 817 rief er den Husainiden ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā zu seinem Nachfolger aus. Das Dokument, in dem al-Ma'mūn diese Entscheidung bekräftigte und der Öffentlichkeit verkündete, ist im Wortlaut überliefert.[21] In seinem Ernennungsschreiben für ʿAlī ibn Mūsā, das allgemein als authentisch gilt, spricht al-Ma'mūn von seiner Wahl als einer Wahl des besten Kandidaten unter den Abbasiden und Aliden.[22] ʿAlī bekam auch erst bei dieser Gelegenheit den Beinamen ar-Ridā (ar-riḍā = „das Wohlgefallen“) verliehen, womit al-Maʾmūn unmittelbar auf eine Idee der haschimidischen Daʿwa zurückgriff, denn diese war im Namen von ar-riḍā min āl Muḥammad, also „demjenigen aus der Familie Mohammeds, der Zustimmung findet“, durchgeführt worden.[23] Die schwarzen Banner der Abbasiden wurden nun durch die grünen des Prophetenhauses ersetzt, und alle Amtsträger des Staates wurden angewiesen, grüne Kleidung zu tragen.[24]

Kopien von al-Ma'mūns Dekret wurden nach Medina, in den Irak und nach Ägypten geschickt.[25] In Medina wurde das Dekret am Grab des Propheten öffentlich verlesen.[26] Als das Gleiche im Juli 817 im Irak geschah, revoltierten dort die von der Thronfolge ausgeschlossenen abbasidischen Prinzen und riefen al-Ma'mūns Onkel Ibrāhīm ibn al-Mahdī, zum Gegenkalifen aus. Dieser Gegenkalif, der den Thronnamen al-Mubārak annahm, konnte neben Bagdad auch Kufa unter seine Kontrolle bringen und wurde auch von dem Gouverneur in Ägypten anerkannt. Al-Hasan ibn Sahl behielt von al-Wasit aus die Kontrolle über den Süden des Irak mit der Stadt Basra. Um die Situation zu retten, entschloss sich al-Ma'mūn im Januar 818 zur Verlegung seines Hofes nach Bagdad und brach nach Westen auf. Unterwegs ließ er im Februar 818 seinen Wesir al-Fadl ibn Sahl, der als Symbol seiner pro-alidischen Politik galt, ermorden. ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā, der ihn begleitete, starb im September 818 in der Nähe von Tūs. Die Schiiten beschuldigten al-Ma'mūn, ihn ermordet zu haben.[27] Allerdings berichtet al-Yaʿqūbī, dass der Kalif nach ʿAlī ar-Ridās Tod starken Schmerz gezeigt und noch drei Tage lang sein Grab besucht habe.[28]

Als Kalif in Bagdad

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Nachdem im Juni 819 der Bagdader Gegenkalif abgedankt hatte, hielt al-Ma'mūn am 11. August triumphalen Einzug in Bagdad.[29] Damit waren die politischen Unruhen, die zusammengenommen auch als die vierte Fitna bezeichnet werden, weitgehend beendet. Das Jahr 819 markiert auch den Beginn des zweiten Teils von al-Ma'mūn Kalifat, in dem er die Herrschaft persönlich übernahm und selbstbewusster zu regieren begann.[9]

Durchsetzung der Zentralgewalt

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Auch nach seiner Übersiedlung nach Bagdad hatte al-Ma'mūn noch viel mit der Bekämpfung von Aufständen zu tun. So befand sich das Gebiet der Dschazīra immer noch unter der Kontrolle des arabischen Stammesführers Nasr ibn Schabath. Als der gegen ihn kämpfende Tāhir ibn Husain 821 Statthalter von Chorasan wurde, löste ihn sein Sohn ʿAbdallāh ibn Tāhir in dieser Aufgabe ab. Ihm gelang es 824/25, Nasr ibn Schabath zur Aufgabe zu bewegen.[19] Auch Tāhir ibn Husain, den al-Ma'mūn als seinen Statthalter in Chorasan eingesetzt hatte, zeigte rebellisches Verhalten, indem er 822 al-Ma'mūns Namen aus der Chutba strich. Dennoch übergab der Kalif die Statthalterschaft von Chorasan nacheinander dessen Söhnen Talha (reg. 822-28) und ʿAbdallāh (reg. 828-45), womit er die Statthalterdynastie der Tahiriden begründete. Zum Statthalter von Tabaristan ernannte al-Ma'mūn den qarinidischen Fürsten Mazyar, der 816 an seinen Hof geflohen war und den Islam angenommen hatte.[9]

