American Bully

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American Bully
American Bully
Nicht von der FCI anerkannt
Ursprung:

USA

Widerristhöhe:

UKC: Rüden 43 bis 51 cm, Hündin 41 bis 48 cm
ABKC: etwa 43 cm bis 57 cm

Gewicht:

Gewicht nicht festgelegt

Zuchtstandards:

UKC, ABKC

Liste der Haushunde

Der American Bully ist eine aus den USA stammende Hunderasse, die nicht von der FCI anerkannt ist. 2013 hat der US-amerikanische Dachverband United Kennel Club (UKC) den Rassestandard veröffentlicht.[1]

Der dachverband-unabhängige American Bully Kennel Club (ABKC) unterscheidet abweichend vier Größen-Kategorien: Pocket, Standard, Classic und XL.[2][3]

Herkunft und Geschichtliches

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Die Entstehung des American Bully divergiert je nach Autor[4] Vermutlich war er ursprünglich eine Züchtung aus American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier, später kamen Kreuzungen mit weiteren Bulldoggenrassen hinzu (American Bulldog, Olde English Bulldogge, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge).[5]

Der American Bully ist ein robuster, schwerer Hund mit großem Kopf, breiter Brust und kräftigen Knochen in verschiedensten Farben und Farbkombinationen. Er ist ein Hund, der speziell als Begleithund gedacht ist, und dessen Verhalten daher sowohl gegenüber Menschen als auch anderen Tieren fügsam und anpassungsfähig sein soll. Er ist ein aktiver Hund mit mittlerer Energie und eignet sich für regelmäßigen Spaziergang und Spiel und somit auch für Familien. Er gilt als loyal und stabil, kann aber stur und dominant sein[6].

Der UKC beschreibt als einen mittelgroßen Hund mit einem kompakten, sperrigen, muskulösen Körper, einer schweren Knochenstruktur und einem massigen Kopf. Rüden sollen 17 bis 20 Zoll (43 bis 51 cm) groß sein, während Weibchen 16 bis 19 Zoll (41 bis 48 cm) groß sein sollen. Beachtet werden soll, dass Hunde, die leicht über oder unter diesen Größenordnungen liegen, nicht sanktioniert werden. Die Gesamtbalance und das richtige Verhältnis von Gewicht und Größe sind weitaus wichtiger als das tatsächliche Gewicht und/oder die Größe des Hundes. Als fehlerhaft werden übermäßig große, übermäßig kurze oder übermäßig massige Hunde sowie Hunde, deren Größe so weit von der gewünschten Größe abweicht, dass Gesundheit, Struktur, Bewegung und körperliche Fähigkeiten beeinträchtigt sind, angesehen.

ABKC, ein reiner Züchterverband geht einen eigenen Weg, indem er die Rasse in vier unterschiedliche Größen einteilt und züchtet. Die Rasse wurde 2004 hier anerkannt. Es wird erwartet, dass alle Hunde mit geringfügigen Abweichungen dem jeweils vorgegebenen Standard entsprechen.[7]

  • Pocket: weniger als 43 cm
  • Standard: 43 bis 51 cm
  • Classic: 43 bis 51 cm, aber leichter als der Standardtyp
  • XL: mehr als 51 cm bis 57 cm

Bei diesen vier Unterscheidungen gibt es auch noch minimale Abweichungen bei der Länge der Rute und der Beine. So soll beispielsweise ein American Bully Pocket deutlich kürzere Beine aufweisen, um noch „bulliger“ auszusehen. Laut ABKC wurde beabsichtigt, einen ruhigen Hund mit geringerem Antrieb und mehr einschüchternden Eigenschaften als den American Staffordshire Terrier zu züchten; Masse und schwerer Knochenbau wurden priorisiert, um ein solches Aussehen zu erzielen.

Durchschnittlich wird diese Hunderasse 10 bis 12 Jahre alt[6].

