Amtsgericht Neumünster
Das Amtsgericht Neumünster ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Neumünster.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Untergebracht ist das Gericht in der Innenstadt unter der Adresse Boostedter Straße 26 unmittelbar neben der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Das Gerichtsgebäude wurde von 1901 bis 1905 zusammen mit dem Zentralgefängnis Neumünster, der heutigen Justizvollzugsanstalt Neumünster errichtet. Die damals erbauten Häuser sind in die Liste der Kulturdenkmale in Neumünster eingetragen und stehen unter Denkmalschutz.[3]
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht Neumünster ist Eingangsgericht. Ihm übergeordnet ist das Landgericht Kiel[4] sowie im weiteren Instanzenzug das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[5] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Neumünster als eines von 16 Amtsgerichten des Kreisgerichts Kiel. Den Gerichtssprengel bildete das Amt Neumünster ohne den neumünsterschen Anteil des Kirchspiels Großenaspe sowie die klösterlichen Enklaven Taasdorf und Gadeland.[6]
1871 wurde das Amtsgericht Bornhöved aufgehoben und sein Sprengel auf benachbarte Amtsgerichte verteilt. die Güter Bockhorn und Schönböcken kamen zum Amtsgericht Neumünster.[7]
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Neumünster blieb bestehen und war nun dem Landgericht Kiel nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste daraufhin aus dem Kreis Kiel den Stadtbezirk Neumünster, die Gemeindebezirke Arpsdorf, Bönebüttel, Braak, Brachenfeld, Brokenlande, Ehndorf, Gadeland, Großenaspe, Großkummerfeld, Heidmühlen, Husberg, Kleinkummerfeld, Latendorf, Padenstedt, Tasdorf, Tungendorf, Wasbek, Willingrade und Wittdorf sowie den Forstgutsbezirk Neumünster.[8] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[9]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Neumünster. Abgerufen am 23. September 2022.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Neumünster. Abgerufen am 18. August 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- ↑ III. Nr. 4 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
- ↑ Denkmalliste Neumünster. (PDF) Landesamt für Denkmalpflege, 21. August 2017, S. 15 (PDF; 461 kB), archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 22. Dezember 2017; abgerufen am 16. November 2024.
- ↑ § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. d LJG.
- ↑ Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
- ↑ Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213 )
- ↑ Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, 1871, S. 295 f., Digitalisat.
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 503, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 441 online
Koordinaten: 54° 3′ 54,9″ N, 9° 59′ 23,4″ O