Aufsichtsbeschwerde
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Aufsichtsbeschwerde bezeichnet:
- im deutschen Recht:
- Fachaufsichtsbeschwerde an den Fachaufsichtsberechtigten betreffend die Recht- und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme
- Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten betreffend das persönliche Verhalten eines Amtswalters
- im Schweizer Recht:
- ein Rechtsbehelf, wenn keine Verfügung erlassen wurde und deshalb das Rechtsmittel der Beschwerde nicht erhoben werden kann.