Rasseproblematik

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Das „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ verbietet es folgende Hunde und Kreuzungen nach Deutschland zu verbringen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.[8]

Die Verwaltungsgerichte ziehen für nicht anerkannte Rassen eine phänotypische Begutachtung eines amtlichen Veterinärs heran. Dieses Vorgehen ist auch für Mischlinge mit unbekannter Abstammung üblich. Ein Beispiel aus einer Begutachtung: Hinsichtlich der Kopf- und Ohrenform und auch des Körperbaus zeige der Hund markante und signifikante Merkmale der Rassen American Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier.[9]

In der Rasseliste des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW)[10] ist der American Bully nicht aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen ein Hund, der nicht einer der im Gesetz ausdrücklich genannten Hunderassen angehört, dennoch als gefährlicher Hund eingestuft und die Haltung untersagt werden kann, ist gerichtlich noch nicht allgemein und abschließend entschieden.[11][12]

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am 19. Januar 2022 die rechtliche Beurteilung einer American-Bully-Hündin: „… handelt es sich zunächst bei dem von der Klägerin gehaltenen Hund ‚O.‘ um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW, nämlich um die Kreuzung eines im Gesetz als Pittbull [sic!] Terrier bezeichneten American Pitbull Terriers mit einem anderen Hund. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass der Hund der Klägerin von dieser als American Bully XL bezeichnet wird.“[9]

Das Verwaltungsgericht Berlin stufte eine American-Bully-Hündin im November 2022 erstinstanzlich als gefährlichen Hund ein, da sie wesentliche Merkmale eines American Staffordshire-Terriers habe. Nach Ansicht der Kammer reiche es aus, wenn wesentliche Merkmale des Phänotyps einer der in der Berliner Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) aufgeführten Hunderassen gegeben seien. Vom Gerichtssachverständigen wurde dargelegt, dass der „American Bully“ keine eigenständige Hunderasse sei, sondern die Bezeichnung für eine „Designer-Rasse“ ohne phänotypische Eigenständigkeit.[13]

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied am 9. Februar 2023, dass die Einstufung eines Hundes, dessen Vater ein American Bully war, als gefährlicher Hund nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (§ 1 Abs. 2 LHundG), zulässig ist.[14]

Situation in Großbritannien

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Nach einer Reihe von Zwischenfällen mit Verletzten und Getöteten wurde im September 2023 durch die britische Innenministerin Suella Braverman angeregt, die Varietät Bully XL in die Liste der verbotenen Hunderassen des Dangerous Dog Act aufzunehmen.[15] Am 15. September 2023 verkündete Premierminister Rishi Sunak, dass der American Bully XL ab Jahresbeginn 2024 in England und Wales in die Liste der verbotenen Hunderassen aufgenommen wird.[16][17] Ende Oktober 2023 wurden die detaillierten Regeln sowie einige Übergangsfristen von der Regierung bekannt gegeben. Dabei wird – neben dem Vorliegen der anderen rassetypischen Merkmale – ab einer Höhe von 51 cm bei männlichen und 48 cm bei weiblichen adulten Individuen davon ausgegangen, dass es sich um einen XL handelt.[18]

Nachdem das in Fragen der Tierhaltung weitgehend autonome Schottland dem in England und Wales verhängten Verbot anfangs nicht folgte, kam es zu einer nennenswerten Verbringung von XL Bullys aus England und Wales nach Schottland, um die Einschränkungen des Dangerous Dog Act zu umgehen. Diese Entwicklung erklärte der schottische First Minister Humza Yousaf im Januar 2024 für unerwünscht und kündigte eine Übernahme der englischen und walisischen Regelungen für Schottland an,[19] welche am 23. Februar 2024 in Kraft traten.[20] In Nordirland wird von den Behörden ebenfalls eine Notwendigkeit der zeitnahen Festsetzung von Regeln wie in den anderen Teilen des Vereinigten Königreiches gesehen, jedoch war dies durch den seit 2022 andauernden Regierungskollaps des Regionalparlamentes Northern Ireland Assembly in Belfast erschwert umsetzbar.[21] Am 5. Juli 2024 traten jedoch die ersten Einschränkungen wie Maulkorb- und Leinenpflicht sowie Verkehrsbeschränkungen und Zuchtverbot in Nordirland in Kraft. Ab Ende des Jahres 2024 besteht die Pflicht, eine Befreiung vom generellen Verbot zu besitzen.[22]

Verboten wird durch den Dangerous Dog Act letztlich Zucht und Handel, aber auch die Weitergabe und das Aussetzen oder frei Laufenlassen der betreffenden Hunde. Diese müssen innerhalb gewisser Fristen kastriert bzw. sterilisiert sowie gechippt, d. h. mit einem implantierten Kennzeichnungs-Transponder versehen werden und dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Leine und Maulkorb geführt werden. Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen, um eine Befreiung vom Verbot zu erhalten. Eine Einschläferung ist optional, aber bei Einhaltung der Haltungsvoraussetzungen nicht zwingend.[18]