Gegen den charidschitischen Führer Hamza ibn Ādharak (gest. 828), dessen Aufstand die ländlichen Gebiete von Sistān und Bust größtenteils der zentralen Kontrolle entzog und somit die Steuereinnahmen des Kalifats aus der Provinz unterbrach, konnten al-Ma'mūns Generäle keine Erfolge erzielen. Der Aufstand verlor erst 828 an Schärfe, als Hamza eines natürlichen Todes starb.[9] Wenig erfolgreich war al-Ma'mūn auch bei der Bekämpfung des Churramiten Bābak, der sich 816 in Aserbaidschan erhoben hatte. Verschiedene Heerführer, die al-Ma'mūn gegen Bābak aussandte, wurden von diesem zurückgeschlagen.[19] Auch Aufstände in Ägypten (825–828/829–832) konnten niedergeschlagen werden. Aufgrund der vielen Aufstände im Reich konnte al-Ma'mūn erst im Jahr 830, gegen Ende seiner Herrschaft, sich dem Ghazw, d. h. dem Krieg gegen die Byzantiner bzw. Christen, zuwenden.[9]

Al-Maʾmūns früherer Gouverneur in Bagdad, al-Hasan ibn Sahl, zog sich aus dem öffentlichen Leben zurück, doch wurde Ahmad ibn Abī Chālid, ein Mann, der mit ihm engen Kontakt hatte, zum Sekretär des Kalifen.[30] Al-Maʾmūn selbst heiratete, um seine Verbundenheit mit der Sahliden-Familie zum Ausdruck zu bringen, im Winter 825/826 Būrān, eine Tochter von al-Hasan ibn Sahl.

Fortsetzung der pro-alidischen Politik in abgeschwächter Form

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Auf Drängen seiner Höflinge und Bediensteten kehrte al-Ma'mūn schon eine Woche nach seiner Umsiedlung nach Bagdad bei der Kleidung zum abbasidischen Schwarz zurück,[31] doch hielt er an bestimmten schiitischen Elementen der Politik fest. So verwendete er als erster Kalif für sich den Titel Imam, der vorzugsweise von den Aliden benutzt wurde.[32] Er erscheint auch auf seinen Münzen und Inschriften.[33] Auch bemühte er sich, den siebenjährigen Sohn ar-Ridās, Muhammad al-Dschawād, eng an die regierende Dynastie zu binden, indem er ihn mit seiner Tochter Umm al-Fadl verheiratete.[34] Sie wurde ihm allerdings erst 830 zugeführt.[35] In Versammlungen mit Gelehrten verteidigte der Kalif energisch die Vorzugsstellung von ʿAlī ibn Abī Tālib gegen die Kritik derjenigen, die andere Prophetengefährten ʿAlī vorzogen.[36] 826 verfügte al-Ma'mūn, dass das Landgut Fadak, das Abū Bakr der Prophetentochter Fātima entzogen hatte, den Aliden als ihren Nachkommen zurückgegeben wurde.[37]

Im selben Jahr ließ er durch einen Herold ausrufen, dass wer immer etwas Gutes über Muʿāwiya sage oder ihn irgendeinem der Prophetengefährten vorziehe, der Sicherheit für Leib und Leben verlustig gehe.[38] Von dem Plan, eine weitergehende Proklamation zu erlassen, die eine öffentliche Verfluchung Muʿāwiyas zum Inhalt hatte, hielt ihn sein Qādī Yahyā ibn Aktham ab.[39] Des Weiteren ließ er die Maqsūra-Logen aus den Freitagsmoscheen herausreißen, mit dem Argument, dass sie ein von Muʿāwiya eingeführter Brauch seien.[40] Auch ließ er die Namen der umaiyadischen Kalifen auf einigen monumentalen Inschriften zu entfernen, so am Felsendom in Jerusalem, wo er in dem Mosaikband, das von der Errichtung des Gebäudes 691/92 berichtet, den Namen des Kalifen ʿAbd al-Malik durch seinen eigenen Namen ersetzen ließ, und so auch in der Großen Moschee von Damaskus, wo der Name des Erbauers al-Walīd seinem Namen Platz machen musste.[41]

Im Juni 827 erklärte al-Ma'mūn ʿAlī ibn Abī Tālib offiziell zum „vorzüglichsten aller Menschen nach dem Gottesgesandten“ (afḍal an-nās baʿda rasūl Allāh).[42] Nach einem Bericht, den Ibn ʿAbd Rabbih überliefert, lud der Kalif dafür eine Gruppe von 40 Rechtsgelehrten am frühen Morgen zu einem Streitgespräch (munāẓara) ein, bei dem er den Vorrang ʿAlī persönlich verteidigte.[43] Wie ein Bericht bei al-Chatīb al-Baghdādī zeigt,[44] wollte al-Ma'mūn im Jahre 830, als er sich gerade auf dem Weg nach Syrien befand, auch die Mutʿa-Ehe für erlaubt erklären, die ein typisches Kennzeichen des imamitischen Rechts ist, doch hielt ihn sein Qādī Yahyā ibn Aktham (gest. 857) mit juristischen Argumenten davon ab.[45]

Förderung der Wissenschaften und Literatur

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Übersetzungen aus dem Griechischen

