Aufdringliches Betteln
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Aufdringliches Betteln bezeichnet eine Form des Bettelns, bei der das Betteln, also das Bitten um eine Gabe nicht passiv – etwa durch Präsentation eines Behältnisses, Handaufhalten – oder aktiv – durch dezentes Ansprechen mit der Bitte um eine Gabe – erfolgt, sondern aufdringlich durch Lästigfallen (Anfassen, Einreden, Verfolgen, in den Weg stellen) bis hin zu Handgreiflichkeiten betrieben wird, also eine Gabe quasi erpresst werden soll.
Repression
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland kann aufdringliches Betteln den Tatbestand der „Belästigung der Allgemeinheit“ erfüllen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 118 OWiG).
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Wien ist „Aufdringliches Betteln“ ein definierter Straftatbestand und kann von der Polizei geahndet werden.