Republik Irland

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Ebenfalls aufgrund einer zunehmenden Anzahl schwerer Vorfälle mit Personenschäden wurde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit am 12. Juli 2024 von der zuständigen Ministerin Heather Humphreys bekanntgegeben, dass ab dem 1. Oktober 2024 ein zweistufiger Plan zum Verbot von XL-Bully-Hunden in Kraft tritt. Zuerst wird ab 1. Oktober Import, Zucht und Weitergabe von Hunden dieser Varietät untersagt, ab dem 1. Februar 2025 gilt ein Haltungsverbot, sofern nicht eine an strenge Voraussetzungen geknüpfte Ausnahmebewilligung beantragt wurde. Die Regelungen ähneln somit denen in Großbritannien.[23]

Commons: American Bully – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. United Kennel Club: American Bully. Official UKC Breed Standard, Juli 2013; (englisch).
  2. BULLY KING Magazine: Everything You Need To Know About The Fastest Growing Dog Breed: The American Bully. 13. Juli 2018, abgerufen am 16. Januar 2020 (englisch).
  3. 9 Things You Should Know About the American Bully. In: Animalso. Abgerufen am 16. Januar 2020 (amerikanisches Englisch).
  4. Hunde.de: Hunderassen - American Bully. Abgerufen am 13. April 2019.
  5. American Bully Dog Breed Information and Pictures. In: www.dogbreedinfo.com. Abgerufen am 28. November 2017 (amerikanisches Englisch).
  6. a b Sissi Schrott: American Bully: Rassebeschreibung: Charakter - dogbible. dogbible.com, 2020, abgerufen am 11. Juli 2021.
  7. Beschreibung der Rassevarianten. In: abkcdogs. Abgerufen am 5. Dezember 2023 (englisch).
  8. HundVerbrEinfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Abgerufen am 8. Februar 2024.
  9. a b VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2022 - 18 K 4119/20 - openJur. Abgerufen am 1. Februar 2024.
  10. § 3 Gefährliche Hunde Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW).
  11. Zur Einstufung eines American Bullys als gefährlicher Hund OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 2018 – 5 B 222/18.
  12. Wolfram Schlosser, Martina Schlosser: Haltungsuntersagung: Der „American Bully“ – Kreuzung oder eigenständige Rasse? 13. November 2018.
  13. „American Bully“ ist gefährlicher Hund (Nr. 1/2023), Pressemitteilung des VG Berlin vom 11. Januar 2023 zum Urteil der 37. Kammer vom 10. November 2022 (VG 37 K 517/20), abgerufen am 6. Mai 2023
  14. Landesrecht Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 29. Januar 2024.
  15. Suella Braverman orders urgent advice on banning American bully XLs, BBC News-Online vom 11. September 2023, abgerufen am 15. September 2023, in englischer Sprache
  16. Why are American XL bullies being banned and how will it work?, The Guardian vom 15. September 2023, abgerufen am 15. September 2023, in englischer Sprache
  17. Why is the UK banning American XL Bully dogs?, BBC News-Online vom 15. September 2023, abgerufen am 15. September 2023, in englischer Sprache
  18. a b Aktuelle Bestimmung zu XL Bully. Department for Environment Food & Rural Affairs, 12. Januar 2024, abgerufen am 13. Januar 2024 (englisch).
  19. Scotland to ban unlicensed XL bullies, says Humza Yousaf, The Guardian vom 11. Januar 2024, abgerufen am 13. Januar 2024, in englischer Sprache
  20. Scottish XL bully restrictions to be enforced from February 23, The Independent vom 31. Januar 2024, abgerufen am 1. Februar 2024, in englischer Sprache
  21. XL bully dogs: Ban decision 'needed shortly' in Northern Ireland, BBC-online NI vom 13. Januar 2024, abgerufen am 14. Januar 2024, in englischer Sprache
  22. XL Bully restrictions to come into force in Northern Ireland, British Veterinary Association am 19. Juni 2024, abgerufen am 8. Juli 2024
  23. Minister Humphreys Announces Ban on XL Bully Dogs, Bekanntmachung der Irischen Regierung vom 12. Juli 2024, abgerufen am 21. August 2024