Albach (Fernwald)
Albach Gemeinde Fernwald
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Koordinaten: | 50° 33′ N, 8° 48′ O |
Höhe: | 226 (216–241) m ü. NHN |
Fläche: | 4,49 km²[1] |
Einwohner: | 1245 (30. Jun. 2023)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 277 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 35463 |
Vorwahl: | 06404 |
Albach Ortskern
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Albach ist ein Ortsteil der Gemeinde Fernwald im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geographie und Verkehr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Ort liegt etwa 10 km östlich von Gießen und 60 km nördlich von Frankfurt am Main zwischen den Gießener und Licher Wäldern. Nahegelegene Ortschaften sind Fernwald-Steinbach, die Stadt Lich sowie Oppenrod (Gem. Buseck) und Burkhardsfelden (Gem. Reiskirchen).
Albach liegt östlich der Bundesautobahn 5. Durch das Dorf führt die Landesstraße 3129. Die Bundesstraße 457 (Gießen-Nidda) verläuft südlich des Ortes.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ortsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Albach erfolgte unter dem Namen Alpach im Jahr 1239 im Urkundenbuch des Klosters Arnsburg.[1][3] Damals gab es zwei Ortsteile, nämlich Oberalbach und Niederalbach. Sie lagen unterhalb des Hofgutes, welches von den Vertretern der Familie von Albach bewohnt wurde. Die von Albach tauchen in Urkunden als Edelknechte auf.
In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Allepach (1248/1249), Albach (1271), Albbach superior (1280), Niedern Alpach (1295), Abern Alpach (1387) und Ober-Albach.
Die Albacher Höfe fanden sich später im Besitz der Familien von Trohe und von Buseck und Albach war Teil des Busecker Tales.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Albach:
„Albach (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 1 1⁄2 St. von Giessen, gehört dem Freiherrn von Buseck, hat 60 Häuser und 285 Einw., die bis auf 1 Kath. evangelisch sind- – Noch im 15. Jahrhundert gehörte Albach zur Kirche in Winnerod. Im Jahr 1827 hat die Freiherrl. Familie von Buseck die ihr im Dorfe zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.“[4]
Die Evangelische Kirche Albach wurde 1774 erbaut. In ihr befindet sich eine Orgel aus dem Jahre 1863. Bereits 1271 wird eine Kirche für Nieder-Albach erwähnt[5] und 1332 eine Kirche für Ober-Albach.[6]
In den Jahren 1964 bis 1987 befand sich nordöstlich des Ortes der Abschussbereich einer Flugabwehrstellung der Bundeswehr, deren Raketen im Ernstfall mit taktischen US-Atomsprengköpfen bestückt worden wären. Heute befindet sich auf dem Gelände ein Solarpark.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde Albach am 31. Dezember 1971 freiwillig mit den Gemeinden Annerod und Steinbach zur Gemeinde Fernwald zusammen.[7]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Albach angehört(e): [1][8][9]
- 1508 und später: Heiliges Römisches Reich, Gericht Busecker Tal (Ganerbschaft des „Busecker Tals“ der Freiherren zu Buseck)
- vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Busecker Tal
- ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Gericht Busecker Tal (die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Landeshoheit endeten erst 1726)
- 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
- ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Busecker Tal[10]
- ab 1806: Großherzogtum Hessen,[Anm. 2] Fürstentum Ober-Hessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal[11][12]
- ab 1815: Großherzogtum Hessen[Anm. 3], Provinz Oberhessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal
- ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen[Anm. 4]
- ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
- ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1867: Norddeutscher Bund,[Anm. 5] Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen[13][Anm. 6]
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone,[Anm. 7] Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Fernwald
- ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Fernwald
- ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Fernwald
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Fernwald
Gerichte seit 1803
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Albach das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen, aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[15] Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Bevölkerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Albach 1131 Einwohner. Darunter waren 54 (4,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 216 Einwohner unter 18 Jahren, 492 zwischen 18 und 49, 240 zwischen 50 und 64 und 186 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 459 Haushalten. Davon waren 102 Singlehaushalte, 138 Paare ohne Kinder und 168 Paare mit Kindern, sowie 42 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 75 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 336 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]
Einwohnerentwicklung
• 1577: | 33 Hausgesesse[1] |
• 1630: | 7 zweispännige, 7 einspännige Ackerleute, 14 Einläuftige, 5 Witwen, 16 Vormundschaften.[1] |
• 1669: | 124 Seelen[1] |
• 1742: | ein Geistlicher/Beamter, 42 Untertanen, 8 Junge Mannschaften, 2 Beisassen/Juden[1] |
• 1806: | 271 Einwohner, 65 Häuser[12] |
• 1829: | 285 Einwohner, 60 Häuser[4] |
• 1867: | 323 Einwohner, 61 Häuser[17] |
Albach: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1800 | 253 | |||
1806 | 271 | |||
1829 | 285 | |||
1834 | 303 | |||
1840 | 318 | |||
1846 | 343 | |||
1852 | 329 | |||
1858 | 323 | |||
1864 | 326 | |||
1871 | 358 | |||
1875 | 363 | |||
1885 | 368 | |||
1895 | 369 | |||
1905 | 361 | |||
1910 | 378 | |||
1925 | 354 | |||
1939 | 379 | |||
1946 | 524 | |||
1950 | 513 | |||
1956 | 509 | |||
1961 | 496 | |||
1967 | 560 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 1.131 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[16] |
Historische Religionszugehörigkeit
• 1830: | 284 evangelische, ein römisch-katholischer Einwohner[1] |
• 1895: | 367 evangelische Einwohner[1] |
• 1961: | 455 evangelische (= 91,73 %), 40 römisch-katholische (= 8,06 %) Einwohner[1] |
Historische Erwerbstätigkeit
• 1961: | Erwerbspersonen: 113 Land- und Forstwirtschaft, 101 Produzierendes Gewerbe, 21 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 13 Dienstleistungen und Sonstiges.[1] |
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Richard Koch: Bild- und Geschichtsband des Ortsteiles Albach : herausgegeben anläßlich des 750jährigen Jubiläums 1989. Fernwald 1989.
- Nieder-Albach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Literatur über Albach nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aus der Geschichte der Gemeinde Fernwald. In: Webauftritt der Gemeinde Fernwald
- Ober-Albach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Anmerkungen und Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
- ↑ Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
- ↑ Infolge der Rheinbundakte.
- ↑ Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als Vorläufer des Deutschen Reichs.
- ↑ Trennung zwischen Justiz Landgericht Gießen (1827 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren zu Buseck an das Landgericht über) und Verwaltung.
- ↑ Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
- ↑ Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
- ↑ Infolge des Zweiten Weltkriegs.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m Ober-Albach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. November 2016). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- ↑ Porträt. In: Webauftritt. Gemeinde Fernwald, abgerufen am 2. Dezember 2023.
- ↑ Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851 Regest Nr. 28.
- ↑ a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 1 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Hanno Müller: Ober- und Nieder-Albach. in Koch, S. 12.
- ↑ Koch, S. 19
- ↑ Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 292.
- ↑ Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 172, 260 (Online in der HathiTrust digital library).
- ↑ Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 221 (Online in der HathiTrust digital library).
- ↑ Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
- ↑ Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- ↑ a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020 .
- ↑ Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).