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Prostitution in der Antike

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Mann und griechische Hetäre vor dem Geschlechtsverkehr; Rotfigurige Oinochoe des Schuwalow-Malers, um 430/420 v. Chr.

Prostitution in der Antike unterscheidet sich trotz vieler Gemeinsamkeiten von Prostitution in anderen Epochen. Im antiken Griechenland ist besonders die Einteilung in eine Unterschichtenprostitution und eine in der heutigen Wissenschaft recht umstrittene Oberschichtenprostitution von Hetären zu erkennen. Für Rom indes ist auffällig, dass es so gut wie keine hochpreisige Prostitution gab. Anders als viele andere Kulturen lehnten weder Griechen noch Römer männliche Prostitution ab, auch wenn sie nicht immer gern gesehen war. Prostituierte waren besonders häufig Sklaven, Sklavinnen und Freigelassene. Für das antike Griechenland ist die Situation in Athen relativ gut überliefert, sonst ist die Quellenlage recht dürftig. In römischer Zeit ist vor allem die frühe Kaiserzeit umfangreich durch historische Quellen zu rekonstruieren.

Das Substantiv Prostitution ist vom lateinischen Verb prostituere abgeleitet. Prostituere bedeutet wörtlich „(sich oder jemand anders) draußen auf die Straße stellen“, was „zum Verkehr anbieten“ bedeutet.[1] Die Bezeichnungen für Prostituierte in der antiken Welt sind vielfältig und zum Teil drastisch. So gab es beispielsweise in Griechenland die Bezeichnung σποδεσιλαύρα (spodesiláura, „Gossenfegerin“), bei den Römern lupa („Wölfin“) und scortum[2] („Fell“). Die meisten Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und ihre Käuflichkeit, so διώβολον (diōbolon, „Zwei-Obolen-Frau“), πόρνη (pórnē, von πέρνημι, pérnēmi, „in die Ferne verkaufen“) bei den Griechen und meretrix (von merere, „verdienen“) bei den Römern. Andere Bezeichnungen beziehen sich auf die Verfügbarkeit der Prostituierten: δῆμος (dēmos) und κοινή (koinē, beide Bezeichnungen stehen für „Gemeine“); die Römer verwendeten den Begriff publica („Öffentliche“). In einigen Fällen bezieht sich die Bezeichnung auch auf den Ort, wo eine Prostituierte nach Kunden suchte. So gibt es bei den Griechen die γεφυρίς (gephyrís, „Brückensteherin“) und bei den Römern die prostituta („die auf der Straße steht“).[3]

Anders als bei den griechischen Ἑταίραι (Hetáirai, „Gefährtinnen“) und den römischen amicae („Freundinnen“) wollte ein Kunde keine längere Beziehung zu einer Prostituierten eingehen, sondern nur seine schnelle sexuelle Befriedigung.

Das Substantiv Prostitution (lateinisch prostitutio) wurde in der Antike ausschließlich von christlichen Autoren verwendet. Dies zeigt, dass erst eine neue Betrachtungsweise, die mit dem Christentum aufkam, das Bedürfnis nach einem entsprechenden Begriff erzeugte.

Prostitution im antiken Griechenland

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Es ist unbekannt, seit wann es die Prostitution im antiken Griechenland im Sinne von sexueller Dienstleistung gegen Geld oder andere Entlohnung gab. Erstmals schriftlich bezeugt wird sie bei Archilochos im 7. Jahrhundert v. Chr.[4] Aussagen über die Prostitution in Griechenland hat man, von Einzelfällen abgesehen, erst seit klassischer Zeit. Besonders Korinth war für seine Prostitution bekannt.

Die bedeutendste Quelle für die Erforschung der antiken Prostitution ist die Anklagerede des Apollodoros – überliefert als eine der Reden des Demosthenes (Pseudo-Demosthenes) – gegen die ehemalige Hetäre Neaira.[5] Ihr wurde vorgeworfen, einen Athener Bürger geheiratet zu haben, obwohl sie nicht aus Athen stammte, und ihre eigenen Kinder als seine ausgegeben zu haben, was in Athen strafbar war. In dieser Rede zeichnet der Ankläger, der eigentlich nur den Lebensgefährten der Neaira treffen wollte, die ganze Lebensgeschichte der Neaira von ihren ersten Schritten als Prostituierte in einem Korinther Bordell bis in ein Alter von über 50 Jahren nach. Es ist nicht nur die einzige derart umfassende Quelle für Griechenland, sondern für die gesamte Antike. Die Überlieferung im Kanon der demosthenischen Reden ist ein Glücksfall für die Erforschung der griechischen Kulturgeschichte. Hier wurde, wie es bei athenischen Gerichtsreden üblich war, nicht nur das Problem dargestellt, sondern es wurden auch die relevanten Gesetze genannt.

Neben der Rede finden sich längere Stellen bei Athenaios.[6] Auch bei den griechischen Historikern und manchen Dichtern, vor allem den attischen Komödiendichtern in zum Teil starker Überzeichnung, finden sich ab und an und meist episodenhaft Hinweise oder Berichte über einzelne Hetären.

Profane Prostitution

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Prostituierte beim Urinieren; Innenbild einer Trinkschale des Erzgießerei-Malers, Rotfigurige Vasenmalerei, um 480 v. Chr.

Die meisten Hinweise auf Prostitution in der antiken Geschichte Griechenlands stammen aus Athen. Dort waren nachweislich vor allem im Hafen Piräus, im Vorort Skiron und im Kerameikos verschiedene Formen der Prostitution anzutreffen. Es gab sowohl die Straßenprostitution als auch jene in diversen Bordellen; ihr Besuch war sehr billig und stand allen Männern, selbst Sklaven, frei.[7] Moralische Bedenken gab es nicht, höchstens konnten allzu häufige Besuche einen Mann zum Gespött für die Öffentlichkeit werden lassen. Athen war auf dem griechischen Festland auch dahingehend etwas Besonderes, weil es in der Stadt poliseigene Bordelle gab, in denen staatseigene Sklavinnen arbeiteten.

Der Umgang mit Prostituierten war für männliche Athener unproblematisch.[8] Dennoch verlangte die Sitte, dass Männer mit Prostituierten nicht unter dem Dach verkehrten, wo sich die Ehefrau, Mutter oder Schwester aufhielt oder gar lebte. Aus Quellen ist belegt, dass beleidigte Frauen die Scheidung einreichten mit der Begründung, ihr Mann habe nicht genügend Diskretion walten lassen. Für Männer gab es selten eine andere Gelegenheit, sexuelle Erfahrungen zu sammeln, da sie im Allgemeinen nicht vor dem dreißigsten Lebensjahr heirateten und sexuelle Beziehungen mit freien Bürgerinnen nicht nur verpönt und entsprechend selten waren, sondern auch beide Partner in Lebensgefahr bringen konnten. Ein Vormund, der das in seiner Obhut befindliche Mädchen mit einem Eindringling erwischte, durfte diesen töten. So hatten junge Athener kaum Kontakt zu Frauen, mit denen sie nicht verwandt waren. Hinzu kam, dass es in Athen allem Anschein nach weniger Frauen als Männer gab, so dass viele Männer gar nicht heiraten konnten. Problematisch war für viele junge Männer, dass die Prostituierten, die als gewinnsüchtig galten, bezahlt werden mussten. Es kam wohl nicht selten vor, dass junge Männer ihr Erbe mit Prostituierten, eher aber wohl mit luxusverwöhnten Hetären durchbrachten.

Der Rechtsschutz von Prostituierten war äußerst begrenzt, und ohne männlichen Schutz konnten die Frauen wohl nicht überleben. Zwar standen Ehefrauen und Konkubinen unter dem Schutz der Gesetze, doch für die Prostituierten galt dies offenbar nicht. Ohne einen Schutz, den nur Männer gewähren konnten, ging es also nicht. Auch ohne solche Probleme war das Leben hart, und zur Kindstötung entschlossen sich die Prostituierten häufiger als die Bürgerinnen. Das galt besonders für den männlichen Nachwuchs, da er anders als Mädchen nicht zu Prostituierten herangezogen werden konnte und eher eine finanzielle Belastung denn eine Altersversorgung der Frauen war. In der Umgebung der Ruinen von römischen Bordellen wurden wiederholt zahlreiche Babyskelette gefunden.[9][10][11]

Viele bürgerliche Familien setzten ihre Töchter aus, damit sie später nicht die teure Mitgift bezahlen mussten. Wurden diese Mädchen gefunden, waren sie Eigentum des Finders und wurden nicht selten zu Dirnen herangezogen. Diese Praxis war einer der Gründe für das zahlenmäßige Ungleichgewicht der Geschlechter. Heiraten durften diese Frauen nicht, die Ehe war allein freien Frauen vorbehalten. Die größte Hoffnung, die eine als Prostituierte arbeitende Sklavin haben konnte, war die Freilassung. Doch selbst dann erloschen nicht alle Ansprüche des früheren Besitzers, was sexuelle Dienste einschloss.

