Alexander Achilles

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Alexander Achilles

Alexander Achilles (* 6. August 1833 in Werben (Elbe); † 21. Oktober 1900 in Berlin) war ein deutscher Richter und Reichsgerichtsrat.

Achilles studierte Rechtswissenschaft in Halle an der Saale. 1853 wurde er Mitglied der Landsmannschaft Neoborussia Halle, die sich später zum Corps Neoborussia Halle wandelte.[1] Als Inaktiver wechselte er an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nachdem er am Kammergericht die Erste Juristische Prüfung bestanden hatte, trat er 1855 in den preußischen Justizdienst. Am 23. Mai 1856 wurde er vereidigt.[2] Als Auskultator war Achilles zeitweilig in Erfurt. Er wurde 1866 zum Assessor ernannt und 1867 als Stadtrichter (1874 Stadtgerichtsrat) in Berlin angestellt.

1874 war er Hilfsarbeiter in der ersten Kommission zur Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er wurde im Mai 1882 zum Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle ernannt, trat die Stelle aber wegen der Berliner Verpflichtungen nicht an. 1884 war er ordentliches Mitglied der zweiten BGB-Kommission und hatte als Kommissar der Justizverwaltung wesentlichen Einfluss auf die Kodifikation des Immobiliarsachenrecht. Am 1. Oktober 1891 wurde Achilles zum Reichsgerichtsrat ernannt. Ob er jemals als solcher amtiert hat, ist nicht erwiesen. Offiziell war er ab dem 1. Januar 1892 dem 5. Zivilsenat zugeordnet. 1895 trat er in den Ruhestand. Gottlieb Planck hatte ihn für die Bearbeitung des sechsbändigen BGB-Kommentars (Berlin 1897) gewonnen.

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Einzelnachweise

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  1. Kösener Corpslisten 1960, 54, 44.
  2. Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht. Walter de Gruyter, Berlin Leipzig 1929, S. 361.