Takbīr

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Takbīr.
Die Flagge Afghanistans mit dem Schriftzug Allāhu akbar über der Moschee, darüber die Schahāda
Allāhu akbar in der Flagge des Irak
In der Flagge des Iran ist der Schriftzug Allahu akbar in einer ornamentalen Kufi-Variante am roten und grünen Rand angebracht.

Takbīr (arabisch تَكْبِير)[1] ist ein Verbalnomen des arabischen Verbs kabara in der Bedeutung „Vergrößern, Lobpreisen, Allahu akbar sprechen“ (الله أَكْبَر, DMG allāhu akbar ‚Gott ist überaus groß‘). Diese Formel wird im Islam sehr häufig gebraucht.

Allah ist das arabische Wort für den Gott des Islams (heidnische Götter werden ilāh genannt).[2] Akbar ist die Elativ-Form des Adjektivs كبير kabīr ‚groß, alt, bedeutend‘ (ass. kabru „groß, riesig“).[3]

Der semitische Elativ umfasst sowohl die Bedeutung des indogermanischen Komparativs (größer als) als auch die des Superlativs (am größten), ähnlich dem französischen le plus grand. Der Steigerungsgrad ergibt sich aus dem Kontext.[4]

Der artikellose Elativ erfüllt vor allem die Funktion als Prädikat oder als Apposition zum indeterminierten Regens: Allāhu akbaru, d. h. Gott ist (unvergleichlich) groß.[5] Der Elativ erfüllt jedoch nur in der Kombination mit der Präposition min die Funktion eines Vergleichs. Zum Beispiel: Allāhu akbar min malāʾikatihi ‚Allah ist größer als seine Engel‘. Ansonsten entspricht die Bedeutung dem Superlativ („am größten“).[6]

Ein verwandtes Epitheton Gottes und Elativ im Koran ist akram (von karuma) „gütig, edel, wertvoll“.

Takbīr scheint im Koran zwei Mal auf, in Sure 17, Vers 111, und in Sure 74, Vers 3, der zu den ältesten Versen des Korans gehört.[7]

Der Takbir wird zu Beginn der täglichen Pflichtgebete (salāt) gesprochen (تكبيرة الإحرام / takbīratu ʾl-iḥrām / ‚Takbir des Ihrāms‘). Während des Gebets wird er zur Prostration (rakʿa) fünf Mal wiederholt.[8] Auch der Gebetsruf (adhān) beginnt mit einem Takbir.

Dem Hadith zufolge soll Mohammed bei einer Beerdigung das Takbir vier Mal gerufen haben. Ebenso soll er ihn oft während des Haddschs gesprochen haben, beim Anblick der Kaʿba und zu Beginn, während und am Ende der Reise. Einigen Hadithen zufolge ist es ebenfalls Prophetensunna, den Takbir beim Anblick des Neumondes (hilal) zu Beginn des Fastenmonats Ramadan zu rufen.[9]

Der arabische Schriftzug „Allāhu akbar“ ist Teil der Flaggen Iraks, Irans und Afghanistans.

Arabische Armeen, islamistischen Milizen und Terroristen verwenden den Takbir als Schlachtruf. Durch mediale Propaganda ist „Allahu akbar“ im Westen oft mit dem Terrorismus konnotiert.[10][11]

Auch arabische Christen und Juden verwenden die Phrase als Ausdruck der Freude, des Erstaunens und der Bestürzung.[12]

Commons: Takbīr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Seit der Einführung des lateinischen Alphabets als Standardschrift für die türkische Sprache um 1928 wird dieser vormals gleich geschriebene osmanische Begriff als türkisch Tekbir wiedergegeben.
  2. Hans Wehr: Arabisches Wörterbuch für die Schriftsprache der Gegenwart. 4., unveränderte Auflage. Harrassowitz, Wiesbaden 1968, OCLC 247926989, S. 21.
  3. Francis Brown (Hrsg.): A Hebrew and English lexicon of the Old Testament. 1906, כָּבַר, S. 460 (archive.org).
  4. Hans Wehr: Der arabische Elativ. 1952, doi:10.25673/32133.
  5. Wolfdietrich Fischer: Grammatik des klassischen Arabisch. Wiesbaden 1972. S. 69.
  6. Carl Brockelmann: Arabische Grammatik. Leipzig 1974. S. 69.
  7. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns. 2. Auflage bearbeitet von Friedrich Schwally. Erster Teil: Über den Ursprung des Qorāns. S. 85–86. Leipzig 1909
  8. The Encyclopaedia of Islam. 2. Auflage. Band 10, 2000, TAKBĪR, S. 110.
  9. al-mausu'a al-fiqhiyya (Enzyklopädie des islamischen Rechts). Kuwait 2002, Bd. 13, S. 214–216.
  10. Ludwig W. Adamec: Historical Dictionary of Islam. 2. Auflage. Scarecrow Press, 2009, S. 32 (englisch).
  11. A. Radtke: Offenbarung zwischen Gesetz und Geschichte: Quellenstudien zu den Bedingungsfaktoren frühislamischen Rechtsdenkens. Harrassowitz, 2003.
  12. „Allahu Akbar“ – Ausruf von Extremisten oft missbraucht. In: Schwetzinger Zeitung / Hockenheimer Zeitung. Abgerufen am 29. Oktober 2020.