Ausweisung (Begriffsklärung)
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Ausweisung steht für
- Ausweisung, behördliche Anordnung zum Verlassen eines Hoheitsgebietes
- anstatt einer Ausweisung werden Diplomaten zu persona non grata erklärt sofern sie sich im Gastland aufhalten
- Verweisung, allgemeine Aufforderung zum Verlassen, siehe: Verweis#Verweisung
- die persönliche Identifizierung mittels der Personendaten
- die deklaratorische Erklärung eines Objektes und dessen Einstufung
- in der Schweiz die behördliche Anordnung zum Auszug aus einem Gebäude (in Deutschland: Wohnungsverweis)
Siehe auch:
Wiktionary: Ausweisung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen