Amtsgericht Schieratz

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Das Amtsgericht Schieratz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichtes Kalisch mit Sitz in Schieratz.

Das Landgericht Kalisch mit Sitz in Kalisch wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Schieratz wurde das Amtsgericht Schieratz als eines von vier Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.[2]

Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Schieratz wurde das Sąd Rejonowy w Sieradzu bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Sieradzu eingerichtet.

Amtsgerichtsgebäude

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Das Amtsgerichtsgebäude befand sich in der ul. POW 5 (damals: Bahnhofstraße 5). Der Zustand des Gebäudes war schlecht, daher plante die Besatzungsmacht den Neubau eines repräsentativen Neubaus. Nachdem sich verschiedene Baupläne nicht umsetzen ließen, schliefen die Neubaupläne kriegsbedingt ein.[3]

Einzelnachweise

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  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
  3. Krzysztof Lesiakowski: Hitlerowskie plany przebudowy Sieradza. DZIEJE NAJNOWSZE, ROCZNIK XLVII — 2015, 1 PL ISSN 0419-8824, S. 50, Digitalisat (pl).