Amtsgericht Alexandrowo

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Das Amtsgericht Alexandrowo war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Alexandrowo.

Das Landgericht Hohensalza mit Sitz in Inowrocław (damaliger offizieller Name: Hohensalza) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Alexandrowo wurde das Amtsgericht Alexandrowo als eines von zehn Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Amtsgerichtes Alexandrowo. Wieder unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Aleksandrowie Kujawskim (1950–1975: Sąd Powiatowy w Aleksandrowie Kujawskim).

Einzelnachweise

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  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat