Amtsgericht Markolsheim
Das Amtsgericht Markolsheim war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Markolsheim in den Jahren 1879 bis 1918.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Markolsheim war Sitz eines französischen Friedensgerichts. Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt.[1][2] Dabei wurden die Friedensgerichte beibehalten. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.[3] Das Amtsgericht Markolsheim war dem Landgericht Colmar nachgeordnet. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war auch Rheinschifffahrtsgericht.[4] Der Gerichtsbezirk umfasste 1895 den Kanton Markolsheim mit 219 Quadratkilometern und 18.354 Einwohnern und 21 Gemeinden.[5] Mit der Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903 wurde festgelegt, dass das Amtsgericht Markolsheim Gerichtstage in Müttersholz für die Gemeinden Baldenheim, Bindernheim, Hilsenheim, Müttersholz, Mussig und Wittisheim abhalten sollte.[6] Mit der Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909 gingen die Gemeinden Arzenheim und Balzenheim aus dem Sprengel des Amtsgerichts Colmar in den Sprengel des Amtsgerichts Markolsheim über.[7]
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Markolsheim als „Tribunal cantonal Marckolsheim“ weitergeführt.[8] Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier also wieder als Amtsgericht Markolsheim, fortgeführt.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude (heutige Adresse: 27, Rue du Maréchal Foch, Markolsheim) aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde an der Stelle der früheren Registratur der bischöflichen Vogtei von Markolsheim erbaut. Diese wurde von 1806 bis 1857 als Knabenschule genutzt. Auf der Rückseite des Hofes befindet sich das frühere Gefängnis.[9]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., online
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff.
- ↑ Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 416 online
- ↑ Handbuch für Elsaß-Lothringen, 1895, S. 112, Digitalisat
- ↑ Verordnung des Statthalters, betreffend die auswärtigen Gerichtstage der Amtsgerichte vom 4. Dezember 1903; in: A. Harseim, Adolf Keller, Albert Leoni, Friedrich Althoff, Möller, O. Grünewald, Richard Förtsch: Gesetze aus der Zeit von 1901 bis 1903. 2019, ISBN 9783111444048, S. 635, Digitalisat
- ↑ Verordnung über den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte vom 3. April 1909; in: Gesetzblatt für Elsass-Lothringen 1909, S. 54 f., Digitalisat
- ↑ Charles Hiegel: L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940. online
- ↑ Beschreibung des Gerichtsgebäudes
Koordinaten: 48° 9′ 52,2″ N, 7° 32′ 37,6″ O