Albert Schmidt-Egk
Albert Schmidt-Egk (* 17. März 1888;[1] † nach 1948) war von 1943 bis 1945 Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg.
Schmidt-Egk wurde am 28. Mai 1945 verhaftet. Einen Tag später erhielt der ehemalige Präsident des HansOLG, Wilhelm Kiesselbach, der dieses Amtes 1933 im Zuge der Gleichschaltung enthoben worden war, von der Britischen Militärregierung den Auftrag zur Neuordnung des Hamburger Justizwesens, womit bis zum 30. September 1946 auch die Präsidentenstelle am Hanseatischen Oberlandesgericht verbunden war. Ein erster unter Kiesselbach erstellter gerichtsinterner Besetzungsplan für das HansOLG sah für Schmidt-Egk die Position eines Vorsitzenden in einem der drei Zivilsenate vor. Letztlich kam es hierzu jedoch nicht, sodass die offizielle Entlassung aus dem Amt im September 1945 für Schmidt-Egk faktisch das Ende seiner Justizkarriere bedeutete.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hamburg.de
- ↑ Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg: Restauration im Recht. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-322-88216-5 (google.de [abgerufen am 24. Juni 2020]).
Personendaten | |
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NAME | Schmidt-Egk, Albert |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Richter |
GEBURTSDATUM | 17. März 1888 |
STERBEDATUM | 20. Jahrhundert |