Amtsgericht Füssen
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Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1973[1] bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war.[2] Es wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren[3] umgewandelt, die noch bis 30. Juni 2005 bestand.[4]
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss.[5]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl. Nr. 9/1973, S. 189) - nicht mehr erwähnt
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 468, 607.
- ↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
- ↑ Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 1. April 2005 (GVBl. Nr. 8/2005, S. 112)
- ↑ Amtsgericht mietet zusätzliches Gebäude: Füssener Zweigstelle zieht bis 30. Juni nach Kaufbeuren allgäu-online vom 24. Februar 2005.