Bürgerentscheide in Sachsen 2024

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Bürgerentscheide in Sachsen sind auf Gemeindeebene ein Recht kommunaler Mitbestimmung. Sie finden statt bei Gebietsveränderungen, wenn es fünf Prozent der Bürger fordern oder wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fordert. 2024 gab es in Sachsen mindestens acht Bürgerentscheide. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wie in der Einleitung beschrieben, findet ein Bürgerentscheid bei Gemeindefusionen, Eingemeindungen oder ähnlichen Gebietsveränderungen ohne reinen Bereinigungszweck obligatorisch statt. Zudem können fünf Prozent der Bürger der Gemeinde ein Bürgerbegehren an die Gemeinde richten, das Grundlage für den Bürgerentscheid ist.[1] Zudem kann der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschließen. Gegenstand des Entscheidungsvorschlages dürfen alle Themen sein, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen, mit Ausnahme von Weisungsaufgaben, Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, Haushaltssatzungen, Jahresabschlüssen, Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung oder gesetzeswidriger Ziele. Der Entscheidungsvorschlag muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten um erfolgreich zu sein, jedoch nur, wenn mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen. In den kreisfreien Städten kann der Stadtrat durch die Festlegung der Hauptsatzung dieses Quorum auf bis zu 15 % senken. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kommt einem Gemeinderatsbeschluss gleich und kann innerhalb von drei Jahren nur durch neuerlichen Bürgerentscheid aufgehoben werden.[2]

Erfolgreich sind Bürgerentscheide dann, wenn sowohl die Spalte „JA“, als auch die Spalte „JA-Quorum“ grün markiert ist.

Nr. Gemeinde Datum Thema Ergebnis Erfolg
Stimmberechtigte ungültige

Stimmen

gültige

Stimmen

W.-bet.. JA NEIN JA-Quorum
1 Neukieritzsch 25. Februar 2024[3][4] Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses[Anm. 1] vom 06.06.2023 mit der Vorlagennummer GR/065/2023? 5.758 4 2.426 42,1 % 1.301

53,6 %

1.125

46,4 %

1.440

Nein

Abgelehnt
2 Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses[Anm. 2] vom 06.06.2023 mit der Vorlagennummer GR/066/2023? 5 2.425 42,1 % 1.320

54,4 %

1.105

45,6 %

1.440

Nein

Abgelehnt
3 Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses[Anm. 3] vom 27.06.23 mit der Vorlagennummer GR/083/2023? 4 2.426 42,1 % 1.295

53,4 %

1.131

46,6 %

1.440

Nein

Abgelehnt
4 Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses[Anm. 4] vom 27.06.23 mit der Vorlagennummer GR/084/2023? 4 2.426 42,1 % 1.322

54,5 %

1.104

45,5 %

1.440

Nein

Abgelehnt
5 Waldhufen 9. Juni 2024 Stimmen Sie der Vereinbarung über den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Waldhufen und Vierkirchen zu?[5][6][7] 1.960 16 1.546 78,9 % 1.041

67,3 %

505

32,7 %

490

Ja

Angenommen
Vierkirchen 1.309 16 1.044 81,0 % 736

70,5 %

308

29,5 %

328

Ja

6 Kriebstein 23. Juni 2024 Befürworten Sie den Bau eines Solarparks auf den Flurstücken 300/a, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307/1, 308, 309, 310 der Gemarkung Grünlichtenberg?[8] 1.659 31 1.252 81,9 % 554

44,3 %

698

55,8 %

415

Ja

Abgelehnt
7 Altenberg 1. September 2024 Soll die Teilfläche des Flurstückes 1110/1 der Gemarkung Altenberg zum Zwecke der Errichtung eines Einkaufszentrums verkauft werden?[9] 6.266 67 4.871 78,8 % 2.174

44,0 %

2.697

54,6 %

1.567

Ja

Abgelehnt
8 Wiedemar 1. September 2024 Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten fortführt?[10] 4.419 13 3.284 74,6 % 1.141

34,7 %

2.143

65,3 %

1.104

Ja

Abgelehnt
  1. Wortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens ‚Green-Power-Park‘ auf Flächen des Gemeindegebiets Neukieritzsch/OT Lobstädt und Großzössen durch den Vorhabenträger Green Power Park Lobstädt GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.“
  2. Wortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens ‚Energiepark Kleinzössen‘ auf Flächen des Gemeindegebiets Neukieritzsch durch den Vorhabenträger Energiepark Kleinzössen GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.“
  3. Wortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers Green Power Park Lobstädt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang Pielmaier, Glück-Auf-Straße 35/37 in 04575 Neukieritzsch, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die im Lageplan dargelegten Flächen und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.“
  4. Wortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers Energiepark Kleinzössen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang Pielmaier, Glück-Auf-Straße 35/37 in 04575 Neukieritzsch, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die im Lage plan dargelegten Flächen und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.“
  1. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO. Abgerufen am 26. Dezember 2024.
  2. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO. Abgerufen am 26. Dezember 2024.
  3. Gemeinde Neukieritzsch: Sonderausgabe des Gemeindeboten. 24. Januar 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  4. Gemeinde Neukieritzsch: Gemeindebote März 2024. 22. März 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  5. Gemeinde Waldhufen: Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldhufen. Mai 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  6. Gemeinde Waldhufen: Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids zur Gemeindefusion Waldhufen-Vierkirchen am 09.06.2024 in der Gemeinde Waldhufen. 11. September 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  7. Gemeinde Waldhufen: Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldhufen. 1. Juli 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  8. Gemeindeverwaltung Kriebstein - Gemeindebote. Gemeindeboten 6 und 7 des Jahres 2024 vom 1. und 23. Juni 2024. Abgerufen am 26. Dezember 2024.
  9. Stadt Altenberg: Endgültiges Abstimmungsergebnis zum Bürgerentscheid Altenberg am 01.09.2024. Stadt Altenberg, 1. September 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.
  10. Gemeinde Wiedemar: Bürgerentscheid zum IVG. 1. September 2024, abgerufen am 27. Dezember 2024.