Amt Gehren
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Das Amt Gehren war ein Amt in der Schwarzburg-Sondershäuser Oberherrschaft.
Das Amt Gehren war ein Reichslehen und entstand 1564 durch die Teilung des Amtes Schwarzburg. Es bestand ursprünglich aus den Orten (einzelne Siedlungen sind erst später entstanden):
- Altenfeld (*)
- Jesuborn
- Ölze (*)
- Angstedt
- Langewiesen
- Pennewitz (*)
- Garsitz
- Masserberg (*)
- Schwarzmühle (*)
- Gehren
- Möhrenbach
- Willmersdorf (*)
- Gillersdorf (*)
- Neustadt (*)
- Wümbach
- Großbreitenbach (*)
- Oehrenstock
Die mit (*) gekennzeichneten Orte kamen nach Auflösung des Amtes zum Justizamt Großbreitenbach.[1]
1850 erfolgte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Verwaltung war nun der Verwaltungsbezirk Arnstadt, für die Rechtsprechung war nun das Justizamt Gehren und das Justizamt Großbreitenbach zuständig.[2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen. In: Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, Jena, 1943, S. 92. online (PDF; 911 KB).
- ↑ Gesetz „wegen der künftigen Einrichtung der Rechtspflege“ vom 3. April 1850 (Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, S. 281–284 )