In Athen konnte man drei Frauenbilder unterscheiden, wie sie von Apollodoros in seiner Rede gegen Neaira dargelegt wurden:[8]

  • Hetären (Prostituierte) zum Vergnügen,
  • Konkubinen zur täglichen körperlichen Befriedigung,
  • Ehefrauen zur Zeugung von legitimen Nachkommen und als Hausverwalterinnen.

Diese Einteilung ist allerdings nicht immer stimmig (vgl. Abschnitt zu den Hetären).

Eine Sonderform athenischer Prostituierter waren die sogenannten Flötenmädchen (αὐλέτιδες, aulétides).[12] Es gab sie seit dem Ende des 6. Jahrhunderts v. Chr., möglicherweise schon früher. Ihren Namen aulétides hatten sie von dem Blasinstrument, das sie spielten, dem aulos. Das Rohrblattinstrument wurde in der Übersetzung zu einer „Flöte“. Beim Symposion unterhielten die aulétides zunächst die Gäste mit ihrer Musik, später mit sexuellen Gefälligkeiten. Allerdings waren diese Flötenmädchen keine angesehenen Hetären. Sie waren normale Prostituierte, die im Allgemeinen im Hafen von Piräus ihre Kunden suchten. Obwohl es sogar Schulen für Flötenmädchen gab – allerdings sollen sie die Kunst des Aulosspiels meist weniger gut beherrscht haben – gehörten sie zu den niedersten Prostituierten der Stadt. Seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. wurde die Bezeichnung αὐλέτιδες (aulétides) schon fast zum Synonym für „billige Prostituierte“. Der Höchstpreis, den sie verlangen konnten, war gesetzlich geregelt und betrug zwei Drachmen. Es ist überliefert, dass Männer, die mehr als die erlaubten zwei Drachmen zahlten, angezeigt und verurteilt worden sind. Häufig gab es bei Symposien zwischen Männern Kämpfe um bestimmte Flötenmädchen, wie aus der Literatur bekannt ist. Im Allgemeinen einigte man sich jedoch durch einen Losentscheid, wenn mehrere Männer Anspruch auf ein Mädchen erhoben. Die Frau selbst hatte kein Mitspracherecht. So verwundert es nicht, dass der Dichter Anakreon solche Prostituierte als „öffentlichen Durchgang“ oder gar „Zisterne“ (zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten) bezeichnete.

Die Lebensumstände im Bordell wurden offenbar als schlimmer empfunden als ein Leben auf der Straße: Aus der Rede Gegen die Stiefmutter des Antiphon von Rhamnus ist bekannt, dass die Sklavenkonkubine des Philenos ihren Herrn vergiftete, als sie erfuhr, dass er ihrer überdrüssig war, und sie nun fürchten musste, in ein Bordell abgeschoben zu werden. Größere Bordelle hießen πορνέα (pornéa). Bekannt ist in Athen das sogenannte Gebäude Z. mit 15 kleinen Räumen, das lange Zeit als Bordell und Herberge diente. In ihm wurden sowohl Gegenstände aus dem Besitz der dort arbeitenden Frauen als auch Geschirr für Symposien gefunden.

Der Dirnenlohn wurde vor dem Intimverkehr ausgehandelt.[13] Es gibt auch Berichte, wonach ein Eintritt gezahlt werden musste und sich der Kunde dann nach freier Wahl bedienen konnte. Nicht zuletzt der profane Umgang mit Geld unterschied die normalen Prostituierten von den begehrten Lustknaben und den Hetären, von denen man sich mehr erwartete als nur eine schnelle sexuelle Handlung. Das Geld bekam im Allgemeinen der Besitzer des Bordells, der πορνοβοσκός (pornoboskós) genannt wurde. In der griechischen mittleren und neuen Komödie waren diese Zuhälter häufig Ziel des Spottes. Sie wurden meistens als geldgierige Schurken dargestellt. Die Prostituierten waren im Allgemeinen Sklavinnen, die von ihren Herren abhängig waren und für die ein sozialer Aufstieg so gut wie unmöglich war. Doch gab es nicht nur sklavische Prostituierte: Aus Athen sind sowohl freigelassene Frauen als auch Nichtathenerinnen belegt, die sich prostituierten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Oft mussten Frauen ihre durch den Selbstfreikauf entstandenen Schulden auf diese Weise abarbeiten. Solche Frauen mussten sich registrieren lassen und hatten eine Sondersteuer zu zahlen.

Es war für Besitzer von Sklavinnen offenbar üblich, sie auch arbeiten zu lassen, wenn sie keine Kunden hatten. Eingesetzt wurden sie meist in der Tuchherstellung, wie die Darstellung von spinnenden Prostituierten auf vielen Vasenbildern zeigt. Auch der Fund von über hundert Webgewichten im schon erwähnten Gebäude Z. scheint das zu belegen.

Eine Hetäre tanzt für einen Symposianten; Innenbild einer rotfigurigen Trinkschale des Brygos-Malers, um 480 v. Chr.

Die Bezeichnung Hetäre ist an sich schon problematisch. Wie auch das Wort γυνή (gynē) sowohl Ehefrau als auch Frau im Allgemeinen bedeuten konnte, bezeichnete ἑταίρα (hetáira) sowohl Frauen mit eigenem Vermögen oder hohen Preisen als auch einfache, sich prostituierende Sklavinnen. In der modernen Forschung hat sich der Begriff Hetäre für die teuren, angeseheneren Prostituierten durchgesetzt.

Im Bewusstsein der Griechen unterschied sich eine solche Hetäre sehr stark von einer einfachen Prostituierten. Hetären waren ein teurer Luxus und in der Regel nur reichen und aristokratischen Männern zugänglich. In deren Augen bezahlten sie die Hetäre jedoch nicht für sexuelle Handlungen, sondern sahen sich in der Tradition der aristokratischen Ethik des Gabentausches als großzügige Zuwender. Sie unterstützten demnach die Hetäre und bekamen dafür Gesellschaft, Zuwendung und sexuelle Gefälligkeiten.

Prostituierte waren im Normalfall die einzigen weiblichen Teilnehmer an Symposien. Das konnten einfache Flötenmädchen sein, aber auch teure Hetären. Sie sorgten hier für die Unterhaltung der anwesenden Männer, wozu zunächst das Tanzen und Musizieren gehörte, mit fortgeschrittener Zeit jedoch auch sexuelle Handlungen einschloss. Darstellungen von Hetären gibt es in der griechischen Kunst recht häufig. Besonders oft waren sie auf den Innenbildern von Trinkschalen im rotfigurigen Stil gezeichnet (vgl. Abbildungen rechts). Derartige Trinkschalen gehörten auch beim schon erwähnten Symposion zum benutzten Inventar.

Hetären waren zum Teil Sklavinnen, zum Teil aber auch freie Frauen. Vereinzelt brachten sie es zu großem Wohlstand. Versklavte Hetären wurden vielfach von reichen Gönnern freigekauft. Danach konnten sie auf eigene Rechnung wirtschaften oder unterhielten eine Beziehung zu ihrem Gönner. Die schon erwähnte Neaira, deren Schicksal das einzige überlieferte einer antiken Prostituierten ist, hatte nach ihrem Freikauf das Problem, dass zwei Männer Anspruch auf sie erhoben. Der eine war der Mann, der sie freikaufte, der andere ein neuer Gönner. Schließlich einigten sich die beiden Männer über die Modalitäten. Ob Neaira damit einverstanden war, ist nicht bekannt; sie musste sich dem Urteil fügen.

Im Vergleich zur Quellenlage zu einfachen Prostituierten ist die zu Hetären und ihrer gesellschaftlichen Position im griechischen Altertum weitaus umfangreicher; viele Hetären sind namentlich überliefert. Am bekanntesten ist Aspasia, die Gemahlin des Perikles, allerdings zu Unrecht, weil sie keine Hetäre war. Ihre Ehe wurde in Athen wegen ihrer ausländischen Herkunft nicht als rechtsgültig anerkannt, daher galt sie als Konkubine und konnte als solche von politischen Gegnern ihres Mannes direkt mit Prostitution in Verbindung gebracht werden. Dieses Beispiel zeigt, wie die Unschärfe der Begriffe zu demagogischen Zwecken genutzt wurde.