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Al-Ma'mūn hatte persönlich großes Interesse an den Wissenschaften und ließ zahlreiche griechische (und auch einige mittelpersische) Werke zur Logik, Mathematik, Medizin und Astronomie ins Arabische übersetzen. Um alte griechische Handschriften zu beschaffen, schickte er eine Delegation nach Byzanz.[46] An ihr nahmen al-Haddschādsch ibn Matar, Yahyā ibn al-Bitrīq und Salmā, der Leiter des Hauses der Weisheit, teil. Sie erhielten anschließend den Auftrag, die Schriften ins Arabische zu übersetzen.[47] Nach Ibn Nubāta (gest. 1349) ließ al-Ma'mūn außerdem eine weitere Sammlung von griechischen Büchern zur Philosophie aus einem unbewohnten Haus in Zypern nach Bagdad bringen. Er soll sich diese Bibliothek bei Waffenstillstandsverhandlungen mit dem Befehlshaber von Zypern gesichert haben. Zum Bibliothekar dieser Büchersammlung, die „Bibliothek der Weisheit“ (ḫizānat al-ḥikma) genannt und von Gelehrten ins Arabische übersetzt wurde, ernannte er den persischen Literaten Sahl ibn Hārūn (gest. 830). Er soll auch eine Biographie al-Ma'mūns verfasst haben.[48]

Al-Ma'mūn hatte sehr großes Interesse an der griechischen Philosophie. Als Motiv, das den Kalifen zu seiner Förderung der Übersetzertätigkeit aus dem Griechischen und zur Besorgung griechischer Handschriften aus Byzanz gebracht haben soll, wird ein Traum genannt, in dem er Aristoteles sah.[47] Ibn Abī Usaibiʿa berichtet, dass al-Ma'mūn nach diesem Traum den jungen Hunain ibn Ishāq habe kommen lassen, dessen Übersetzungen eine besonders hohe Qualität hatten. Ihn habe er damit beauftragt, die griechischen Philosophen in die arabische Sprache zu übersetzen. Für diese Dienste habe er ihn reichlich entlohnt und mit Geschenken überhäuft.[49] Um ältere Übersetzungen überprüfen zu lassen, stellte er den Philosophen al-Kindī ein, der damals noch sehr jung war.[50]

Förderung der Naturwissenschaften

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Auch ließ al-Ma'mūn zur Bestimmung des Erdumfangs geodätische Vermessungen durchführen, die nach dem Prinzip der Gradmessung funktionierten.[51] Sie ergaben in der Ebene von Sindschar einen Wert von 111,814 Kilometern als Distanz zwischen zwei Breitengraden, was dem realen Wert von 110,938 Kilometern sehr nahe kommt.[52] Außerdem ließ al-Ma'mūn eine Weltkarte anfertigen.[53]

Ibn Abī Tāhir Taifūr berichtet, dass der Kalif die Körperlichkeit der Luft dadurch bewies, dass er ein Glasröhrchen, das in einem Krug stand, am oberen Ende mit dem Finger zuhielt und dann Wasser in den Krug laufen ließ. Anhand der Tatsache, dass sich die Röhre erst mit Wasser füllte, nachdem er den Finger von der oberen Öffnung abgenommen hatte, bewies er, dass das, was sich in dem Röhrchen befand, eingeschlossene Luft war und diese eben ein Körper sein musste.[54] Zu den Wissenschaftlern, die im Dienste al-Ma'mūns standen, gehörte auch al-Chwarizmi, nachdem der Algorithmus benannt ist.

Die schiitische Tradition schreibt ʿAlī ar-Ridā einen Traktat über die Medizin zu, den er für al-Ma'mūn abgefasst haben soll. Dieser Traktat, der als das „goldene Sendschreiben“ (risāla ḏahabīya) bekannt wurde, ist jedoch wahrscheinlich nicht authentisch.[55]

Außerdem tat sich al-Ma'mūn durch die Förderung des Kalām hervor. Schon seit seiner Übersiedlung nach Merw hatte al-Ma'mūn den Kalām-Gelehrten Thumāma ibn al-Aschras, einen Schüler von Bischr ibn al-Muʿtamir, in seinem Gefolge.[56] Er führte Abū l-Hudhail bei ihm ein,[57] der ihn dazu anregte, Disputationen über Religionen (adyān) und philosophische Lehren (maqālāt) abzuhalten.[58] Al-Yaʿqūbī (gest. 905) berichtet, dass al-Ma'mūn nach seiner Übersiedlung nach Bagdad Kalām-Gelehrte an seinen Hof zog und ihnen Unterhalt zahlte, so dass sich ihre Zahl vergrößerte. Ein jeder, so erklärt al-Yaʿqūbī, schrieb Bücher zur Verteidigung seiner eigenen Lehre und zur Widerlegung seiner Gegner.[59] Unter den Kalām-Gelehrten, die seinem Hofe tätig waren, war auch an-Nazzām.[60] Ibn Taghribirdī datiert den Zeitpunkt, als al-Ma'mūn die Kalām-Gelehrten an seinen Hof zog, auf das Jahr 209 der Hidschra (= 824/25 n. Chr.).[61] In christlichen Kreisen wurde überliefert, dass der melkitische Theologe Theodor Abū Qurra in Anwesenheit des Kalifen mit einigen Kalām-Gelehrten diskutiert habe. Den Christen blieb al-Ma'mūn als toleranter Herrscher in Erinnerung.[62]

Offenbar hatte al-Ma'mūn auch klare Vorstellungen davon, wie Kalām-Diskussion durchzuführen waren. Eine Anekdote, die der Historiker Ibn Taifūr (gest. 893) unter Berufung auf seinen Hof-Theologen Bischr al-Marīsī (gest. 833) anführt, berichtet davon, dass der Kalif einer Kalām-Diskussion zwischen einem Imamiten und einem Zaiditen erst ruhig zuhörte, sich aber einschaltete, als der Imamit seinen Gegenpart zu beschimpfen begann, und dann sagte:

„Beschimpfung ist verbale Unfähigkeit (ʿīy), Unflätigkeit ist niedere Gesinnung (luʾm). Wir erlauben den Kalām und lassen die verschiedenen Lehren (maqālāt) offen auftreten. Denjenigen, der die Wahrheit lehrt, loben wir, denjenigen, der sie nicht kennt, klären wir auf, und über denjenigen, der beides nicht kennt (nämlich die Wahrheit und sein Unwissen), sprechen wir das Urteil, das ihm gebührt. Setzt zwischen euch Grundlagen (uṣūl). Der Kalām sind dann die Ableitungen (furūʿ). Und wenn ihr die Ableitungen einer Sache durchgegangen seid (wa-iḏā iftaraʿtum šaiʾan), dann kehrt zu den Grundlagen zurück.[63]

Welche religiösen Überzeugungen al-Ma'mūn selbst hegte, ist nicht ganz klar. Ibn Taifūr berichtet davon, dass man den Kalifen sagen hörte, dass der Irdschā' die Religion der Herrscher (dīn al-mulūk) sei.[64] Daraus schloss Josef van Ess, dass al-Ma'mūn Murdschi'it war.[65] Al-Yaʿqūbī schreibt dagegen, dass sich al-Ma'mūn offen zur „Lehre der Gerechtigkeit und des Ein-Gott-Glaubens“ (al-qaul bi-l-ʿadl wa-t-tauḥīd), also zur Muʿtazila, bekannte.[59] Nach einer Anekdote, die Wakīʿ (gest. 918) in seinem biographischen Lexikon über Qādīs anführt, befragte al-Maʾmūn in fortgeschrittenem Alter einmal in leicht angetrunkenen Zustand den Qādī Ahmad ibn Abī Du'ād, was er von den ersten beiden Kalifen Abū Bakr und ʿUmar ibn al-Chattāb halte. Als der Qādī antwortete, dass sie gerechte Imame seien, antwortete der Kalif, dass er bei ihm todeswürdig sei (anta ʿindī ḥalāl ad-dam).[66] Dies deutet darauf hin, dass al-Ma'mūn persönlich einer rāfiditischen oder imamitischen Einstellung zuneigte.[67]

Seine Gesprächsrunden mit Gelehrten

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Nach dem Bericht al-Masʿūdīs hatte al-Ma'mūn auch ständig Rechtsgelehrte und Literaten an seiner Seite, die er aus allen Ländern kommen ließ und denen er Unterhalt zahlte.[60] Jeden Dienstag lud er die Rechtsgelehrten und die Vertreter der verschiedenen Lehren (aṣḥāb al-maqālāt) zu Diskussionsrunden über Fiqh ein, bei denen die Anwesenden auch reichlich bewirtet wurden und bis zum Abendessen blieben und mit ihm diskutierten.[68] Nach Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī wählte al-Ma'mūn 20 Männer für diese Diskussionsrunden und das Gespräch in seiner Gegenwart aus. Diese bezeichnete er als seine Brüder (iḫwa).[69] Ibn Abī Tāhir Taifūr gibt dagegen an, dass der Kalif nur zehn Rechtsgelehrte für diese Runde auswählte, und Ibn Abī Duwād und Bischr al-Marīsī unter ihnen waren.[70] Ersterer war ein Muʿtazilit und letzterer ein Anhänger von Dschahm ibn Safwān.[71]

Bei den Gesprächsrunden stellte al-Ma'mūn auch seine universale Bildung zur Schau. Yahyā ibn Aktham lobte ihn mit den folgenden Worten: „O Befehlshaber der Gläubigen, wenn wir das Feld der Medizin betreten, kennst du dich darin so gut aus wie Galenos. In der Sternenkunde berechnest du so gut wie Hermes. Und im Fiqh hast du so viel Wissen wie ʿAlī ibn Abī Tālib.“[72]

