Anpassung (Montanindustrie)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Der Begriff Anpassung im Bereich der Montanindustrie geht auf das „Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus“ zurück, das der Deutsche Bundestag 1968 verabschiedete. Mit diesem Gesetz wurden Fördermaßnahmen zum sozialverträglichen Stellenabbau im Montanbereich ermöglicht.
In der etymologischen Weiterentwicklung des Wortes wurden daraufhin Bergleute in Überbrückung bis zur Rente bzw. als Begründung für den vorzeitigen Rentenbezug in die „Anpassung“ geschickt, in der sie das sogenannte Anpassungsgeld (APG) erhalten.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr. Vergangenheit und Zukunft einer Schlüsseltechnologie. Mit einem Katalog der „Lebensgeschichten“ von 477 Zechen (Reihe Die Blauen Bücher). 6., um einen Exkurs nach S. 216 erweiterte und in energiepolitischen Teilen aktualisierte Auflage der 5., völlig neu bearbeiteten und erweiterten Auflage 2003. Verlag Langewiesche Nachfolger, Königstein im Taunus 2008, ISBN 978-3-7845-6994-9, S. 95–96.