Amtsgericht Elbing
Das Amtsgericht Elbing war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Elbing.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Elbing wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Elbing im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Elbing. Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt und den Kreis Elbing ohne die Teile, die dem Amtsgericht Tiegenhof zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Tolkemitt gehalten.[2] Der bisher zum Amtsgericht Danzig gehörende Teil der Frischen Nehrung kam nach dem Ersten Weltkrieg zum Amtsgericht Elbing.[3]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Elbing. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Elblągu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Elblągu).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 404, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 446 online
- ↑ Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919, GS 1919, S. 145 f., Digitalisat