Einsetzung der Mihna

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Den Koran verstanden al-Ma'mūns Kalām-Gelehrten als von Gott erschaffene Offenbarung. Im Sommer 827 erklärte al-Ma'mūn diese Lehre von der Erschaffenheit des Korans zur Staatsdoktrin, und zwar in der gleichen Proklamation, in der er ʿAlī ibn Abī Tālib zum „vorzüglichsten aller Menschen“ erhob.[73] Nur wenige Monate vor seinem Tod im Jahre 833 veranlasste er, dass die Rechts- und Religionsgelehrten der Hauptstadt, vor allem solche, die ein öffentliches Amt bekleideten, einen Eid auf die Lehre von der Erschaffenheit des Korans leisten sollten.[74] Damit setzte er die Mihna in Gang, die unter seinen beiden Nachfolgern aufrechterhalten wurde.

Ende und Thronfolgeregelung

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Al-Ma'mūn starb am 9. August 833 in al-Budandūn auf einem der Feldzüge gegen Byzanz. Sein Leichnam wurde nach Tarsus überführt und dort begraben.[75]

Auf seinem Sterbebett ernannte al-Ma'mūn seinen Bruder Abū Ishāq, der unter dem Namen al-Muʿtasim bekannt werden sollte, zu seinem Nachfolger. Dabei überging er seine eigenen Söhne, darunter auch den ansonsten als vertrauenswürdig und kompetent eingeschätzten al-ʿAbbās.[76] Nach al-Ma'mūns Tod gab es mindestens zwei Versuche, al-ʿAbbās zum Kalifen zu machen, hauptsächlich durch Truppen aus dem byzantinischen Grenzgebiet. Diese scheiterten jedoch, und al-ʿAbbās starb 838 im Gefängnis.[77]

Der Kalif verfasste auch selbst Texte. Ibn an-Nadīm erwähnt von ihm drei „Bücher“ (kutub). Eines davon war die Antwort auf einen Brief des Fürsten der Wolgabulgaren, der verschiedene Fragen zum Islam und zum Tauhīd gestellt hatte. Al-Ma'mūn soll dieses Schreiben, das mehr als 100 Seiten umfasste, ganz selbständig abgefasst haben. Das zweite behandelte die Ruhmestaten (manāqib) der Kalifen nach dem Tode des Propheten und das dritte die Kennzeichen des Prophetentums.[78] Außerdem soll er ein Gedicht über das Schachspiel geschrieben haben. Das Buch über die Kennzeichen des Prophetentums wurde noch zur Zeit des Mongolensturms in einer auf Pergament geschriebenen kostbaren Abschrift aus dem Jahre 865 in der Bibliothek eines Ribāt auf dem Westufer von Bagdad aufbewahrt.[79]

At-Tabarī überliefert außerdem von ihm ein geistliches Testament (waṣīya).[80] Dieses hat zum den Teil den Charakter eines persönlichen Glaubensbekenntnisses, enthält aber auch politische Ratschläge für seinen Nachfolger.[81]

Al-Ma'mun ist in den Geschichten aus Tausendundeine Nacht eine wiederkehrende Figur, so etwa in den Geschichten Die Pyramiden[82] und Abu al-Hasan und der Kalif al-Ma'mun.[83]

Nach ihm ist der Mondkrater Almanon und der Fernsehturm von Bagdad[84] benannt.

Familie, Nachkommen und Konkubinen

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Zu seinen Ehefrauen und Konkubinen gehörte unter anderem die Sklavin Muʾnisa al-Maʾmūniyya, gest. im 9. Jahrhundert. Sie gehörte zu seinem inneren Zirkel.[85]

Arabische Quellen

  • Ibn Ṭaifūr (gest. 893): Tārīḫ Baġdād. Bagdad, Beirut 1968. Digitalisat
  • Al-Yaʿqūbī (gest. 905): Taʾrīḫ. Ed. Martijn Theodor Houtsma. Brill, Leiden 1883. Band II, S. 528–575. Digitalisat MENAdoc
  • Abū Ǧaʿfar Muḥammad b. Ǧarīr aṭ-Ṭabarī (gest. 923): Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Hrsg. von M. J. de Goeje. Leiden 1879–1901. Bd. III, 764–1164. Digitalisat – Deutsche kommentierte Übersetzung in Hans Ferdinand Uhrig: Das Kalifat von al-Ma'mūn: aus den Annalen von aṭ-Ṭabarī übersetzt und unter Heranziehung der sonstigen bedeutenden Quellen ausführlich erläutert. Lang, Frankfurt am Main u. a. 1988, ISBN 978-3-631-40620-5
  • Ibn ʿAbdūs al-Ǧahšiyārī (gest. 942): Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. Ed. Muṣṭafā as-Saqqāʾ, Ibrāhīm al-Abyārī u. ʿAbd al-Ḥafīẓ Šilbī. Kairo 1938. S. 289–320. Digitalisat
  • al-Ḫaṭīb al-Baġdādī (gest. 1071): Taʾrīḫ Baġdād. Ed. Muṣṭafā ʿAbd al-Qādir ʿAṭā. Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut 2004. Bd. X, S. 181–189. Digitalisat

Sekundärliteratur

  • Nahide Bozkurt: „The caliph Maʾmūn and the doctrine of the createdness of the Qurʾān“ in Martin Tamcke: Christliche Gotteslehre im Orient seit dem Aufkommen des Islams bis zur Gegenwart. Ergon-Verlag, Würzburg, 2008. S. 101–112. Digitalisat
  • Michael Cooperson: Classical Arabic biography: the heirs of the prophets in the age of al-Maʾmūn. Cambridge University Press, Cambridge 2000. S. 48–93.
  • Patricia Crone, Martin Hinds: God’s Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. Cambridge University Press, Cambridge 1986. S. 133–139.
  • Vanessa De Gifis: Shaping a Qur'anic worldview : scriptural hermeneutics and the rhetoric of moral reform in the Caliphate of al-Ma'mun. Routledge, New York, NY 2014.
  • Marco De Michelis: “Between Muʿtazilism and Syncretism: A Reappraisal of the Behavior of the Caliphate of al-Maʾmūn” in Journal of Near Eastern studies 71/2 (2012) 257-274.
  • Tayeb El-Hibri: “Coinage Reform under the ʿAbbāsid Caliph Al-Maʾmūn.” in Journal of the Economic and Social History of the Orient 36/1 (1993) 58–83.
  • Tayeb El-Hibri: Reinterpreting Islamic Historiography: Hārūn al-Rashı̄d and the Narrative of the ʿAbbāsid Caliphate. Cambridge University Press, Cambridge 1999. S. 95–142.
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  • Francesco Gabrieli: Al-Ma'mūn e gli Alidi. Leipzig 1929.
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  • Tilman Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. Selbstverlag des Orientalischen Seminars der Universität Bonn, Bonn 1975.
  • John Abdallah Nawas: Al-Maʾmûn: Miḥna and Caliphate. Inaugural-Dissertation Universität Nijmegen 1992. Digitalisat
  • John A. Nawas: “A Reexamination of three current explanations for Al-Ma’mun's introduction of the Mihna” in International Journal of Middle East Studies 26 (1994) 615–629.
  • John A. Nawas: “All in the Family? Al-Muʿtaṣimʾs Succession to the Caliphate as Denouement to the Lifelong Feud between al-Maʾmūn and His ʿAbbasid Family.” in Oriens 38 (2010) 77–88.
  • Ahmad Nazmi: “‘Al-Ḫarīṭa al-Maʾmūniyya’: The Islamic World Map of Al-Maʾmūn and the Islamic Cartography” in Rocznik Orientalistyczny 57/1 (2004) 77–94. Digitalisat
  • J. V. Reeth: “Caliph al-Maʼmun and the Treasure of the Pyramids” in Orientalia Lovaniensia periodica, 25 (1994) 221-236.
  • M. Rekaya: “Al-Ma'mūn” In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 1987. Bd. VI, S. 331–339.
  • Dominique Sourdel: Le vizirat ʿAbbāside de 749 à 936 (132 a 324 de l’Hégire). Institut Français de Damas, 1959. S. 195–242.
  • Dominique Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“ in: Revue des Études Islamiques 30 (1962) 27–48.
  • Mark Swanson: “The Christian al-Ma'mūn tradition” in David Thomas (Hrsg.): Christians at the heart of Islamic rule: church life and scholarship in ʿAbbasid Iraq. Brill, Leiden 2003. S. 63–92.
  • M. Zahniser: “Insights from the ʿUthmāniyya of al-Jāḥiẓ into the Religious Policy of al-Maʾmūn” in Muslim World 69 (1979) 8-17.
  1. a b c Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam. Bd. VI, S. 331a.
  2. a b al-Ǧahšiyārī: Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. 1938, S. 211.
  3. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 647. – Englische Übersetzung in C. E. Bosworth: The history of al-Ṭabarī. Band 30: The ʿAbbāsid Caliphate in Equilibrium. Suny Press, New York, 1989. S. 167.
  4. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 654–662. – Englische Übersetzung in C. E. Bosworth: The history of al-Ṭabarī. Band 30: The ʿAbbāsid Caliphate in Equilibrium. Suny Press, New York, 1989. S. 183–195.
  5. Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 359.
  6. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 666f. – Englische Übersetzung in C. E. Bosworth: The history of al-Ṭabarī. Band 30: The ʿAbbāsid Caliphate in Equilibrium. Suny Press, New York, 1989. S. 200.
