Amtsgericht Bergen auf Rügen

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Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Bergen auf Rügen

Das Amtsgericht Bergen auf Rügen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund. Durch die Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Bergen auf Rügen am 23. November 2015 aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund umgewandelt.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

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Gerichtsbezirke der dem LG Stralsund nachgeordneten Amtsgerichte bis zum 5. Oktober 2014
  • AG Ribnitz-Damgarten
  • AG Stralsund
  • AG Bergen auf Rügen
  • AG Greifswald
  • AG Anklam
  • AG Wolgast
  • Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Bergen auf Rügen.[2]

    Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]

    • Altefähr,
    • Altenkirchen,
    • Baabe,
    • Bergen auf Rügen,
    • Binz,
    • Breege,
    • Buschvitz,
    • Dranske,
    • Dreschvitz,
    • Gager,
    • Garz/Rügen,
    • Gingst,
    • Glowe,
    • Göhren,
    • Gustow,
    • Insel Hiddensee,
    • Kluis,
    • Lancken-Granitz,
    • Lietzow,
    • Lohme,
    • Middelhagen,
    • Neuenkirchen,
    • Parchtitz,
    • Patzig,
    • Poseritz,
    • Putbus,
    • Putgarten,
    • Ralswiek,
    • Rambin,
    • Rappin,
    • Sagard,
    • Samtens,
    • Sassnitz,
    • Schaprode,
    • Sehlen,
    • Sellin,
    • Thiessow,
    • Trent,
    • Ummanz,
    • Wiek und
    • Zirkow

    Der Gerichtsbezirk war etwa 978 km2 groß[4] und umfasste ungefähr 64.000 Einwohner.[5] Durch die Auflösung des Gerichts wurden sämtliche Städte und Gemeinden in den Bezirk des Amtsgerichts Stralsund eingegliedert.[1]

    Das königlich preußische Amtsgericht Bergen auf Rügen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bergen auf Rügen. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Rügen.[6] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Altenkirchen, Garz und Sagard gehalten.[7]

    Im Jahre 1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Stettiner Landes- und Oberlandesgerichtes. Das Amtsgericht Bergen auf Rügen befand sich westlich der Oder-Neiße-Grenze und blieb daher erhalten, wurde aber nun dem Landgericht Greifswald und dem Oberlandesgericht Schwerin nachgeordnet. 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Rügen entstand das Kreisgericht Bergen auf Rügen.

    Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Bergen auf Rügen wurde neu gebildet.[8] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Stralsund.[9] Am 23. November 2015 wurde das Amtsgericht aufgehoben.

    Das denkmalgeschützte Gerichtsgebäude befindet sich in der Schulstraße 1 in Bergen auf Rügen.[10] In dem Gebäude ist jetzt die Zweigstelle untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte

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    Dem Amtsgericht Bergen auf Rügen war das Landgericht Stralsund übergeordnet.[11] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

    Durch die Umwandlung des Amtsgerichts in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Stralsund und des Oberlandesgerichts Rostock.[12]

    Commons: Amtsgericht Bergen auf Rügen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    • Internetpräsenz des Amtsgerichts Bergen auf Rügen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. Januar 2015; abgerufen am 26. November 2015.
    • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Bergen auf Rügen. Abgerufen am 17. Dezember 2014.

    Einzelnachweise

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    1. a b Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 26. November 2015.
    2. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    3. IV. a) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    4. Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (Memento vom 26. November 2015 im Internet Archive) (PDF; 366 kB), S. 8, abgerufen am 14. September 2015.
    5. Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 14. September 2015.
    6. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 439, Digitalisat
    7. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online
    8. § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103. (PDF; 684 kB).
    9. Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657. (PDF; 698 kB).
    10. Denkmalliste der Stadt Bergen auf Rügen (PDF; 26 kB) unter der Identitätsnummer 112.
    11. § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. a des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
    12. § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. d des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

    Koordinaten: 54° 24′ 57,6″ N, 13° 25′ 54,7″ O