Amtsgericht Tarnowitz
Das Amtsgericht Tarnowitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Tarnowitz.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Tarnowitz bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Tarnowitz des Kreisgerichts Beuthen.
Das königlich preußische Amtsgericht Tarnowitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 5 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Beuthen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Tarnowitz.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Tarnowitz und aus dem Landkreis Tost-Gleiwitz den Amtsbezirk Tworog und aus dem Amtsbezirk Brynnek die Gemeindebezirke Brynnek, Hanussek, Pohlom und die Gutsbezirke Brynnek, Hanussek und Pohlom.[1]
Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Tworog gehalten.[2]
Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 und der Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 zu Polen. Das Amtsgericht wurde aufgehoben, an seiner Stelle entstand das polnische Sąd Rejonowy w Tarnowskich Górach. Der im Deutschen Reich verbleibende Teil des Amtsgerichts Tarnowitz wurde dem Amtsgericht Beuthen zugeordnet.[3]
1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Tarnowitz neu gebildet und erneut dem Landgericht Beuthen zugeordnet.[4] Zum 1. April 1941 wurde der Landgerichtsbezirk Beuthen mit seinen Amtsgerichten dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen und in Landgericht Beuthen-Kattowitz umbenannt.[5]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Tarnowitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Tarnowskich Górach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Tarnowskich Górach).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 459 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 400 online
- ↑ Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 6. Juni 1922, GS 1922, S. 128, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)