Dieses Problem wirkte noch bis ins 20. Jahrhundert nach. Um die eigenen moralischen Ansichten mit der Vorstellung von diesen Frauen in Einklang zu bringen, wurde in der Forschung das Bild einer gebildeten Frau konstruiert. Heute kann dieses Bild jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden. In der aktuellen Forschung verschwimmen die Grenzen von Hetären und einfachen Prostituierten immer mehr, manche Forscher bestreiten schon die reale Existenz von Hetären und sehen in ihnen entweder nur teure Prostituierte oder Konkubinen, die gar keine Prostituierten waren.

Männliche Prostitution

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Im Unterschied zur angesehenen päderastischen Knabenliebe, die sich innerhalb der Polis-Gesellschaften der klassischen Epoche Griechenlands zwischen freigeborenen und mit dem Bürgerrecht der jeweiligen Polis ausgestatteten männlichen Personen vollzog und eigentlich nicht in den Bereich der Prostitution gehört,[14] waren die männlichen Prostituierten in den griechischen Städten der klassischen und hellenistischen Zeit in der Regel Sklaven; wie zu den weiblichen kamen zu den männlichen Prostituierten ausschließlich männliche Kunden.[15] Männliche Prostituierte mussten eine Hurensteuer zahlen (πορνικὸν τέλος, pornikón télos). Es ist wahrscheinlich, aber nicht sicher, dass dies auch auf die weiblichen Prostituierten zutraf.

Die Knabenliebe war in der Regel nicht gleichbedeutend mit käuflicher Liebe. Sie wurde oft als Erziehungsmittel eingesetzt, und selbst wenn sie auf Gegenleistungen beruhte, waren diese selten monetär, sondern wurden unterschwellig in Form von Geschenken erbracht.

Größere Bordelle mit Männern gab es wohl zumindest in Athen nicht. Sie bewirtschafteten eher kleine, einzelne Räume (οἴκημα, óikēma), deren Tür sich zur Straße öffnete. Hatten sie keinen Kunden, saßen sie vor der Tür und warteten auf Kundschaft. Bekannt ist der Fall des Phaidon aus Elis, eines Freundes und Schülers des Sokrates, dem Platon ein Denkmal mit dem gleichnamigen Werk gesetzt hat: Nach der Eroberung von Elis sei er nach Athen verschleppt und als Sklave in einem Knabenbordell eingesetzt worden. Später sei er von Sokrates befreit worden.

Ein Solon zugeschriebenes Gesetz verbot bei Todesstrafe Athener Bürgern, die sich prostituiert hatten, vor der Volksversammlung zu sprechen, ein Amt zu bekleiden oder anderweitig am öffentlichen Leben teilzunehmen.[16]

Sakrale Prostitution

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In der modernen Forschung ist die Existenz einer Tempelprostitution, bei der sich Tempelsklavinnen (Hierodulen) zu Ehren einer Gottheit gegen Geld prostituierten, umstritten. In antiken Quellen wird vor allem aus Korinth von einem Kult im Tempel der Aphrodite berichtet.[17] Pindar würdigte in einem seiner Gedichte den Korinther Xenophon für die Weihung von 100 Hierodulen.[18] Der Historiker V. Pirenne-Delforge bestreitet jedoch, dass solche sakrale Prostitution in Griechenland je existiert habe.

Auch für den sizilianischen Kult der Aphrodite vom Eryx nimmt man sakrale Prostitution an, wie etwa Ovid, Strabon und Diodor zu berichten wissen.[19] Hier sollen noch bis in die frühe römische Kaiserzeit Hierodulen als Tempelprostituierte aktiv gewesen sein. Dieser Kult war von überregionaler Bedeutung und strahlte bis nach Rom aus, wo es jedoch keine nachgewiesene sakrale Prostitution gab, auch wenn Dirnen bei den Festen für Venus Erycina, Venus Verticordia, Fortuna Virilis und Flora eine bedeutende Rolle spielten.

Prostitution bei den Römern

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Von antiken römischen Autoren gibt es keine umfassende Darstellung zu diesem Thema. Die vorhandenen zahlreichen Quellen zur römischen Prostitution im Altertum sind unterschiedlichen Charakters. Meist handelt es sich um Randbemerkungen in Texten zu anderen Themen. Das betrifft historische Texte ebenso wie rein literarische Werke. Viele derartige Bemerkungen sind heute schwer zu interpretieren; sie wurden im Laufe der Auseinandersetzung damit auch unterschiedlich bewertet. Wichtigste Autoren sind Catull, Ovid, Martial und Petronius.

Relevante Quellen sind auch Werke zum römischen Recht, die sich zum Teil ausführlicher mit der Prostitution befassen. So gibt es in den Digesten eine erste umfassende und genaue Definition von Prostitution. Ebenso ergiebig sind epigrafische Texte, vor allem Graffiti aus Pompeji. Schließlich gibt es vor allem für Ägypten in wirtschaftlichen Texten auf Papyri viele Aussagen zur wirtschaftlichen Dimension der Prostitution. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Schriften aus dem Zeitraum von etwa 200 v. Chr. bis etwa 300 n. Chr. Vor allem die literarischen Quellen beziehen sich überwiegend auf die Stadt Rom. Wenn nicht anders angegeben, gelten die folgenden Aussagen zur römischen Prostitution dem Zeitraum der späten Republik und der römischen Kaiserzeit bis zum Erstarken des Christentums unter Konstantin dem Großen in der Spätantike. Dennoch endet die Prostitution auch in dieser Zeit nicht, trotz zum Teil heftiger Traktate der christlichen Schriftsteller (siehe aber den entsprechenden Abschnitt zur Rechtslage unten).

Lebenswelt der Prostituierten

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Herkunft der Prostituierten

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Die kommerzielle Ausbeutung sowohl männlicher als auch weiblicher Personen zu sexuellen Zwecken war nur ein Teil der erzwungenen Leistungen. Jeder Sklave und jede Sklavin konnte von ihrem Besitzer sexuell missbraucht oder dazu an Dritte weitergegeben werden. Der Verkehr mit Sklaven war nicht nur anerkannt, sondern wurde sogar in der Literatur beschrieben und empfohlen und war in keiner Weise als schändlich zu betrachten.[20] Das traf sowohl für den Herrn als auch für die Sklaven zu.

Da sich reiche Männer bei ihren Sklaven schadlos halten konnten, gab es im Unterschied zu vielen anderen Kulturen bei den Römern kaum eine Nobelprostitution. Sexuelle Dienstleistungen fanden zum größten Teil im Unterschichtenmilieu statt, in höheren Gesellschaftsschichten galt der Unterhalt einer Prostituierten eher als Mäzenatentum. Die eher geringe Zahl von Edelprostituierten zog ihre reiche Klientel vor allem durch ihre sexuellen Kunstfertigkeiten an. Staatlichen Schutz für Sklavinnen gab es ohnehin nicht, da die römische Rechtsstruktur nur den Eigentümern Rechte zugestand.

Es gab mehrere Möglichkeiten, in den Stand der Prostitution zu geraten.[21] Am weitesten verbreitet war die Verschleppung von Kriegsgefangenen. In späterer Zeit, als es immer weniger neue Sklaven gab, wurde auch die Vermehrung von Sklaven im eigenen Haus immer wichtiger. Andere Möglichkeiten waren organisierter Menschenraub – vor allem Seeräuber hielten über Jahrzehnte die Gewässer des Mittelmeers in Unsicherheit – sowie Kindesaussetzung, Kindesverkauf und auch, bis zum endgültigen Verbot im 2. Jahrhundert v. Chr., der Selbstverkauf.

Doch nicht nur Sklaven gerieten in die Prostitution. In der neueren Forschung geht man davon aus, dass es eine weitaus höhere Zahl an freiwilligen Prostituierten gab als früher angenommen. Freiwillig bedeutet meist jedoch nur, dass die Frauen nicht von ihren Besitzern zum Verkauf ihres Körpers gezwungen wurden. Das augusteische Eheverbot zwischen Prostituierten und nicht ehrlosen Personen legt nahe, dass es durchaus eine nennenswerte Zahl freier Prostituierter gab. Ebenso ist bekannt, dass sich vereinzelt Frauen in Bordellen einmieteten und sich dort auf eigene Rechnung den Freiern anboten. Auch Prostitution, die vom Vater erzwungen wurde, mag es gegeben haben. Quellen dazu gibt es allerdings erst aus der Zeit der Kaiser Theodosius und Valentinian. Während ihrer Herrschaft wurden Gesetze erlassen, die festlegten, dass Väter die Verfügungsgewalt (patria potestas) über ihre Töchter verloren, wenn sie diese prostituierten.

Gründe für die Prostitution freier Frauen waren im alten Rom kaum andere als heute. Dazu zählen eine schlechte ökonomische Basis, fehlende Ausbildung und katastrophale Ereignisse im Familienverband. Nicht selten war es aber auch so, dass man mit Prostitution schneller, leichter und mehr Geld verdienen konnte als mit schwerer körperlicher Arbeit, beispielsweise in der Textilherstellung.

Artes meretriciae: Auftreten, Kleidung und Kunstfertigkeiten

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Zwei Männer und eine Frau beim Geschlechtsverkehr; Pompeji, Stabianer Thermen
Frau beim Geschlechtsakt auf einem Mann sitzend; Pompeji, Stabianer Thermen
Geschlechtsakt auf einem pompejanischen Wandgemälde
Mann und Frau beim Cunnilingus; Pompeji, Stabianer Thermen

Wie zu allen Zeiten üblich, mussten auch in der römischen Antike die Prostituierten auf sich aufmerksam machen, um Kunden zu werben. Diese Form der Selbstpräsentation wurde als artes meretriciae bezeichnet. Sie wurde zwischen den Prostituierten weitergegeben und umfasst soziale Regeln, Schönheitstipps, aber auch allgemeinere Verhaltensmaßregeln.[22]

Da es für eine ordentliche römische Frau nicht statthaft war, sich besonders auffällig oder gar aufreizend auf den Straßen zu bewegen, so war dies für das Geschäft der Dirnen unumgänglich. Lange Zeit ging man in der Forschung von Kleidervorschriften für Prostituierten aus, was allerdings heute nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Wenn Dirnen ihrem Gewerbe nicht nachgingen, trugen sie oft die einfache Toga mit einer kurzen Tunika. Sie trugen die einfache Kleidung der normalen Bevölkerung, aber ihre Berufskleidung entsprach durchaus einem raffinierten Kodex: Zum Teil stellten sich Bordelldirnen nackt oder mit nackten Brüsten zur Schau. Beliebt waren aber auch durchsichtige, aufgeschürzte oder kurze Kleider aus bunten, aus dem Osten importierten Stoffen.

Nicht zuletzt um körperliche Mängel oder kleinere Schönheitsfehler zu kaschieren, waren Prostituierte sehr bewandert in der Kunst des Schminkens und im Umgang mit anderen Körperpflegeprodukten. Vor allem die übermäßige Verwendung von Parfüm war schon fast sprichwörtlich und wird in der antiken Literatur häufig beschrieben. Auch auf die Frisur wurde erheblicher Wert gelegt. Da Blondinen als besonders erotisch galten, blondierten sich Prostituierte oft die Haare oder trugen blonde Perücken. Sehr weit verbreitet war auch die Depilation; Prostituierte ohne Schamhaar standen besonders hoch im Kurs, auch wenn aus Pompeji bekannte Graffiti andere Vorlieben einiger Männer kundtun. Der Vorgang des Depilierens war allerdings nicht sehr angenehm, da Arsenik und Kalklauge auf das zu entfernende Schamhaar gestrichen wurden.

Die Depilation erfolgte im Allgemeinen im Bad. Viele Bordelle hatten eigene Wasseranschlüsse und einen entsprechend hohen Wasserverbrauch. Reinlichkeit war unter den römischen Huren offenbar üblich. Zumindest im Bordell schienen sie sich zwischen zwei Kundenbesuchen ausgiebig gereinigt zu haben. Prostituierte, die ihr Geld auf der Straße verdienten, konnten sich einen solchen Luxus selten leisten und gingen nur nach ihrer Arbeit ins öffentliche Bad. In der römischen Kultur gab es eine Abscheu vor allen Unreinlichkeiten in Bezug auf Sexualität. Prostituierte, die sich nicht pflegten, verloren schnell ihre Kunden. Vor allem durch die Ausübung bestimmter Praktiken, wie Fellatio oder Analverkehr, wurde den Prostituierten eine gewisse Unsauberkeit nachgesagt.

Doch waren es gerade diese – für eine züchtige römische Matrone beziehungsweise Konkubine unzumutbaren – Praktiken, welche den Dirnen viele Kunden in die Arme trieb. Vor allem für junge Männer galt es als normal, üblich und sogar gesund, Prostituierte zu besuchen. Demgegenüber missbilligte man es, wenn ältere Männer dies taten. Alterssexualität war ein gewisses Tabu in der römischen Gesellschaft. Ältere Männer, die zu Prostituierten gingen, mussten mit dem Spott der anderen rechnen, da man von ihnen erwartete, über ihren Trieben zu stehen. Vor allem Oralverkehr stand bei den Kunden hoch im Kurs und galt als eine Art „Königsdisziplin“ unter den Sexualpraktiken. Nicht zuletzt künden unzählige Graffiti Pompejis noch heute davon. Allerdings wurde den Prostituierten wegen der Ausübung häufig Mundgeruch nachgesagt.

Vaginaler Geschlechtsverkehr wurde im Allgemeinen in der heute als Missionarsstellung bekannten Form oder indem die Prostituierte auf ihrem Kunden „reitet“ vollzogen. Der Ablauf dieser Handlungen war zumeist unpersönlich und zum Teil recht brutal. Einziges Ziel war die Befriedigung der männlichen Lust. Auch für andere Vorlieben musste ein Mann ins Bordell gehen. Cunnilingus war in der römischen Gesellschaft verpönt. Wer dies tun wollte, musste es bei einer Prostituierten versuchen, da es als unzumutbar für die eigene Frau galt. Innerhalb einer Ehe wurde nur vaginaler Geschlechtsverkehr als normal empfunden, eine Ehefrau sollte zudem generell keine Lust beim sexuellen Akt verspüren, denn er war allein zur Zeugung von legitimen Nachkommen bestimmt. Männer, die gerne Frauen oral befriedigten, galten als impotent. Ebenso galt Voyeurismus als Zeichen der Impotenz. Dennoch wurden Prostituierte auch für Geschlechtsverkehr vor Zuschauern bezahlt.

Andere Formen wie Sadomasochismus oder Koprophilie sind nicht belegt.

Orte der Prostitution

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Barbusige Kurtisane auf Kline, 2.–3. Jh. n. Chr., matritzengeformter Ton

Trotz vielfach schlechter oder uneindeutiger Quellenlage kann man sagen, dass Prostitution im ganzen Römischen Reich verbreitet war.[23] Besondere Anlaufpunkte waren dabei die Städte und Orte wie Wirtshäuser oder ähnliche gesellschaftliche Zentren auf dem Land, wo man Prostituierte oder Sklavinnen fand, die zugunsten ihrer Herren sexuelle Dienste für die Gäste erbrachten.

In den Städten lassen sich einige Orte als besonders beliebt für die Kontaktaufnahme zwischen Prostituierten und Kunden ausmachen. Eine ergiebige Quelle dabei ist Ovids Ars amatoria, in der ausführlich die besten Stellen für die Kontaktaufnahme beschrieben wurden. Bevorzugte Orte waren demnach Säulenhallen, Tempel – in erster Linie solche, die vor allem von Frauen verehrten Gottheiten geweiht waren, wie Isis, Pax, Ceres, Bona Dea oder Magna Mater, aber natürlich auch der Venus – Bäder, Circus und Theater und in Rom speziell auch im Armenviertel Subura. An der Peripherie der Stadt konnte man Prostituierte an den Ausfallstraßen vor den Stadttoren finden, besonders berüchtigt waren hier die Gräberstraßen. In der Provinz sind Militärlager und Bordelle häufig in direkter Nachbarschaft anzutreffen. Das begründet sich wohl auch darin, dass römische Legionäre nicht heiraten durften. Sowohl vor den Toren als auch bei den Militärlagern waren vermutlich vor allem Reisende oder kurzzeitig in Rom stationierte Soldaten die Hauptkunden, wohingegen etwa in der Subura hauptsächlich dort lebende Bewohner als Kunden anzunehmen sind.

