August von Gehren

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August von Gehren (* 9. September 1805 in Marburg; † 1. Februar 1876 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der kurhessischen Ständeversammlung.

August von Gehren war ein Sohn des kurfürstlich hessischen Regierungsprokurators und Staatsanwalts Henrich Otto von Gehren (1766–1843) und dessen Ehefrau Amalia geb. von Vultejus.[1] Sein jüngerer Bruder Otto war Reichstagsabgeordneter. Wie sein Vater studierte er Rechtswissenschaften und war zuerst als Staatsanwalt in Marburg und später als Obergerichtsdirektor in Fulda und Hanau tätig. Von 1842 bis 1844 hatte er ein Mandat für die kurhessische Ständeversammlung. Diese wurde nach den Unruhen im Jahre 1830 zum Zweck der Beratung und Verabschiedung einer Verfassung gebildet und hatte bis 1866 Bestand, als das Land Hessen durch Preußen annektiert wurde.

  • Ewald Grothe (Hrsg.): Die Abgeordneten der kurhessischen Ständeversammlungen 1830–1866. (=Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 13 = Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 43). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2016, ISBN 978-3-942225-33-5, Nr. KSV-130.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 140.
  • Philipp Losch: Die Abgeordneten der kurhessischen Ständeversammlung 1830–1866. Elwert, Marburg 1909, S. 23.

Einzelnachweise

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  1. Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, Ausgabe 70, 1988, S. 125.