Arbeitsgericht Schongau

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Das Arbeitsgericht Schongau war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Schongau.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kempten entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kempten als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Schongau entstand das Arbeitsgericht Schongau als eines von 16 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schongau. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk. Die Bergarbeiterkammer am Arbeitsgericht München war auch für Bergarbeiter aus dem Gebiet des Arbeitsgerichts Schongau zuständig.[2]

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Landesarbeitsgericht Kempten wurde aufgehoben, seine Aufgaben übernahm das Landesarbeitsgericht Augsburg. Das Arbeitsgericht Schongau wurde aufgehoben, seine Aufgaben übernahm das Arbeitsgericht Kaufbeuren.[3]

Einzelnachweise

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  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.