Das gewöhnliche römische Bordell wurde als lupanar bezeichnet, was sich von lupa (Wölfin) ableitet. Andere Bezeichnungen waren lustrum (Morast, Pfütze, Wildhöhle; im Plural lustra auch Bordell und „ausschweifendes Leben“) oder fornix (Gewölbe, Mauerbogen). Vor allem die beiden ersten Bezeichnungen hatten schon damals einen negativen Beigeschmack. Bordelle waren private Unternehmungen, nur in Ägypten gibt es Anzeichen für strenger geregelte Systeme, über die man bisher jedoch noch keine genaueren Aussagen treffen kann. Es gab mehrere Formen von Bordellen oder bordellähnlichen Unterkünften:

  • das von Beginn an als Bordell geplante Bordellgebäude,
  • andere Betriebe, die neben ihren eigenen Produkten auch sexuelle Leistungen anboten, etwa Wirtshäuser, Kneipen, Geschäfte (vor allem Bäckereien),
  • Einzelzimmer, die zumeist zur Straße hin gelegen waren.

Vor allem die letzten beiden Formen sind sehr schwer nachzuweisen, da hier oft auch andere Nutzungen nicht unbedingt ausgeschlossen werden können.

Blick in eine Zelle des pompejanischen Bordells von Africanus und Victor

Nach einem aus konstantinischer Zeit stammenden Verzeichnis gab es in Rom fünfundvierzig Lupanare, im kurze Zeit später entstandenen Curiosum wurden sogar sechsundvierzig genannt. Für Pompeji wurden früher weit übertriebene Zahlen angenommen, heute geht man jedoch davon aus, dass nur ein einziges Bordell ersten Typs in der Stadt lag. Dieses Lupanar von Africanus und Victor ist heute das bedeutendste archäologische Beispiel für ein römisches Bordell. Es hatte zehn Räume, fünf davon befanden sich im unteren, weitere fünf im oberen, nicht mehr erhaltenen Stockwerk. Die unteren, um einen Korridor angeordneten, nur zwei Quadratmeter großen Zellen waren kleiner als die in der oberen Etage und beherbergten vermutlich die preiswerteren Dirnen. In jedem Zimmer gab es eine gemauerte Bettstelle mit einem erhöht gemauerten Kopfstück. Andere Einrichtungsgegenstände gab es nicht, abgesehen von Öllampen, die die fensterlosen Räume erleuchteten. Verschlossen wurden die Räume von einer Holztür oder einem Vorhang. Die aus der Literatur bekannte miserable Luft ist dann verständlich, da es zum Korridor hin nur einen kleinen Abzug gab.

Die Wände des Korridors waren recht weit oben mit erotischen Szenen bemalt. Das legt nahe, dass diese Bilder sowohl zur Stimulation der Wartenden als auch als eine Art Leistungskatalog zu interpretieren sind. Solche Kataloge scheint es auch auf Papyrus gegeben zu haben, zumindest sind sie aus Abbildungen bekannt. Die Wandbilder wurden von den Forschern noch bis vor kurzem übergangen, da ihnen die Abbildungen als unmoralisch erschienen. Sie wurden nicht einmal beschrieben. Der heutige Zustand ist folglich recht schlecht.

Die Bordelle betrieben zum Kundengewinn recht offensive Werbung.[24] Die Eingänge der Freudenhäuser waren auf verschiedene Weise gekennzeichnet. Möglich waren beispielsweise Reliefs mit erotischen Darstellungen oder Phallusreliefs oder Lampen mit Phallussymbol. Allerdings ist auch hier die Deutung vielfach schwer, weil solche Darstellungen durchaus üblich waren und nicht zwingend einen Bezug zur Prostitution haben mussten. Zur Werbung wurden auch Graffiti an die Wände gemalt. Sie waren mitunter sehr deutlich, da sie durchaus lautschreierisch in großen Buchstaben geschrieben wurden. Manchmal waren es die Prostituierten selbst, die diese Inschriften anbrachten, manchmal der Zuhälter oder Besitzer, manchmal aber auch ein zufriedener (oder auch unzufriedener) Kunde.

Hinweiszeichen, eingemeißelt in eine Platte des Straßenpflasters

Offensichtlich gab es auch subtilere Methoden der Werbung. So hatten einige Prostituierte auf den Sohlen ihrer Schuhe Texte angebracht, die als Abdrücke im Sand den Männern signalisierten, sie mögen doch folgen. Weitaus weniger subtil waren die eher rabiaten Methoden, mit denen manche Bordellwirte Kunden lockten: Es waren Schlepper und Kundenfänger unterwegs, die in schlechten Zeiten zum Teil auch Gewalt anwandten, um die Kundschaft zu ihrem flüchtigen Vergnügen zu zwingen. Auch die Dirnen versuchten manchmal, Kunden mit sich zu zerren, und waren bei einem Misserfolg für ihre Schimpfkanonaden bekannt. Das einfachste Mittel der Werbung war jedoch, wenn die Prostituierten leicht bekleidet vor dem Bordell saßen oder standen.

Unklar ist die Bedeutung mancher tesserae, die möglicherweise als Gutscheine von Kaisern als Streumarken unter das Volk gebracht wurden. Die Bedeutung dieser spintriae ist in der Forschung sehr umstritten, es sprechen allerdings viele Aspekte dafür, dass neben Gutscheinen für den „Circus“, für Getreide und Wein auch Gutscheine für Bordellbesuche verteilt wurden. Dafür spricht nicht nur die Verzierung der Marken mit sexuellen Motiven, darunter die Wiedergabe von Stellungen, sondern ebenso die Nummerierung von ein bis 16 As, was den gängigsten Tarifen der Prostituierten entsprach.

Grundsätzlich war es wie bei den Griechen auch bei den Römern üblich, dass ausschließlich Männer Prostituierte beiderlei Geschlechts in Anspruch nahmen.[25] Die römische Gesellschaft sah nicht vor, dass Frauen außerhalb einer Ehe oder eines Konkubinats sexuelle Kontakte hatten. Ehen waren weder zur Lustbefriedigung des Mannes noch der Frau gedacht, sondern in erster Linie zur Zeugung legitimer Nachkommen. Selbst die Entwicklung einer Liebe war nur von untergeordneter Wichtigkeit und höchstens als Zugabe zu sehen. Obwohl Frauen als das lasterhaftere und lüsternere Geschlecht angesehen wurden, wurde ihnen das freie Ausleben ihrer Sexualität weder in einer Beziehung noch als Prostituierte oder mit Prostituierten zugestanden. Sexuelle Erfüllung brauchten, nach den in der römischen Gesellschaft vorherrschenden Ansichten, nur Männer zu erlangen. Da diese innerhalb einer Ehe oder des Konkubinats nicht möglich war und bestimmte Sexualpraktiken als verpönt galten, war es für einen römischen Mann absolut in Ordnung, seine Befriedigung in einem Bordell zu suchen.

Wer keine eigenen Sklaven oder anderweitig abhängige Personen zur Verfügung hatte, konnte an vielen Stellen der Stadt Prostituierte antreffen. Teurere Kurtisanen ließ man sich sicher ins Haus kommen, ebenso Tänzerinnen, Musikerinnen und Sängerinnen, die bei Festen auftraten und nicht selten auch für sexuelle Gefälligkeiten zu haben waren. Wer sich das nicht leisten konnte, ging in ein Bordell oder suchte nach Kontaktmöglichkeiten direkt auf der Straße. Entweder zog man sich dann in ein zu mietendes Zimmer zurück, ging in das Zimmer der Prostituierten oder suchte sich einfach einen Platz, wo man den Akt im Verborgenen vollziehen konnte. Möglichkeiten gab es auch auf den Gräberstraßen vor den Stadttoren. Die dort tätigen, busturiae genannten Dirnen, denen man nachsagte, sie würden es vor allem mit Totengräbern treiben, galten als besonders verrucht. Ihr Status galt als die unterste Stufe, auf die eine Prostituierte geraten konnte.

Nackte Tänzerin; Pompeji, Mysterienvilla

Ein Großteil der Prostitution spielte sich innerhalb der einfachen Stadtviertel ab und war dort allgegenwärtig. Prostituierte waren nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern Teil von ihr. Zwar unterlagen sie gewissen Beschränkungen – etwa bei den Ehegesetzen – und mussten eine Sondersteuer zahlen, deren Höhe und Modalitäten wohl häufig durch Ädile (in Griechenland durch Agoranomen) geregelt war.[26] Jedoch selbst beim religiösen Kult waren sie integriert und nahmen manchmal sogar in tragenden Rollen an den Festen und Mysterien teil. Somit lebten die Kunden und die Prostituierten örtlich nahe beisammen und stammten dabei meist aus demselben Milieu. Der niedrige Preis lud ein, des Öfteren sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ein Mann bekam für wenig Geld relativ viel geboten und konnte auch Dinge tun, die mit der Ehefrau unmöglich zu sein schienen. Allerdings war der Respekt vor den sexuellen Dienstleistern nicht immer vorhanden und die Bordelle galten nicht zuletzt als Orte der Gewalt. Aus der literarischen Überlieferung ist vielfach der raue Umgang der Kunden mit den Prostituierten bekannt, die geschlagen wurden und auf die auch beim Verkehr kaum Rücksicht genommen wurde. Eine Prostituierte hatte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Anspruch auf zuvorkommende Behandlung, was viele Männer ausnutzten. Eine Gesellschaft, die eher an raue Sitten gewöhnt war – man denke nur an Gladiatorenspiele und Tierhetzen –, nahm folglich auch keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten käuflicher Frauen und Männer. In der Kunst gibt es jedoch, anders als aus der griechischen Zeit, keine derartigen Darstellungen. Wahrscheinlich noch schlechter als den Dirnen im Bordell erging es denen, die auf der Straße ihr Geld verdienten. In der Literatur werden die Kunden auch häufig als betrunkener Pöbel beschrieben. Möglicherweise um Geld zu sparen, kam es auch vor, dass sich zwei Kunden eine Frau teilten, wie aus Graffiti in Pompeji hervorgeht.

Im Laufe der Zeit bildeten sich für die spezifischen Wünsche der Kunden auch Spezialbordelle heraus. So gab es neben lupanaren für Frauen und Männer wahrscheinlich auch Bordelle mit Tieren oder Kindern. Martial lobt Kaiser Domitian dafür, dass dieser ein Verbot des Verkaufs von Kindern zu Unzuchtszwecken erlassen hatte. Allerdings schloss das nicht aus, dass im Haus geborene Sklaven auch weiterhin missbraucht wurden. Aber auch hier sind die Quellen nicht eindeutig zu interpretieren.

Einen nicht zu unterschätzenden Anteil unter den Bordellbesuchern stellten Sklaven und Freigelassene, die kaum eine andere Möglichkeit hatten, ihr sexuelles Verlangen zu erfüllen. Auch hierfür geben die Graffiti auf den Bordellwänden in Pompeji beredtes Zeugnis, was in der Literatur ebenfalls gut belegt ist.[27] So macht beispielsweise Cato der Ältere ein Geschäft daraus, dass er sich von seinen männlichen Sklaven die Erlaubnis zum Verkehr mit seinen Sklavinnen bezahlen ließ. In der Literatur kristallisierten sich zwei Sklaventypen heraus: Zum einen der arbeitsame Landsklave, zum anderen der verlotterte Stadtsklave. Daran ist zweifelsohne ein wahrer Kern, da in der Stadt all die städtischen Vergnügungen – auch für Sklaven – zum Greifen nahe waren und neben Bordellbesuchen auch Besuche etwa in Thermen und bei den Spielen abgestattet werden konnten. Auf dem Land gab es all diese Möglichkeiten nur in begrenztem Umfang oder gar nicht.

Neben den Kunden der Unterschicht gab es vermutlich nicht wenige jüngere Burschen aus der Oberschicht, die sich bei den einfachen Prostituierten „ihre Hörner abstießen“. Wo ältere Vertreter der Oberschicht schlecht angesehen waren, wenn sie ein Bordell auch nur betraten, sah man es den jüngeren Besuchern nach. Ihnen wurde nur dann ein Vorwurf gemacht, wenn sie in den Bordellen ihr Erbe vergeudeten.

Die vor allem in der Oberschicht beliebten Kurtisanen standen, anders als eine normale Prostituierte, für den reichen Gönner, genau wie eine griechische Hetäre, auch für längere Beziehungen zur Verfügung. Oft wurden sie von nur einem einzigen Kunden unterhalten. Bekannt sind solche amicae an der Seite vieler bedeutender antiker Männer bekannt, etwa bei Scipio dem Jüngeren, Sulla, Verres, Pompeius und Marcus Antonius. Im römischen Recht wurden diese Kurtisanen, nicht zuletzt wegen ihrer Wahlfreiheit, nicht als Prostituierte angesehen.

Einen nicht unbeachtlichen Teil der Kundschaft stellten die Soldaten. Wo immer sich römische Heere sammelten, waren auch Prostituierte im Tross anzutreffen. Die Soldaten, die ja seit der Gesetzgebung des Augustus bis zum Rang des Zenturios nicht heiraten durften und eine lange Dienstzeit ableisteten, hatten für sexuelle Kontakte kaum eine andere Wahl als den Gang zu Prostituierten. Die strengen Vorschriften des Augustus wurden während der Regierungsjahre von Trajan und Hadrian gelockert und unter Septimius Severus ganz aufgehoben. Manche Soldaten hatten Sklavinnen, die sicher auch sexuell zu Diensten sein mussten. Homosexuelle Kontakte innerhalb der Truppe waren ungern gesehen, vor allem dann, wenn höhere Ränge ihre Macht über einfache Soldaten in dieser Richtung missbrauchten. Seit Caligula hatten die Soldaten noch einen weiteren Bezug zu den Prostituierten, da sie ab dieser Zeit für die Einziehung der Hurensteuer zuständig waren.

Die Profiteure des Geschäftes

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Bei der Rekonstruktion des Wirkens der Zuhälter und ähnlicher Personen ist die Interpretation schwierig.[28] Schon in den frühen Komödien werden oft lenones und lenae, Zuhälter und Zuhälterinnen, genannt. Sie werden äußerst negativ dargestellt. Der Beruf des leno wurde zur Zeit von Valentinian I. und Theodosius I. als Zuhälterei verboten. Leno waren Zuhälter im kleinen Stil. Manche von ihnen haben möglicherweise nur die eigene Frau, Tochter oder Schutzbefohlene prostituiert. Seit der Augusteischen Gesetzgebung war diese Form der Prostituierung als Ehebruch verboten.

Auch die Gastwirte, caupones, betätigten sich häufig als Zuhälter im kleinen Stil. Viele vermieteten Zimmer an Prostituierte und deren Kunden oder boten neben Speisen und Getränken auch ihre meist sklavischen Bedienungen für sexuelle Leistungen an. Neben Wirten und Kneipenbesitzern wurden in dieser Weise auch oft Bademeister, Friseure und besonders häufig Bäcker genannt.

Nicht selten zogen Prostituierte auch eigene Töchter oder Findelkinder auf, um sie später für sich arbeiten zu lassen und somit ein gesichertes Auskommen im Alter zu haben. Das erklärt auch die Funde von vielen männlichen, aber nur wenigen weiblichen Babyskeletten in einem römischen Bordell. In der römischen Gesellschaft galt die Prostitution von freien Kindern, wenngleich nicht gesetzlich verboten, als eine der verwerflichsten Taten, die man begehen konnte; sie war nicht einmal mit dem drohenden Hungertod zu rechtfertigen. Bei so genannten unfreien Kindern hatte man solche Bedenken nicht.

Professionelle Zuhälter fanden sich nur als Besitzer oder Pächter von Bordellen. Es finden sich keine Informationen, dass die Straßenprostitution etwa in Reviere aufgeteilt und diese von einzelnen Zuhältern verwaltet wurden. Professionelle Zuhälter hatten mehrere Möglichkeiten, an Sklaven zu kommen. Eine war der Sklavenmarkt, der Ankauf von Kindern zumeist notleidender Eltern, aber auch das Aufziehen von Findel- und im Haus geborenen Kindern. Manchmal gehörten Bordelle auch mehreren Personen. Es sind zudem Fälle bekannt, in denen der eigentliche Besitzer nicht bekannt werden wollte, da mit dieser Funktion ein schlechter Leumund verbunden war. Dann ließ er sein Etablissement von anderen Personen, meist einem Freigelassenen oder auch einem Sklaven, verwalten.

Die Preise für die sexuellen Dienstleistungen sind zum Teil literarisch, zum Teil papyrologisch, vor allem aber epigrafisch in Form von Graffiti an den Wänden Pompejis überliefert.[29]

Aus den Quellen ergibt sich eine normale Preisspanne von 2 bis 16 As (letzteres entspricht einem Denar). Die literarischen Quellen sprechen auch von niedrigeren Preisen, was aber vor allem für Preise unter einem As recht unglaubwürdig anmutet. Die niedersten Dirnen wurden als Quadrantaria bezeichnet, der Name leitet sich von der Bezeichnung für ein viertel As ab, was die übliche Bezahlung für ein solches Mädchen war.[30] Viele höhere Preise sind nicht als realistisch anzusehen, obwohl es durchaus Hetären gab, die gut bis außergewöhnlich gut bezahlt wurden. Die meisten Quellen, die von hohen Preisen berichten – vor allem, wenn sie im Zusammenhang mit den römischen Kaisern genannt werden – sind möglicherweise als gegen die Kaiser gerichtete Propaganda zu sehen.

