Amtsgericht Samter

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Das Amtsgericht Samter war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Samter (Provinz Posen).

Das königlich preußische Amtsgericht Samter wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Posen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Samter. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Samter ohne die Teile, die den Amtsgerichten Pinne und Wronker zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgrößeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Dusznik gehalten.[2] Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein. An seine Stelle trat das polnische Sąd Powiatowy w Szamotułach. Im Jahre 1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurden das Amtsgericht Samter neu gebildet und erneut dem Landgericht Posen zugeordnet.[3]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Samter. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Szamotułach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Szamotułach).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 448, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 460 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat