Amtsgericht Ottmachau
Das Amtsgericht Ottmachau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Ottmachau.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Ottmachau bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Ottmachau des Kreisgerichtes Grottkau. Das königlich preußische Amtsgericht Ottmachau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Neisse im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Ottmachau. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Grottkau den Stadtbezirk Ottmachnau und die Amtsbezirke Ellguth, Gauers, Gläsendorf, Johnsdorf, Kammig, Klodebach, Lindenau, Klein Mahlendorf, Woitz und Zedlitz. Aus dem Kreis Neisse die Amtsbezirke Rathmannsdorf und Schwammelwitz sowie Teile des Amtsbezirks Kalkau.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Ottmachau.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 463 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 403 online