Arbeitnehmererfinderrecht
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Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.
Überblick
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In fast allen Rechtssystemen ist das Rechtsgebiet durch einen Zielkonflikt zweier konkurrierender Prinzipien geprägt, nämlich
- das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Leistung des Arbeitnehmers mit seinem Gehalt abgegolten ist und weitergehende Ergebnisse, etwa Rechte an Erfindungen, alleine dem Arbeitgeber zustehen, und
- das erfinderrechtliche Prinzip, wonach die Rechte an einer Erfindung alleine beim Erfinder, dem Angestellten, liegen.
Das Arbeitnehmererfinderrecht löst diesen Konflikt.
Rechtsquellen in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für die Bundesrepublik Deutschland hat es die folgenden wichtigsten materiellen Rechtsquellen:
- das Arbeitnehmererfindergesetz[1],
- die Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen[2],
- die Rechtsprechung der Gerichte,
- die Eingungsvorschläge der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bzw. die Leitsätze daraus[3].
Daneben gelten alle anderen Gesetze, materiell etwa BGB, verfahrensrechtlich die ZPO, und viele mehr.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kurt Bartenbach, Franz-Eugen Volz: Arbeitnehmererfindungsgesetz. Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. 6. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2019, ISBN 978-3-452-29121-9.
- Burkhard Boemke, Stefan Kursawe (Hrsg.): Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Kommentar. 1. Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-63881-7.