Amtstafel
Als Amtstafel (auch Anschlagtafel) werden in Ämtern des Staates und der Gemeinden Wandflächen bezeichnet, auf denen öffentliche Bekanntmachungen der jeweiligen Ämter erfolgen.
Arten der Informationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einerseits sind die Behörden verpflichtet, gewisse Informationen auf ihren Amtstafeln zu veröffentlichen, andererseits werden dort auch lediglich Informationen von allgemeinem Interesse kundgemacht. Auf den Amtstafeln der Städte und Gemeinden sind beispielsweise Gemeinderatsbeschlüsse, die Liste der Baukonzessionen, die Eheaufgebote, Anordnungen und andere Dokumente veröffentlicht. Von Gerichten müssen unter anderem Erkenntnisse und Geschäftsverteilungen auf der Amtstafel verlautbart werden.[1]
Amtstafeln im digitalen Zeitalter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Öffentlich zugängliche digitale Amtstafeln
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben den klassischen Wandflächen können Informationen auch im Internet abgerufen werden und sind so nun auch überregional und weltweit abrufbar. Dies kann im HTML- oder PDF-Format erfolgen.[2]
Öffentlich beschränkt zugängliche digitale Amtstafeln
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auch können Amtstafeln aus verschiedenen Gründen verschlüsselt (nicht allgemein zugänglich) werden, um sie nur den Bewohnerinnen und Bewohnern betreffender Orte/Gemeinden zugänglich zu machen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Amtstafel des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts. Abgerufen am 21. Oktober 2024.
- ↑ Amtstafel - Klagenfurt. Abgerufen am 23. Oktober 2024.