Arztgruppe
Eine Arztgruppe ist eine Einheit im deutschen Zivil- bzw. Katastrophenschutz, die namensgebenderweise auch Ärzte umfasst. Sie ist für gewöhnlich Teil des Sanitätsdienstes.
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Arztgruppe nach Maßgabe des Bundes
Die Arztgruppe bildete ursprünglich einen Teil des Sanitätszuges nach STAN-Nr. 041.[1] Sie umfasste zwei Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) mit je einem Arzt und einen Krankenlastkraftwagen (KrLKW), auf welchem der Gruppenführer Besatzungsmitglied war.[1] Die Arztgruppe hatte eine Stärke von 2/3/9/14.[1] Vom Personal sollten vier Helfer sowie je ein Arzt und Unterführer ABC-Helfer sein.[1] Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) traten die STAN von Seiten des Bundes für den Sanitätszug außer Kraft.[2]
- Arztgruppe nach Landesrecht
Es wurde die Konzeption für eine Arztgruppe von einigen Bundesländern aufgegriffen bzw. fortgeführt und angepasst: So besteht eine Arztgruppe nach Recht des Landes Sachsen-Anhalt aus zwei Ärzten, einem Organisatorischer Leiter Rettungsdienst als Gruppenführer und zwei Helfern.[3]
Aufgaben der Arztgruppe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Arztgruppe leistet ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren oder um die Vitalfunktionen zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Massenanfall von Verletzten oder Katastrophenschutzeinsatzes geschehen.
Ihre Aufgaben sind:[4]
- Übernahme von Verletzten von Verletztenablagen,
- Erkennen und Behandeln lebensbedrohlicher Zustände,
- Durchführung notfallmedizinischer Erstmaßnahmen,
- Sicherstellung allgemeinmedizinischer Erstversorgung,
- Durchführung eingeschränkter medizinischer Maßnahmen,
- Registrierung von Verletzten.
Fahrzeuge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Fahrzeuge werden heute Arzttruppkraftwagen des ehemaligen Bundesamtes für Zivilschutz oder als Nachfolger Gerätewagen Sanität des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwendet.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d BBK / BZS: Sanitätsdienst (SanDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweis Sanitätszug (SZ). STAN-Nr. 041. Stand: Mai 1984.
- ↑ siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungssnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes ( vom 8. Februar 2016 im Internet Archive).
- ↑ Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Aufstellungserlass Katastrophenschutz (AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 – 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) ( vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive).
- ↑ BERLIN, Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Der Sanitätsdienst.