Amt Sinzenich

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Amt Sinzenich
Deutschlandkarte, Position des Amtes Sinzenich hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1969)
Koordinaten: 50° 40′ N, 6° 39′ OKoordinaten: 50° 40′ N, 6° 39′ O
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen
Fläche: 10,44 km2
Einwohner: 1403 (1961)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Aufgelöst, auf manuelle EZW umzustellen
Bevölkerungsdichte: 134 Einwohner je km2
Amtsgliederung: 3 Gemeinden

Das Amt Sinzenich war ein Amt im Kreis Euskirchen in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen. Es ging aus der Bürgermeisterei Sinzenich hervor. Das Gebiet des Amtes gehört heute zur Stadt Zülpich im Kreis Euskirchen.

Bürgermeisterei Sinzenich

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Das Gebiet des späteren Amtes gehörte bis zur Franzosenzeit zum Herzogtum Jülich. Von 1798 bis 1814 standen alle linksrheinischen Gebiete unter französischer Herrschaft. Während dieser Zeit wurden nach französischem Vorbild die Mairie Sinzenich eingerichtet, die zum Kanton Zülpich im Arrondissement Köln des Rur-Departements gehörte. Nachdem das Rheinland 1814 an Preußen gefallen war, wurden aus den Mairie Sinzenich die preußische Bürgermeisterei Sinzenich, die 1816 zum neuen Kreis Lechenich kamen, aus dem 1827 der Kreis Euskirchen wurde.

Die Bürgermeisterei Sinzenich umfasste zunächst die vier Landgemeinden Hoven-Floren, Langendorf, Merzenich und Sinzenich. Am 1. August 1922 schied Hoven-Floren aus der Bürgermeisterei aus und wurde in die Stadt Zülpich eingemeindet.[1]

Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[2] Aus der Bürgermeisterei Sinzenich wurde so das Amt Sinzenich, das drei Gemeinden umfasste:

Das Amt Sinzenich wurde am 1. Juli 1969 durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen aufgelöst. Seine drei Gemeinden wurden in die Stadt Zülpich eingegliedert.

Einwohnerentwicklung

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Jahr Einwohner Quelle
1843 1280 [3]
1871 1556 [4]
1885 1659 [5]
1910 2077 [6]
1925 1141 [7]
1939 1198 [8]
1950 1496 [9]
1961 1403 [9]

Das Amt wurde 1922 verkleinert.

Einzelnachweise

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  1. Gemeindestatistik des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 226
  2. Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“
  3. Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln 1845
  4. Gemeindeverzeichnis Rheinprovinz 1871
  5. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland 1885
  6. www.gemeindeverzeichnis.de: Kreis Euskirchen
  7. Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band 13: Rheinprovinz, Berlin 1930
  8. Michael Rademacher: Euskirchen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  9. a b Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys (mit historischen Bevölkerungszahlen)