Amtsgericht Zweibrücken
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Amtsgericht Zweibrücken | ||
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Gebäude des Amtsgerichts Zweibrücken | ||
Daten | ||
Ort | Zweibrücken | |
Baustil | Barock | |
Baujahr | zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts | |
Koordinaten | 49° 15′ 3,8″ N, 7° 21′ 39,5″ O | |
Das Amtsgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Zweibrücken.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hat seinen Sitz in Zweibrücken. Der rund 274,35 km² große Amtsgerichtsbezirk ist für ein Gebiet mit ca. 63000 Einwohnern zuständig.[1]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Herzogstraße 2 in Zweibrücken.
Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amtsgericht Zweibrücken ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Amtsgericht Zweibrücken ist das Landgericht Zweibrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Zweibrücken. Abgerufen am 6. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Zweibrücken. Abgerufen am 6. September 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ mjv.rlp.de | Gerichte > Ordentliche Gerichte > Amtsgerichte > Zweibruecken > Wir über uns. In: mjv.rlp.de. Archiviert vom am 23. September 2015; abgerufen am 22. September 2015.