Amtsgericht Goldap
Das Amtsgericht Goldap war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Goldap, Ostpreußen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Goldap wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Insterburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Goldap. Aufgehoben wurde das Kreisgericht Goldap.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Goldap.[1]
Am Gericht bestanden 1888 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Rothebude, Szittkehmen und Theerbude gehalten.[2]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Goldap.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 398, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online