Aus Pompeji sind durch Graffiti Beträge zwischen 2 und 23 As belegt. Knapp die Hälfte der erwähnten Preise nennt 2 As. Somit kann man davon ausgehen, dass dies der übliche Preis war, der vereinzelt auch überboten wurde. Es ist auch anzunehmen, dass für höhere Preise mehr geboten wurde oder dass sich die Prostituierten ihre besondere Schönheit bezahlen ließen. Man kann ebenso vermuten, dass Dirnen, die höhere Preise verlangten, weniger Kunden am Tag hatten. Besonders hohe Preise sollen Jungfrauen erzielt haben.

Quellen für die Preise außerhalb Roms und Pompejis sind nur sehr wenige vorhanden, doch kann man festhalten, dass das Preisspektrum in den Städten des Reiches im ersten und zweiten Jahrhundert in etwa gleich war. Für die Prostitution außerhalb der Städte gibt es generell nur wenig Belege; sie legen aber den Schluss nahe, dass die dortigen Preise etwas höher lagen. Das kann man offenbar damit erklären, dass auf dem Land eine wesentlich geringere Konkurrenz herrschte als in Städten. In einem bekannten Dokument aus Aesernia, dem Grabstein des Lucius Calidius Eroticus, wird einem Kunden die Rechnung aufgestellt. Hierbei wurde auch eine Prostituierte, die offenbar abhängig bei einem Gasthof beschäftigt war, abgerechnet. Sie umfasste mit 8 As sogar den größten Teil der Rechnung (14 As), die auch Unterkunft, Mahlzeit und Heu für den Esel einschloss.

Der Bedarf für den Lebensunterhalt wurde, so weit es möglich war, von den Historikern Duncan Jones, Bettina Eva Stumpp und anderen berechnet.[31] Stumpp setzt das Existenzminimum mit 3000 As im Jahr an. Ihren Berechnungen zufolge konnten Prostituierte bei idealen Bedingungen etwa 6500 bis 12.000 As netto verdienen. Jedoch ist unklar, inwieweit diese Musterrechnung die damalige Realität abbilden kann. Zudem verloren die Prostituierten mit zunehmendem Alter auch an Attraktivität; so muss man mit Abschlägen rechnen. Abhängige Prostituierte erhielten natürlich weniger, weil ihr Zuhälter oder Besitzer das Geld bekam. Trotzdem kann man annehmen, dass vor allem selbstständige Prostituierte teilweise genug Geld verdienten, um sich selbst einen oder mehrere Sklaven zu kaufen und diese dann im fortgeschrittenen Alter für sich anschaffen gehen zu lassen.

Über die Preise für Sklavinnen, die zur Prostitution herangezogen werden sollten, ist bisher wenig bekannt. In der Literatur gibt es zwar einige sehr hohe Preisangaben, die jedoch vor allem im Zusammenhang mit Kritik an kaiserlicher Verschwendungssucht und deren ausschweifendem Lebenswandel zu verstehen sind und nichts mit der Realität zu tun haben müssen. Für eine normale Prostituierte ist wahrscheinlich Martials Preisangabe von 600 Denaren anzunehmen. Das ist am unteren Preissegment für Sklaven anzusiedeln, was jedoch realistisch ist, da Prostituierte ungelernt waren und keine besonderen Fähigkeiten mitbrachten.

Paar beim Geschlechtsverkehr, römische Öllampe aus dem Römisch-Germanischen Museum in Köln

Im römischen Recht gab es immer wieder Versuche, die Prostitution zu regulieren.[32] Ein Versuch, sie abzuschaffen, wurde bis in die Spätantike (siehe unten) nicht unternommen. Die einschneidendste rechtliche Verordnung war die lex Iulia et Papia, die es ranghöheren Personen untersagte, Prostituierte zu heiraten. Ziel dieses Gesetzes war es, den Aufstieg von Prostituierten in höhere Rangklassen des römischen Volkes zu verhindern. Ebenso bedeutend für Prostituierte war die durch die lex Iulia de adulteriis geregelte Ausnahme von der strengen Sittengesetzgebung. So wurden Prostituierte durch dieses Gesetz von den Strafen für Ehebruch ausgenommen. Damit wurde der Platz käuflicher Personen innerhalb der römischen Gesellschaft geregelt. Rechtlich standen sie ganz unten und am Rande der Gesellschaft. Dies galt ebenso für artverwandte Berufe, deren Protagonisten den Prostituierten oftmals auch im Berufsbild gleichgestellt waren, wie männliche und weibliche Schauspieler, Schankmädchen, Sängerinnen und Tänzerinnen.

Wie auch in anderen Berufsgruppen und bei Personen, die der infamia ausgesetzt waren, durften Prostituierte nicht oder nur eingeschränkt Erbschaften antreten. Vor Belästigung und Vergewaltigung, vor allem durch höher gestellte Personen, waren die Dirnen nicht geschützt; praktisch waren sie Freiwild. Es ist in der Forschung umstritten, ob das Eindringen in einen geschlossenen Raum und die anschließende Vergewaltigung einer versklavten Prostituierten als Vergewaltigung zu werten war, oder ob hier das Sachenrecht griff.

Im Verlauf der Kaiserzeit wurden immer wieder Gesetze gegen erzwungene Prostitution erlassen, beispielsweise das bereits erwähnte Gesetz gegen die Prostitution von Kindern unter Domitian. Aber auch die Prostituierung von Sklavinnen, die ausdrücklich unter der Bedingung verkauft oder vererbt worden waren, dass sie nicht als Dirnen arbeiten müssen, war verboten. Sie wurden in dieser Hinsicht ausdrücklich durch das römische Recht geschützt. In den Quellen finden sich jedoch viele Stellen, wo über die Missachtung solcher Vertragsklauseln berichtet wird. Freigelassene frühere Sklavinnen durften nicht dazu gezwungen werden, ihre Schulden als Prostituierte abzugelten.

Seit der Regierungszeit Caligulas mussten Prostituierte und Zuhälter eine Steuer entrichten, die auf griechischen Vorbildern beruhte und im Allgemeinen dem Preis für einen Beischlaf mit der betreffenden Prostituierten entsprach. In Ägypten wurde ein fester Betrag fällig. Viele überlieferte Dokumente sprechen für eine konsequente Erhebung der Steuer. Hierfür waren unterschiedliche Körperschaften zuständig: in Rom und Karthago beispielsweise verschiedene Dienstgrade der Armee, in Palmyra und Ägypten zivile Steuereintreiber.

Diese Steuer war offenbar für den römischen Staat von großer Bedeutung, was die konsequente Erhebung bis in die christliche Zeit erklärt. Außerdem war sie ein Zeichen für die Legalität der Prostitution. Solange die Steuer erhoben wurde, war Prostitution im römischen Reich erlaubt.

In der Spätantike

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Die Erstarkung des Christentums hatte auch Auswirkungen auf die Prostitution: Ende des 3. Jahrhunderts schwor Pelagia ihrem früheren Leben ab und zog sich in ein asketisches Dasein zurück, wobei sie ihr Vermögen der Kirche vermachte. Der Bischof Nonnus soll sich aber geweigert haben, es anzunehmen.

Konstantin der Große, der das Christentum privilegierte, änderte interessanterweise wenig an der bestehenden Haltung des Staates gegenüber Prostituierten – was allerdings nicht heißen soll, dass es in der Spätantike nicht ernsthafte Versuche gab, die Prostitution zu unterbinden. Um die Mitte des fünften Jahrhunderts wurden von staatlicher Seite Versuche unternommen, bestimmte Probleme der Prostitution zu beseitigen: der in den Quellen als frommer Christ bezeichnete praefectus praetorio per Orientem Florentinus sorgte in der Regierungszeit Theodosius’ II. dafür, dass im Jahre 428 ein neues Gesetz erlassen wurde. Demnach konnten Prostituierte beim Bischof, dem Provinzgouverneur oder in den Städten vorstellig werden, wenn sie aus ihrer Tätigkeit entlassen werden wollten. 439 sorgte Florentinus außerdem dafür, dass alle Prostituierten der Hauptstadt Konstantinopel freigelassen und Bordellbesitzer der Stadt verwiesen wurden. Ebenso wurde, wie schon erwähnt, Vätern verboten, Gewinn aus der Prostitution ihrer Töchter zu ziehen.

All das geschah aber nicht nur, weil einzelne christliche Autoren gegen die Prostitution zu Felde zogen: Vielmehr wurde es nun als unethisch angesehen, aus der Prostitution zusätzlichen Gewinn für den Staat zu erzielen. Darin drückte sich der langsam wachsende Kontrast des alten Imperium Romanum zum neuen Imperium Romanum Christianum aus. Unter dem oströmischen Kaiser Leo I. wurde die Prostitution schließlich verboten, die entsprechende Steuer wurde aufgehoben; beides erwies sich freilich als ineffektiv, denn unter Anastasios I. war Ende des fünften Jahrhunderts wieder von der Steuer die Rede.[33]

In der Zeit Justinians wurden zusätzlich Gesetze zum Schutz junger Mädchen erlassen, nachdem bekannt wurde, dass das Gewerbe der Prostitution in der Hauptstadt wieder anwuchs. In den Provinzen wurden Mädchen, teils jünger als zehn Jahre, von „Händlern“ eingekauft. Dem machte der Kaiser ein Ende. Seine Ehefrau Theodora setzte sich für Prostituierte ein: Sie ließ die Mädchen befreien, die Bordelle schließen und gab ihnen Kleidung sowie etwas Geld.[34]

Forschungsgeschichte

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Wie bei allen Themen, die mit Sexualität zu tun haben, beschäftigten sich zunächst fachfremde Autoren in vorwiegend populärwissenschaftlichen Werken mit dieser Thematik. Fachkundigen Wissenschaftlern war das Thema zu unseriös und verpönt. Wenn überhaupt, widmeten sie sich der Thematik nur unter einem Pseudonym. So ist es nicht verwunderlich, dass diverse Fehlinterpretationen aufkamen, die sich bis heute im gemeinschaftlichen Gedächtnis erhalten haben. Meist waren diese ersten Werke Teile von Gesamtdarstellungen wie Die Geschlechtsausschweifungen unter den Völkern der alten und der neuen Welt geschichtlich und das Gewerbe feiler Weiber staatsrechtlich dargestellt (anonym, 1826). Im Regelfall waren sie unter dem Vorwand verfasst worden, die Sittlichkeit zu heben oder die Geschlechtskrankheiten bekämpfen zu wollen. In anspruchsvolleren Werken wie dem von Ludwig Friedlaender wurde das Thema nur am Rande behandelt.

Einen Aufschwung erlebte das Thema um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Unter dem Einfluss von Sozialismus, Psychoanalyse, der Frauenrechtsbewegung und einer beginnenden sexuellen Liberalisierung suchten und fanden Akademiker einen neuen Zugang zum Thema. Die erste wissenschaftliche Auseinandersetzung leistete der Arzt und Begründer der modernen Sexualwissenschaft, Iwan Bloch. Doch auch sein Werk enthielt noch die Absicht, die Prostitution als solche zu vernichten. So ist es nicht verwunderlich, dass viele seiner Ansätze heute als überholt anzusehen sind.

In der Forschung dieser Zeit wurden beispielsweise Hetären zunächst in idealisierter Weise dargestellt. Dass sie neben der Ausübung ihrer Fähigkeiten sich auch noch gegen Bezahlung Männern hingaben, wurde als unerfreuliche Begleiterscheinung oft in den Hintergrund gedrängt. Eine andere Sicht vertraten die, die unter dem Einfluss des sich ausbreitenden Feminismus standen. Sie teilten die Frauen in zwei Kategorien: Ehefrauen, deren Sexualität durch die Männer beschränkt wurde, und Prostituierte. Letztere waren sowohl einfach Prostituierte wie auch Hetären und sogar Konkubinen. Letztlich hingen beide Vorstellungen idealisierten Frauenbildern an. Die heutige Forschung sieht hier keine eindeutigen Trennungsmöglichkeiten mehr, alle Grenzen wurden fließend.

Erst 1960 setzte erneut eine Welle der Beschäftigung mit dem Thema ein. Unter anderen forschte Hans Herter auf diesem Gebiet. Er veröffentlichte einen seinerzeit vielbeachteten Aufsatz (Die Soziologie der antiken Prostitution im Lichte des heidnischen und christlichen Schrifttums) im Jahrbuch für Antike und Christentum, der allerdings heute nur noch in Teilen aktuell ist.[35] Rückblickend beschäftigten sich die Arbeiten dieser Zeit epochenübergreifend mit Griechen und Römern und sind heute von geringem wissenschaftlichen Belang.

Ende der 1980er Jahre zog durch die Studien von Ingeborg Peschel und Carola Reinsberg auch eine feministische Sichtweise in die Altertumswissenschaften ein. Die Arbeiten der beiden interpretierten das Bild der griechischen Hetäre neu. Bettina Eva Stumpp veröffentlichte eine umfassende Studie zur Prostitution im Römischen Reich. Spätestens seit den 1990er Jahren ist das Thema aus der ‚Schmuddelecke‘ geholt, und viele Einzelstudien aus historischer und archäologischer Sicht beschäftigen sich mit Einzelaspekten dieses Forschungsbereiches.

Quellensammlungen

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Sekundärliteratur

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Commons: Prostitution in der Antike – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Plautus: Pseudolus 178.
  2. Vergleiche auch die späteren Begriffe scortum honestum, scortum regium und Escort-Agentur.
  3. Zu den Bezeichnungen siehe Elke Hartmann: Prostitution II: Klassische Antike. In: Der Neue Pauly. Bd. 10 (2001), Spalte 451.
  4. Überliefert bei Aelian: varia historia 4,14.
  5. Demosthenes: Rede 59.
  6. Athenaios 13.
  7. Siehe beispielsweise Eubulos Fragmente 67 K.-A.
  8. a b Siehe Hamel: Der Fall Neaira, S. 25 f.
  9. The Mystery of 97 Dead Roman Babies. YouTube Video, abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
  10. Jennifer Viegas: Infanticide Common in Roman Empire. Discovery News, 5. Mai 2011, archiviert vom Original am 26. Oktober 2015; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
  11. Killing babies. The Times Literary Supplement, 30. Juli 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Dezember 2013; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
  12. Zu den Flötenmädchen siehe Hamel: Der Fall Neaira, S. 18–24.
  13. Zu den finanziellen Details siehe u. a. Hamel: Der Fall Neaira, S. 17 f.
  14. Harald Patzer: Die griechische Knabenliebe. (Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Bd. 29, 1), Wiesbaden 1982, S. 1–131.
  15. Aischines: in Timarchum 40.
  16. Aischines: in Timarchum 21; Demosthenes: Reden 22,30.
  17. Strabon 8, 6, 20; 12,2,36; Athenaois 13, 573 f.
  18. Fragmente 122.
  19. Ovid: fasti 4,865ff.; Strabon 6, 2, 6; Diodor 4, 83.
  20. So Petronius: Satiren 75,11 oder Horaz: Satiren 11, 2, 116 ff.
  21. Zur Herkunft der Prostituierten siehe Stumpp: Prostitution. S. 25–60.
  22. Zu den Artes meretriciae siehe Stumpp: Prostitution. S. 96–109.
  23. Zu den Örtlichkeiten siehe Stumpp: Prostitution. S. 61–72 und 151–173.
  24. Zur Werbung siehe Stumpp: Prostitution. S. 22; 62 f.; 214–219.
  25. Zu den Kunden siehe Stumpp: Prostitution. S. 174–191.
  26. Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der Römischen Republik. Zweiter Abschnitt: Die Magistratur (= Handbuch der Altertumswissenschaft. Band 10, 3, 2, 2). C. H. Beck, München 1995, S. 485 f.
  27. Sehr gut aufbereitet in Weeber: Decius war hier, besonders S. 61–74.
  28. Zu den Zuhältern und anderen Profiteuren siehe Stumpp: Prostitution. S. 192–213.
  29. Hierzu siehe Stumpp: Prostitution. S. 214–229; Weeber: Decius war hier, v. a. S. 66–72.
  30. Siehe p: Dufour, Weltgeschichte der Prostitution, Bd. I, S. 212
  31. Zur Berechnung der benötigten Einnahmen und der veranschlagten Ausgaben siehe Stumpp: Prostitution. S. 224–226; Richard Duncan-Jones: Economy of the Roman Empire. Quantitative Studies. 2. Auflage, Cambridge 1989, ISBN 0-521-20165-9, S. 11 ff.
  32. Zum Recht siehe Stumpp: Prostitution. S. 296–364.
  33. Allgemein zur Rechtslage McGinn: Prostitution; vgl. speziell zur Spätantike Arnold Hugh Martin Jones: The Later Roman Empire. Baltimore 1986 (Neudruck der Ausgabe von 1964), Bd. 2, S. 975 ff.
  34. Vgl. James A. S. Evans: Theodora. Austin 2002, S. 30 ff.
  35. Band 3 (1960).