Amt Jemgum
Das Amt Jemgum war ein historisches Amt, also ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk des Königreichs Hannover. Übergeordnete Verwaltungsinstanz war die Landdrostei Aurich. In Bezug auf die Rechtsprechung war das Amt Jemgum der Justizkanzlei Aurich nachgeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amt wurde durch Verordnung vom 24. Juni 1817 aus dem Nieder-Reider-Land des früheren Amts Emden mit den Amtsvogteien Jemgum und Ditzum gebildet.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Die Rechtsprechung wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend dem neu geschaffenen Amtsgericht Jemgum übertragen.[2]
1859 wurde es in das Amt Weener eingegliedert und ging mit diesem 1884 im Kreis Weener auf.
Amtmänner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1817: vakant
- 1818–1826: David Leonhard Bluhm, Amtmann
- 1826–1832: Enno Friedrich Kempe, Amtmann
- 1832–1840: Ludwig Franzius, Amtmann
- 1841–1846: Georg Friedrich Schrader, Amtassessor (auftragsweise)
- 1847–1859: Johann Friedrich Samuel Büttner, Amtmann
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 77, online