Apparitor
Ein Apparitor (Plural apparitores, zu lat. apparere ‚erscheinen‘ ‚offenkundig sein‘ ‚sich zeigen‘) war im antiken Rom ein Unterbeamter, Amtsdiener oder -gehilfe, dessen Gehalt direkt aus der Staatskasse gezahlt wurde.
Voraussetzungen und Funktionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Apparitores waren römische Bürger. Es machte dabei keinen Unterschied, ob sie freigeborene Bürger oder freigelassene Sklaven waren. Die apparitores unterstützten die Magistraten.[1]
Apparitor steht als Sammelbezeichnung für vier grundlegende Amtseigenschaften (decuriae), die als Hilfsdienste seit der frühen Republik benötigt wurden. Beschrieben werden sakrale Diensthilfen im Rahmen von Opferungen, daneben vielfältige administrative Aufgaben, die Buchhaltungen und Dokumentationen umfassten, sowie Botendienste und Exklamationen.
Den höchsten Rang nahmen die scribae ein, die Schreiber oder Notare inne, gefolgt von den lictores, die als Wachpersonal fungierten und später Aufgaben als Amtsdiener wahrnahmen. Die viatores wiederum waren Amtsboten. Sie wurden dazu beauftragt Vollstreckungen in Bezug auf Dokumente vorzunehmen, auch konnten ihnen Funktionen für die religiösen Rituale (Opfer) übertragen werden. Letztlich wurden noch praecones eingesetzt, Ausrufer oder Herolde.[2]
Apparitoren wurden dazu bestimmt, Vorladungen für Gerichtsverhandlungen zuzustellen, Beschuldigte in Haft zu nehmen und strittige Vermögenswerte zu beschlagnahmen, um die Vollstreckung des Urteils des Richters (iudex) sicherzustellen. Damit hatten sie Polizeigewalt inne. Mit der Zustellung einer Vorladung gewährleisteten sie, dass eine vor Gericht stehende Partei sich ihrer Verpflichtung bewusst war, erscheinen zu müssen, sei es zur Verhandlung, zur Aussage oder zu anderen Handlungen, die der Richter gesetzlich vorschreiben konnte.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Paul Habel: Apparitores. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,1, Stuttgart 1895, Sp. 191–194.
- Marietta Horster: Living on Religion: Professionals and Personnel. In: Jörg Rüpke (Hrsg.): A Companion to Roman Religion. Blackwell, Hoboken, New Jersey 2007, ISBN 978-1-405-12943-5, S. 334.
- Wolfgang Kunkel: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur (= Handbuch der Altertumswissenschaft. Band 10,3,2,2). C. H. Beck, München 1995, ISBN 3-406-33827-5, IV. Die Amtsführung, 2. Das Hilfspersonal der Magistrate, S. 5, 109 ff.
- Daniel Peretz: The Roman Interpreter and His Diplomatic and Military Roles. In: Historia. Band 55, 2006, S. 452.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Christopher J. Fuhrmann: Policing the Roman Empire: Soldiers, Administration, and Public Order. Oxford University Press. Oxford 2013, ISBN 978-0-19-973784-0, S. 62 f.
- ↑ Gabriele Wesch-Klein: Die Provinzen des Imperium Romanum. WBG, Darmstadt 2016, ISBN 978-3-534-26438-4, S. 72–73.