Ausländer (Begriffsklärung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ausländer steht für:
- im allgemeinen Sprachgebrauch alle Personen aus einem anderen Land (Ausland)
- im staatsrechtlichen Sinne alle Personen, die sich in einem Land aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, siehe Ausländer
- in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen eine gebietsfremde institutionelle wirtschaftliche Einheit, siehe Inländer
- im Außenwirtschaftsrecht eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die kein Inländer im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes ist, siehe Inländer
- ein Gedicht, siehe Ausländer (Gedicht)
- ein Lied von Rammstein, siehe Ausländer (Lied)
Ausländer ist der Familienname folgender Personen:
- Fritz Ausländer (1885–1943), deutscher Politiker (SPD, KPD)
- Ninon Ausländer (1895–1966), deutsche Kunsthistorikerin, Ehefrau Hermann Hesses, siehe Ninon Hesse
- Rose Ausländer (1901–1988), österreichische Lyrikerin
Siehe auch: