Amtsgericht Deutsch-Oth

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Deutsch-Oth (auch Amtsgericht Deutschoth) war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Deutsch-Oth in den Jahren 1905 bis 1918.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.[1] In Deutsch-Oth entstand dabei kein Amtsgericht. Das Amtsgericht Diedenhofen wurde mit Verordnung des Statthalters vom 13. März 1905[2] gebildet und war dem Landgericht Metz nachgeordnet.

Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Deutsch-Oth als „Tribunal cantonal d'Audun-le-Tiche“ weitergeführt.[3] Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier als Amtsgericht Deutsch-Oth, fortgeführt. Dieses war nun jedoch dem neu gebildeten Landgericht Diedenhofen nachgeordnet.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalist
  2. Gesetze aus der Zeit von 1901 bis 1903, 2019, ISBN 9783111444048, S. 635, Digitalisat
  3. Charles Hiegel, L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940 online