Ausgleichszahlung
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Ausgleichszahlung bezeichnet unter anderem
allgemein:
speziell:
- Fehlbelegungsabgabe die Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen
- den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters im HGB
- den Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit an nicht vermittelbare Arbeitslose
- die Ausgleichsabgabe (Schwerbehindertenabgabe für Unternehmen)
- eine Abfindung im Arbeitsrecht
- Finanzausgleich, die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen
- Zahlungen im Länderfinanzausgleich
- Opferentschädigung, eine Zahlung vom Staat an Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz
- ein Ausgleichsbetrag, der in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Finanzierung vom Eigentümer an die Gemeinde gezahlt wird
- eine Zahlung, die bei Scheidung von einem ehemaligen Ehepartner an den anderen geleistet werden muss
- Reparation, eine Wiedergutmachung einer Kriegspartei an die geschädigte Volksgruppe
Siehe auch:
- Ausgleich (Begriffsklärung)