Altenhilfe
Unter Altenhilfe sind in Deutschland gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen zu verstehen. Das kann in Institutionen oder in offener, so genannter niederschwelliger Weise geschehen. Die gesetzlichen Hintergründe sind in Deutschland im Sozialhilferecht verortet.
Formen der Altenhilfe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter Altenhilfe wird eine Form der sozialen Betreuung verstanden, die über pflegerische oder hauswirtschaftliche Betreuungsformen hinausgeht und häufig von der Caritas und der Diakonie, also im Rahmen der Kirchengemeinden, angeboten werden.
Unterschieden werden häufig institutionelle und sogenannte offene Angebote: „Offen“ meint dabei nicht die räumliche Anlage, sondern den hohen Grad an Unverbindlichkeit für die Klienten. So kann eine Tagespflegeeinrichtung stundenweise oder regelmäßig besucht werden.
Eine Form der institutionellen Altenhilfe ist das Altenheim, eine „Einrichtung der Altenhilfe“, dessen Träger eine gemeinnützige Organisation oder ein Gewerbebetrieb ist. Auch ambulante Dienste und Sozialstationen sind „Einrichtungen der Altenhilfe“, die betreuungsbedürftige Menschen durch die Alten- und Krankenpflege betreuen. Mitarbeitende dort sind Teil der professionellen Pflege mit unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen.
Rechtlicher Hintergrund in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Den rechtlichen Hintergrund der Altenhilfe bildet in Deutschland vor allem die heute geltende Fassung des § 71 im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.[1]
Darin wird bestimmt, dass alten Menschen bei den Herausforderungen des Alters geholfen werden soll:
"Alten Menschen soll [...] Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken."
Auch werden dort die Leistungen der Altenpflege genauer definiert. Diese umfassen folgende Leistungen:
- Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement
- Bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
- Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.
Berufsfelder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Berufsfeld der Altenpflege befasst sich mit der Betreuung und der Pflege. Diese wird als Altenhilfe bezeichnet. Die Altenpflege führt diese Hilfe auch in diesen Institutionen durch: Altentagesstätten und Pflegeheimen mit den Schwerpunkten, der Gerontopsychiatrie, Tagesklinik, Gerontopsychiatrie als Teil eines Krankenhauses oder auf individueller Vertragsbasis.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Seniorenrat (auch Kreis-, Landesseniorenrat)
- Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- David Thiele: Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung. 2016, ISBN 978-3-658-11774-0.
- Nando Belardi, Marlies Fisch: Altenhilfe. Eine Einführung für Studium und Praxis. Beltz Verlag, Weinheim und Basel 1999.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln
- Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA) in Hannover
- Forum für eine kultursensible Altenhilfe
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 71 SGB 12 - Einzelnorm. Abgerufen am 10. Mai 2024.