Amtsgericht Haslach
Das Amtsgericht Haslach war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Haslach im Großherzogtum Baden. Zunächst gehörte es zum Bezirk des Hofgerichts des Mittelrheinkreises, später des Kreis- und Hofgerichts Offenburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht Haslach wurde im Jahr 1857 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in Baden während der staatlichen Neuorganisation nach der Revolution 1848/49 gegründet. Sein räumlicher Zuständigkeitsbereich umfasste mit Haslach, Bollenbach, Fischerbach, Hausach, Hofstetten, Mühlenbach, Schnellingen, Steinach, Sulzbach und Welschensteinach die zehn Gemeinden des 1857 aufgelösten Bezirksamtes Haslach.[1]
Dem Gericht war das Hofgericht des Mittelrheinkreises in Bruchsal übergeordnet.[2] Im Jahre 1864 nahm das Kreis- und Hofgericht Offenburg die Stellung des übergeordneten Gerichts ein.[3] Im Jahre 1872 wurde das Amtsgericht Haslach aufgehoben und das Amtsgericht Wolfach übernahm dessen Bezirk.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1858, S. 192 f.
- ↑ Meinrad Schaab: Die räumliche Entwicklung der Gerichtsorganisation in Südwestdeutschland im 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckhard Franz u. a.: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Hannover 1989, S. 4 f., 21
- ↑ Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 25. Juli 1864, S. 312
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 5. Januar 1872, veröffentlicht am 8. Januar 1872 im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden, Heft II, S. 8