Alfred Manigk

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Alfred Manigk

Alfred Manigk (* 10. September 1873 in Angerburg, Ostpreußen; † 31. August 1942 in Ückeritz, Vorpommern) war ein deutscher Zivilrechtler.

Alfred Manigk war der Sohn von Otto Manigk (1841–1911), Kreisrichter in Lyck, und dessen Frau Elfriede geb. Seidelmann. Er besuchte das Königliche Gymnasium Lyck und das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium (Posen). Anschließend studierte er an der Eberhard Karls Universität Tübingen und der Königlichen Universität Breslau Rechtswissenschaft. Er war Mitglied des Corps Franconia Tübingen (1894) und des Corps Silesia Breslau (1895).[1] 1897 wurde er zum Dr. iur. promoviert. 1901 in Breslau habilitiert, wurde er 1902 von der Albertus-Universität Königsberg als a.o. Professor berufen. Drei Jahre später erhielt er den Lehrstuhl für Römisches Recht und Deutsches Bürgerliches Recht. Daneben unterrichtete er an der Handelshochschule Königsberg. 1910/11 war er Prorektor der Albertus-Universität.[2] Nachdem er 1913 einen Ruf an die Universität Tokyo abgelehnt hatte, kehrte er 1921 als Nachfolger von Rudolf Leonhard nach Breslau zurück. 1925/26 war er Rektor der Universität.[2] 1927 als Nachfolger von Ludwig Enneccerus an die Philipps-Universität Marburg berufen, wurde er von 1300 Breslauer Studenten mit einem Fackelzug verabschiedet.

In der Weimarer Republik war Manigk Mitglied der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei. Dem aufkommenden Nationalsozialismus stand er kritisch gegenüber. Den Völkischen Nationalismus als Basis des Staates lehnte er ab. Im November 1933 organisierten nationalsozialistische Studenten öffentliche Demonstrationen gegen Manigk, dem sie eine „staatsfeindliche Haltung“ vorwarfen. Daraufhin wurde Manigk 1934 im Alter von 61 Jahren vorzeitig emeritiert.[3] Seinen Ruhestand verbrachte er in Berlin sowie in Ückeritz auf Usedom.

Manigks Arbeiten haben die Dogmatik des Zivilrechts in Deutschland nachhaltig beeinflusst. Er grenzte seine Lehre in späteren Arbeiten von der Freirechtslehre und dem Positivismus ab. Weitere Untersuchungen hatten die Lehren Friedrich Carl von Savignys und das Naturrecht zum Thema. Zum römischen Pfandrecht verfasste er grundlegende Studien.

Alfred Manigk war seit 1900 mit Elfriede geb. Seidelmann verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei Söhne und zwei Töchter hervor:

  • Das Anwendungsgebiet der Vorschriften für die Rechtsgeschäfte. Ein Beitrag zur Lehre vom Rechtsgeschäft. Breslau 1901
  • Willenserklärung und Willensgeschäft. Ihr Begriff und ihre Behandlung nach Bürgerlichem Gesetzbuch. 1907
  • Savigny und der Modernismus im Recht. Berlin 1914, Nachdruck: Scientia, Aalen 1974
  • Irrtum und Auslegung. Zwei Grundpfeiler der Lehre von der Willenserklärung. 1918
  • Das rechtswirksame Verhalten. Berlin 1939
  • Manigk, Alfred. In: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft, Bd. 2: L–Z. Berlin 1931, DNB 453960294, S. 1186–1187.
  • Wilhelm Felgentraeger: In memoriam Alfred Manigk. Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Bd. 63 (1943), S. 520–522.
  • Oskar Kühn: Manigk, Alfred. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, ISBN 3-428-00197-4, S. 35 f. (Digitalisat).
  • Klaus-Peter Friedrich: Wie der Marburger Juraprofessor Alfred Manigk 1933/34 um sein Lehramt gebracht wurde. Über völkischen Fanatismus an der Philipps-Universität. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 71 (2021), S. 99–148.
Commons: Alfred Manigk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Alfred Manigk – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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  1. Kösener Corpslisten 1930, 128/523; 21/562
  2. a b Rektoratsreden (HKM).
  3. Anne Chr. Nagel (Hrsg.): Die Philipps-Universität Marburg im Nationalsozialismus. Stuttgart 2000, S. 42 und 218–232.