Amtsgericht Neukirchen beim Heiligen Blut
Das Amtsgericht Neukirchen beim Heiligen Blut war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Neukirchen b.Hl.Blut in Bayern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Kötzting wurde im Jahr 1803 errichtet und war auch für Neukirchen beim Heiligen Blut zuständig. Mit Wirkung vom 1. Juli 1862 wurde das Bezirksamt Kötzting als reine Verwaltungsbehörde eingerichtet, die bis dahin bestandene Verflechtung von Rechtspflege und Verwaltung im unteren Verwaltungsbereich wurde aufgehoben. Die Zuständigkeit des Landgerichtes (als Justizbehörde) wurde auf zwei Landgerichte aufgeteilt: Kötzting mit 30 Gemeinden und Neukirchen b.Hl.Blut mit 16 Gemeinden.[3] Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Amtsgericht Neukirchen beim Heiligen Blut gehörte ab 1879 zum Landgerichtsbezirk Straubing. 1932 wurde es dem Landgerichtsbezirk Regensburg zugeordnet.[4] Es wurde zum 1. Juli 1973 in das Amtsgericht Cham integriert und aufgelöst.
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude am Marktplatz 2, ein dreigeschossiger Walmdachbau mit seitlichen zweigeschossigen Anbauten und Pilastergliederungen von 1862/1863, ist heute Rathaus.[5]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
- ↑ Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- ↑ Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins - Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 11/1862, nach Spalte 400/31-32)
- ↑ Verordnung zur Ausführung des § 45 Abs. II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 vom 15. Februar 1932 (GVBl. S. 66)
- ↑ Denkmalliste für Neukirchen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege