Amtsgericht Groß-Salze

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Das Amtsgericht Groß-Salze (auch Amtsgericht Groß Salze) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Groß-Salze.

Von 1849 bis 1879 bestand in Groß-Salze die Gerichtsdeputation Groß-Salze des Kreisgerichtes Calbe a.d. Saale im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Groß-Salze wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Groß-Salze. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Calbe den Stadtbezirk Groß Salze, die Amtsbezirke Biere, Eggersdorf, Frohse, Gnadau und Alt-Salze.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Mit dem Gesetz, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichtes in Groß-Salze vom 27. Mai 1906 wurde das Amtsgericht Groß-Salze aufgehoben.[3]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 479, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 453 online
  3. Gesetz, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichtes in Groß-Salze vom 27. Mai 1906, PrGS S. 183 (Memento des Originals vom 6. Mai 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dlibra.bibliotekaelblaska.pl.