  7. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 730f. – Englische Übersetzung in C. E. Bosworth: The history of al-Ṭabarī. Band 30: The ʿAbbāsid Caliphate in Equilibrium. Suny Press, New York, 1989. S. 292.
  8. Vgl. Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam. Bd. VI, S. 331.
  9. a b c d e f g h i j C. Edmund Bosworth: “Maʾmun” in Encyclopædia Iranica, online edition, 2016.
  10. a b Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 137f.
  11. a b al-Ǧahšiyārī: Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. 1938, S. 279.
  12. Ǧamharat rasāʾil al-ʿArab ed. Aḥmad Zakī Ṣawfat. Kairo 1937. Bd. III, S. 385f., 397. Digitalisat
  13. Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 137 nach aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 799.
  14. Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam Bd. VI, S. 333a.
  15. Michael Cooperson: Al-Ma'mun. Oneworld Publications, Oxford 2005. S. 53f.
  16. Nagel: Rechtleitung und Kalifat. Versuch über eine Grundfrage der islamischen Geschichte. 1975, S. 139 nach al-Ǧahšiyārī: Kitāb al-Wuzarāʾ wa-l-kuttāb. 1938, S. 304.
  17. Vgl. Rekaya: “al-Maʾmūn” in The Encyclopaedia of Islam. Bd. VI, S. 333b-334a.
  18. Al-Masʿūdī: Murūǧ aḏ-ḏahab wa-maʿādin al-ǧauhar. Ediert und übersetzt von Barbier de Meynard et Pavet de Courteille. 9 Bde. Paris 1861–1877. Bd. VIII, S. 300. Digitalisat
  19. a b c Vgl. C.E. Bosworth: Art. "Naṣr ibn Shabath" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. VII, S. 1016b.
  20. Vgl. van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 150–154, sowie Gabrieli 23-29.
  21. Vgl. Gabrieli: Al-Ma'mūn e gli Alidi. 1929, S. 38-43 und Crone/Hinds: God's Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. 1986, S. 133–139.
  22. Crone/Hinds: God's Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. 1986, S. 137f.
  23. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 155.
  24. Uhrig: Das Kalifat von al-Ma'mūn: aus den Annalen von aṭ-Ṭabarī übersetzt. 1988, S. 78f.
  25. Vgl. Crone/Hinds: God's Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. 1986, 133.
  26. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 155.
  27. Rekaya: “Al-Ma'mūn”. 1987, S. 335–336.
  28. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 38.
  29. Uhrig: Das Kalifat von al-Ma'mūn: aus den Annalen von aṭ-Ṭabarī übersetzt. 1988, S. 124.
  30. Vgl. Gabrieli 54.
  31. Uhrig: Das Kalifat von al-Ma'mūn: aus den Annalen von aṭ-Ṭabarī übersetzt. 1988, S. 126.
  32. Rekaya: “Al-Ma'mūn”. 1987, S. 336a.
  33. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 37.
  34. Al-Yaʿqūbī: Taʾrīḫ. 1883, Bd. II,. S. 552f.
  35. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 1103.
  36. Ibn Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 40, Zeile 12–13.
  37. Laura Veccia Vaglieri: Art. "Fadak" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. II, S. 725–727, hier 726b.
  38. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 1098, Zeile 13. – Deutsche Übersetzung F. Uhrig S. 220f.
  39. Ibn Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 50, Zeile 1–6.
  40. Al-Yaʿqūbī: Taʾrīḫ. 1883, Bd. II,. S. 571.
  41. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 39f.
  42. aṭ-Ṭabarī: : Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 1099. – Deutsche Übersetzung F. Uhrig S. 223.
  43. Ibn ʿAbd Rabbihī: al-ʿIqd al-farīd. Ed. Aḥmad Amīn. Kairo 1940ff. Bd. V, S. 92–101. Digitalisat
  44. al-Ḫaṭīb al-Baġdādī: Taʾrīḫ Baġdād. Ed. Muṣṭafā ʿAbd al-Qādir ʿAṭā. Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut 2004. Bd. XIV, S. 202–203. Digitalisat
  45. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 486.
  46. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. Bd. III, S. 200.
  47. a b Ibn an-Nadīm: al-Fihrist. Ed. Riḍā Taǧaddud. 3. Aufl. Dār al-Masīra, Beirut, 1988. S. 303–304. Digitalisat
  48. Ibn Nubāta: Sarḥ al-ʿUyūn fī šarḥ Risālat Ibn Zaidūn. Ed. Muḥammad Abū l-Faḍl Ibrāhīm. Dār al-Fikr al-ʿArabī, Kairo 1964. S. 242. Digitalisat
