Amtsgericht Schieratz
Das Amtsgericht Schieratz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichtes Kalisch mit Sitz in Schieratz.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Kalisch mit Sitz in Kalisch wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Schieratz wurde das Amtsgericht Schieratz als eines von vier Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.[2]
Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichtes Schieratz wurde das Sąd Rejonowy w Sieradzu bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Sieradzu eingerichtet.
Amtsgerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgerichtsgebäude befand sich in der ul. POW 5 (damals: Bahnhofstraße 5). Der Zustand des Gebäudes war schlecht, daher plante die Besatzungsmacht den Neubau eines repräsentativen Neubaus. Nachdem sich verschiedene Baupläne nicht umsetzen ließen, schliefen die Neubaupläne kriegsbedingt ein.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Krzysztof Lesiakowski: Hitlerowskie plany przebudowy Sieradza. DZIEJE NAJNOWSZE, ROCZNIK XLVII — 2015, 1 PL ISSN 0419-8824, S. 50, Digitalisat (pl).