Anpartsselskab
Die Anpartsselskab (dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark.
) (ApS) ist eineFür die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 40.000 dänischen Kronen (DKK) (entspricht 5.364 EUR, Wechselkurs vom 4. November 2024)[1], sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig (bar oder durch geprüfte Sachleistungen; § 27 Abs. 3 & § 3 Abs. 1 Selskabsloven)[2].
Gründungsprozess
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gegründet wird die Gesellschaft durch Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Anschließend muss die neue Gesellschaft bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“) registriert werden. Rechtskräftig wird die Gründung mit Zuteilung der „CVR-Nummer“ (CVR = Centrale Virksomhedsregister) durch die Agentur.[3]
Gründungsaufwand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
- Kosten: Anmeldung im dänischen Handelsregister
Anschließender Verwaltungsaufwand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter.
- Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gründung einer A/S und ApS. In: erhvervsstyrelsen.dk. Erhvervsstyrelsen, abgerufen am 15. April 2022 (dänisch).
- ↑ Selskabsloven. In: retsinformation.dk. Retsinformation, abgerufen am 15. April 2022 (dänisch).
- ↑ a b Ralf Schmid-Gundram: Die dänische Anpartsselskab (ApS). Europäische Rechtsformen. In: europaeische-rechtsformen.de. Abgerufen am 8. Juli 2022.