  49. Ibn Abī Uṣaibiʿa: ʿUyūn al-anbāʾ fī ṭabaqāt al-aṭibbāʾ. Ed. Nizār Riḍā. Maktabat al-Ḥayāt, Beirut 1965. S. 259f. Digitalisat
  50. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. Bd. III, S. 2070.
  51. David King: “Too Many Cooks… A New Account of the Earliest Muslim Geodetic Measurements.” in Suhayl 1 (2000) 207–242. Digitalisat
  52. Nazmi: “‘Al-Ḫarīṭa al-Maʾmūniyya’: The Islamic World Map of Al-Maʾmūn”. 2004, S. 88. Im Text steht irrtümlicherweise Meter statt Kilometer.
  53. Nazmi: “‘Al-Ḫarīṭa al-Maʾmūniyya’: The Islamic World Map of Al-Maʾmūn”. 2004, S. 81ff.
  54. Ibn Abī Ṭāhir Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 95, Zeile 5–10.
  55. Vgl. Fabrizio Speziale: Il Trattato Aureo sulla medicina attribuito all'imām ʿAlī ar-Riḍā. Officina di Studi Medievali, Palermo, 2009. S. 26f.
  56. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. 1992, Bd. III, S. 162.
  57. Ibn-al-Murtaḍā: Ṭabaqāt al-muʿtazila. Ed. Susanne Diwald. Franz Steiner, Beirut 1961. S. 46. Digitalisat
  58. Ad-Dīnawarī: Kitāb al-Aḫbār aṭ-ṭiwāl. Ed. Wladimir Guirgass. Brill, Leiden 1888. S. 396. Digitalisat
  59. a b al-Yaʿqūbī: Mušākalat an-nās li-zamānihim. Ed. ʿAbd ar-Raḥmān b. ʿAbdallāh aš-Šaqīr. Ǧadāwil, Beirut, 2019. S. 104 Digitalisat
  60. a b Al-Masʿūdī: Murūǧ aḏ-ḏahab wa-maʿādin al-ǧauhar. Ediert und übersetzt von Barbier de Meynard et Pavet de Courteille. 9 Bde. Paris 1861–1877. Bd. VIII, S. 301. Digitalisat
  61. Ibn Taġribirdī: an-Nuǧūm az-zāhira fī mulūk Miṣr wa-l-Qāhira. Dār al-Kutub al-Miṣrīya, Kairo 1930. Bd. II, S. 187, Zeile 12. Digitalisat
  62. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 202f.
  63. Ibn Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 15–16. Siehe auch aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 1040 und die deutsche Übersetzung bei Uhrig S. 134.
  64. Ibn Abī Ṭāhir Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 46, Zeile 10f.
  65. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 157.
  66. Muḥammad ibn Ḫalaf Wakīʿ: Aḫbār al-quḍāh. Ed. ʿAbd al-ʿAzīz Muṣṭafā al-Marāġī. Maṭbaʿat al-Istiqāma, Kairo 1947–1950. Bd. III, S. 295. Online-Version
  67. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 40.
  68. Al-Masʿūdī: Murūǧ aḏ-ḏahab wa-maʿādin al-ǧauhar. Ediert und übersetzt von Barbier de Meynard et Pavet de Courteille. 9 Bde. Paris 1861–1877. Bd. VII, S. 38f. Digitalisat
  69. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 199.
  70. Ibn Abī Ṭāhir Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 30, Zeile 16f.
  71. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 43.
  72. Ibn Abī Ṭāhir Ṭaifūr: Tārīḫ Baġdād. 1968, S. 31, Zeile 1–4.
  73. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. 1992, Bd. III, S. 446.
  74. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. 1992, Bd. III, S. 446f.
  75. Uhrig: Das Kalifat von al-Ma'mūn: aus den Annalen von aṭ-Ṭabarī übersetzt. 1988, S. 286, 288 298.
  76. Nawas: Al-Maʾmûn: Miḥna and Caliphate. 1992, S. 23.
  77. Nawas: Al-Maʾmûn: Miḥna and Caliphate. 1992, S. 86.
  78. Ibn an-Nadīm: al-Fihrist. Ed. Riḍā Taǧaddud. 3. Aufl. Dār al-Masīra, Beirut, 1988. S. 129 Digitalisat u. S. 209.
  79. Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. 1992, Bd. III, S. 202.
  80. aṭ-Ṭabarī: Taʾrīḫ ar-rusul wa-l-mulūk. Bd. III, S. 1136–1138.
  81. Sourdel: „La politique religieuse du calife ʿAbbaside al-Ma'mūn“. 1962, S. 44f.
  82. Gustav Weil: Tausend und eine Nacht - Arabische Erzählungen, Karl Müller Verlag, Erlangen 1984 (dt. Erstausgabe: 1839), Band 4, S. 70f.
  83. Gustav Weil: Tausend und eine Nacht - Arabische Erzählungen, Karl Müller Verlag, Erlangen 1984 (dt. Erstausgabe 1839), Band 4, S. 61–63.
  84. Skyscraperpage.com: Ma'amoon Telecommunication Center, abgerufen am 21. November 2021
  85. Shawkat M. Toorawa und Library of Arabic Literature: Ibn al-Sa'iConsorts of Caliphs, New York University Press, New York 2017, S. 32f.
VorgängerAmtNachfolger
al-AminKalif der Abbasiden
813–833
al-Mu'tasim bi-'llāh