Amtsgericht Köslin
Das Amtsgericht Köslin (auch: Amtsgericht Cöslin) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Köslin, Provinz Pommern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Köslin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Köslin. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Köslin.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Zanow zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Köslin und dem Amtsgericht Pollnow (Landgericht Stolp) aufgeteilt. Die Stadtgemeinde Zanow und die Landgemeinden Abtshagen, Beelkow, Damerow, Eventin, Karnkewitz, Martinshagen, Panknin, Ratteick, Wandhagen, Wieck und Zitzmin kamen so zum Amtsgericht Köslin[4].
Im Jahre 1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Köslin, unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Köslin. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Koszalinie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Koszalinie).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 431 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 465 online
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
- ↑ Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat