Arbeitsmarktberatung nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches

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Arbeitsmarktberatung ist eine Dienstleistung der Agentur für Arbeit.

Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die Arbeitswelt 4.0 bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu unterstützen.[1] Nach § 34 Abs. 3 SGB III umfasst die Beratung folgende Themen:

  • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe
  • Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Möglichkeiten zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Möglichkeiten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung[2]
  • Eingliederung von förderungsbedürftigen Auszubildenden und von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Leistungen der Arbeitsförderung

Die Agentur für Arbeit hat dabei nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Aufgabe, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Vermittlung zu gewinnen. Dafür soll sie auch von sich aus Kontakt zu den Arbeitgebern aufnehmen und diesen unterhalten.

Einzelnachweise

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  1. Bundesagentur für Arbeit: Weißbuch „Arbeiten 4.0“ – Antworten der BA auf die Herausforderungen der Digitalisierung.@1@2Vorlage:Toter Link/www.arbeitenviernull.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Oktober 2015, S. 30 ff.
  2. Eva Peters, Janet Beke: Hat die Stiftung Warentest recht? – Der Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildungsberatung 2012