Amtsgericht Waldkirchen

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Das Amtsgericht Waldkirchen war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Waldkirchen in Bayern.

Bis 1803 gehörte das Gebiet des heutigen Landkreises Freyung-Grafenau in Teilen zum Hochstift Passau. Hauptort des hochstiftischen Abteilandes war der Markt Waldkirchen, der direkt an einem der Hauptwege des Golden Steiges lag. 1806 wurde der bayerische Landgerichtsbezirk Wolfstein mit Sitz auf Schloss Wolfstein in der Landgemeinde Ort eingerichtet. Er gehörte zum Unterdonaukreis (ab 1838 Niederbayern). Das Bezirksamt Wolfstein umfasste im Jahr 1862 die Gemeinden des Landgerichts älterer Ordnung Wolfstein. Hinzu kamen die an das neu gebildete Landgericht älterer Ordnung Waldkirchen abgetretenen Gemeinden einschließlich der acht aus dem Landgerichtsbezirk Wegscheid ausgegliederten Gemeinden.[1] Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus dem Landgericht Waldkirchen ein Amtsgericht in Waldkirchen gebildet.[2] Das Amtsgericht Waldkirchen bestand bis zur Kreisgebietsreform 1973[3] und wurde ab 1. Juli 1973[4] zur Zweigstelle des Amtsgerichts Freyung. Diese wurde bereits mit Ende September 1975[5] wieder aufgelöst. Der Bezirk der aufgelösten Zweigstelle Waldkirchen wurde dem Amtsgericht Freyung zugeordnet.

Einzelnachweise

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  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 595.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 364
  3. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  4. § 1 Nr. 10, Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
  5. Dritte Verordnung zur Änderung der amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 19. September 1975 (GVBl. Nr. 15/1975, S. 338)