Amtsgericht Tarnowitz

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Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Tarnowitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Tarnowitz.

In Tarnowitz bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Tarnowitz des Kreisgerichts Beuthen.

Das königlich preußische Amtsgericht Tarnowitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 5 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Beuthen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Tarnowitz.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Tarnowitz und aus dem Landkreis Tost-Gleiwitz den Amtsbezirk Tworog und aus dem Amtsbezirk Brynnek die Gemeindebezirke Brynnek, Hanussek, Pohlom und die Gutsbezirke Brynnek, Hanussek und Pohlom.[1]

Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Tworog gehalten.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 und der Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 zu Polen. Das Amtsgericht wurde aufgehoben, an seiner Stelle entstand das polnische Sąd Rejonowy w Tarnowskich Górach. Der im Deutschen Reich verbleibende Teil des Amtsgerichts Tarnowitz wurde dem Amtsgericht Beuthen zugeordnet.[3]

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Tarnowitz neu gebildet und erneut dem Landgericht Beuthen zugeordnet.[4] Zum 1. April 1941 wurde der Landgerichtsbezirk Beuthen mit seinen Amtsgerichten dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen und in Landgericht Beuthen-Kattowitz umbenannt.[5]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Tarnowitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Tarnowskich Górach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Tarnowskich Górach).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 459 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 400 online
  3. Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 6. Juni 1922, GS 1922, S. 128, Digitalisat
  4. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
  5. Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)