Altes Rathaus (Finsternthal)

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Rathaus, Front
Rathaus, Seite
Rathaus, Rückseite

Das ehemalige Rathaus in Finsternthal steht heute unter Denkmalschutz.

Der erste namentlich bekannte Bürgermeister des kleinen Dorfes Finsternthal (einem Ortsteil der Gemeinde Weilrod im Hochtaunus) war Johannes Lehr (1667–1714). Zu dessen Amtszeit bestand kein Rathaus, die Dienstgeschäfte wurden in dessen Privathaus abgehandelt. 1790 erbaute die Gemeinde unter Bürgermeister Johann Philipp Lehr (einem Nachfahren des obigen) das heutige Gebäude als Rathaus, Backhaus und Milchsammelstelle.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schlossen sich die Gemeinden Finsternthal sowie weitere Gemeinden am 1. Dezember 1970 zur Gemeinde Weilnau zusammen,[1] bevor diese Gemeinde am 1. August 1972 mit mehreren bis dahin selbstständigen Gemeinden durch ein Landesgesetz zur Gemeinde Weilrod zusammengeschlossen wurde.[2][3] Damit verlor das Rathaus seine Funktion. Auch die Milchsammelstelle wurde eingestellt und die Versorgung mit Backwaren übernahmen die Bäckereien der Umgebung. Das Haus begann zu verfallen. Die Gemeinde Weilrod nahm umfassende Sanierungen vor. Heute wird das alte Backhaus wieder durch das Backesteam genutzt und der Sitzungssaal dient verschiedenen Veranstaltungen.

Das Gebäude am Schnittpunkt der beiden Hauptverkehrsachsen des Ortes steht sowohl als Teil der Gesamtanlage Alt-Finsternthal als auch als Einzelobjekt unter Denkmalschutz. Gemeinsam mit dem Deutschen Hof bildet es die Kopfseite des an der Kreuzung entstandenen zentralen Platz des Ortes. Auffällig am zweigeschossigen Fachwerkbau auf massivem Sockel ist das viereckige Türmchen mit Zeltdach und Wetterfahne. Auf der Seite zum Deutschen Hof befindet sich eine mechanische Turmuhr. Der Eingang liegt an der südlichen Traufseite.

Commons: Rathaus Finsternthal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zusammenschluss der Gemeinden Altweilnau, Finsternthal, Mauloff, Neuweilnau und Riedelbach im Landkreis Usingen zur neuen Gemeinde „Weilnau“ vom 30. November 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 50, S. 2339, Punkt 2337 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  2. Gesetz zur Neugliederung des Obertaunuskreises und des Landkreises Usingen (GVBl. II Nr. 330-18) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 227, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  3. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 276

Koordinaten: 50° 17′ 37,5″ N, 8° 24′ 49,2″ O