Allianz-Lizenz
Das Ziel der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Allianz-Lizenzen ist es, allen Nutzern in Deutschland Zugriff auf wissenschaftliche Literatur zu ermöglichen. Dazu werden laufend (elektronische) Zeitschriften, Datenbanken und E-Books erworben und dann deutschlandweit den Nutzern, u. a. in öffentlichen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Staats- und Landesbibliotheken, zur Verfügung gestellt. Allianz-Lizenzen tragen ebenso wie die DFG-geförderten Nationallizenzen und FID-Lizenzen zur überregionalen Literaturversorgung bei.
Unterschiede Allianz- und Nationallizenzen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ab 2011 geförderten Allianz-Lizenzen sind die Fortsetzung der von 2004 bis 2010 geförderten Nationallizenzen im Kontext der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen.[1] Im Gegensatz zu den komplett durch die DFG finanzierten Nationallizenzen haben Allianz-Lizenzen ein Lizenz- und Finanzierungsmodell, das auf einer Konsortialstruktur basiert. Die beteiligten Bibliotheken müssen eine Eigenbeteiligung von ca. 75 % der Gesamtkosten aufbringen.
Teilnehmende Einrichtungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Folgende Einrichtungen sind zur Teilnahme an den Allianz-Lizenzen berechtigt:[1]
- Öffentlich und privat geförderte Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
- Die Deutsche Nationalbibliothek
- Sämtliche Staats- und Landesbibliotheken sowie zentrale Fachbibliotheken
- Forschungsbibliotheken und wissenschaftliche Spezialbibliotheken in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
- Forschungsinstitute in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, bzw. von Bund und Ländern getragene Forschungseinrichtungen, einschließlich der von der Bundesrepublik Deutschland im Ausland getragenen wissenschaftlichen Einrichtungen wie bspw. der Deutschen Historischen Institute
Nutzer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Einrichtungen können die lizenzierten Produkte ihren Nutzern zugänglich machen. Als autorisierte Nutzer gelten:[1]
- Studenten, Angehörige des Lehrkörpers, weitere Beschäftigte
- Personen, die gegenwärtig eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen, aber für die Nutzung der Informationsdienstleistungen der Einrichtung von Computer-Arbeitsplätzen innerhalb der Räumlichkeiten zugelassen sind („Walk-in Users“)
- Für bestimmte Materialien Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
Verhandelnde Bibliotheken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verhandlungen der Allianz-Lizenzen erfolgen durch ausgewählte Bibliotheken. Diese sind:[2]
- Bayerische Staatsbibliothek (BSB)
- Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED)
- Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW)
- Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB)
- Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB)
- Technische Informationsbibliothek (TIB)
- Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, Frankfurt am Main (UBF)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Nationallizenzen – Allianz-Lizenzen. Abgerufen am 1. März 2016 (nationallizenzen.de).
- ↑ Nationallizenzen – Nationallizenzen "Classics". Abgerufen am 1. März 2016 (nationallizenzen.de).