Kindersitz

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KfZ-Kindersitz Britax Römer der Klasse I (ECE 44/04)

Ein Kindersitz, für Kraftfahrzeuge auch Rückhalteeinrichtung genannt, ist eine an die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. In der Regel wird mit dem Begriff ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen oder an Fahrrädern bezeichnet, der Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind hat oder in Kfz zumindest die Sitzposition des Kindes so erhöht, dass der für den Sitzplatz vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht am Hals entlang, sondern über die Schulter verläuft.

Fahrräder und Mofa

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Historischer Fahrrad-Kindersitz (Verkehrsmuseum Dresden)

Auf Fahrrädern und Mofas dürfen in Deutschland Kinder unter sieben Jahren nur von einer mindestens 16 Jahre alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung – entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht – dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können.[1]

ECE-R 44 Prüfsiegel ECE-R 44 Prüfsiegel
Kategorie,
hier: Semi-Universal (Isofix)
Gewichtsklasse,
hier: Klasse I (9–18 kg)
Genehmigungs-Land,
hier: Niederlande (4)
Prüfnummer,
die ersten zwei Ziffern zeigen die Prüfnorm an, hier: 04…
ECE-R 44 Prüfsiegel ECE-R 44 Prüfsiegel
Kategorie,
hier: Universal (mit Erwachsenengurt)
Gewichtsklasse,
hier: Klasse II bis III (15–36 kg)
Genehmigungs-Land,
hier: Frankreich (2)
Prüfnummer,
die ersten zwei Ziffern zeigen die Prüfnorm an, hier: 04…

Nach der ECE-Regelung Nr. 44 unterscheidet man Kindersitze hinsichtlich der Befestigung in vier Kategorien:

  • „Universal“ (auf den meisten Positionen geeignet, Befestigung über Erwachsenengurt),
  • „Eingeschränkt“ (spezielle Sitzposition, Befestigung über Erwachsenengurt),
  • „Semi-Universal“ (zur Verwendung mit ISOFIX-Systemen) und
  • „Spezielles Fahrzeug“.[2]

Außerdem unterscheidet die ECE-Regelung Nr. 44 fünf Gewichtsklassen, wobei die Klasse 0 (bis 10 kg) von der Klasse 0+ abgelöst wurde.[3]

Einteilung[4] Gewicht in kg Sonstiges
Klasse 0+ < 13 nur entgegen der Fahrtrichtung zulässig[5]
Klasse I 9 bis 18 entgegen und in Fahrtrichtung möglich
Klasse II 15 bis 25 entgegen und in Fahrtrichtung möglich
mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig
nur Sitzerhöhung möglich[6]
Klasse III 22 bis 36 mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässig
nur Sitzerhöhung möglich[7]

Seit dem 8. April 2008 dürfen nur noch Kindersitze genutzt werden, die nach ECE 44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.[8]

Isofix-Halteösen
Kindersitz nach ECE-R 129 (I-Size) 76 bis 105 cm

ECE-R 129, weltweite Norm

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Seit Langem war bekannt, dass ein durchschnittlich gebautes Kind von der Größe her deutlich früher aus dem Sitz herauswächst als es das Gewichtslimit erreicht.[9] Am 9. Juli 2013 trat die ECE/UN-Regelung Nr. 129 in Kraft, die mittlerweile über 60 Länder unterzeichnet haben. Sie orientiert sich an der Größe des Kindes („i-Size“) und setzt zwingend eine Isofix-Befestigung voraus. Die Hersteller von Kindersitzen können dabei selbst festlegen, für welchen Größenbereich der Sitz geeignet ist.[10] Ebenfalls dürfen nach dieser Regelung zertifizierte Kindersitze den Transport von Kindern in den ersten 15 Lebensmonaten nur rückwärts zulassen (entsprechend der Klasse 0+ der ECE-R 44). Diese neue Sitz-Norm wird die ECE-R 44 langfristig ersetzen.[11][12]

Einteilung[13] Größe in cm
Klasse Q0 ≤ 60
Klasse Q1 60 bis ≤ 75
Klasse Q1.5 75 bis ≤ 87
Klasse Q3 87 bis ≤ 105
Klasse Q6 105 bis ≤ 125
Klasse Q10 > 125[14]

Während im Oktober 2014 nur ein einziger Hersteller einen Kindersitz nach der ECE-R 129 ("i-size") mit Isofix und Stützfuß produziert hatte, werden im April 2016 bereits über 15 Babyschalen und Kindersitze bis 105 cm nach dem neuen Sicherheitsstandard verkauft.[15][16] Im März 2018 kam der erste nach ECE-R 129-02 zugelassene Kindersitz für Kinder ab 100 cm auf den Markt.[17]

Einsatz, Gesetzliche Anforderungen, Regelungen und Sanktionen

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In den USA werden Kindersitze grundsätzlich nach dem NHTSA-Standard zertifiziert und jeder der 50 US-Bundesstaaten hat eigene Kindersicherungsregelungen.[18]

Der Hersteller Storchenmühle brachte 1963 mit dem Modell „Nicki“ weltweit den ersten Auto-Kindersitz auf den Markt. 1989 wurde der „Reboard“-Sitz und 2001 das Isofix-System eingeführt.[19]

Seit dem 1. April 1993 dürfen in Deutschland nach § 21 (1a) der Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) (StVO) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden.[20]

Die Sicherungsquoten von Kindern in Kindersitzen überschritt 1990 in Deutschland die Marke von 90 Prozent und hat seit 2008 einen hohen Sicherungsanteil von 98 Prozent erreicht. Jedoch wird jedes fünfte Kind ab 6 Jahren [unzureichend] nur mit dem Erwachsenengurt (und Sitzerhöhung) gesichert.[21] 2013 verunglückten in Deutschland 10.228 Kinder im Alter bis zu 15 Jahren als Insasse eines Pkw, davon wurden 1203 Kinder schwer verletzt und 25 Kinder getötet.[22][23]

Der fehlerhafte Einbau von Kindersitzen und Fehler bei der Sicherung von Kindern ist, auch durch die Verwendung des Isofix-Systems, von über 50 Prozent (1995) auf 21 Prozent (2008) gesunken. Vor allem bei rückwärts gerichteten Babyschalen werden schwere Einbaufehler gemacht.[24] Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat zur Information und Unterstützung von Eltern die Broschüre Kinder sichern im Auto (deutsch) und Çocuğunuzun emniyeti sizin elinizde (türkisch) aufgelegt sowie ein 16-Minuten-Video entwickelt. Darin werden Hinweise zur richtigen Verwendung von Kindersitzen gegeben.[25]

Eine Kindersitzpflicht gilt in Deutschland nach § 21 Abs. 1a StVO seit 1993 für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind. Wer ein Kind ohne Sicherung in einem Kfz mitnimmt, oder nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz sorgt, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro (bei mehreren Kindern 70 Euro) und 1 Punkt im Fahreignungsregister.[26] In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren in keinem Fall befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.[27]

Ebenfalls nicht zulässig ist die Beförderung im nicht mehr zugelassenen Kindersitz der Prüfnormen ECE 44/01 oder ECE 44/02. Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktivierten Airbags auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Darüber hinaus ist bei allen Fahrzeugen mit einem betriebsbereiten Airbag auf dem Beifahrersitz ein Warnhinweis (Plakette) an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen. Fehlt der entsprechende Warnhinweis, so werden 5 Euro Verwarnungsgeld erhoben.[28] Im Schadensfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.

Empfehlung des DVR

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Rückwärtsgerichteter Kindersitz

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt vom Babyalter bis zum Ende der Kindersitzpflicht drei Kindersitzmodelle: Eine Babyschale der Klasse 0+, einen Kindersitz für Kleinkinder der Klasse I und einen Kindersitz für die Kindergarten- und Schulkinder der Klasse II/III.[29]

  • Bei der Klasse 0+ (bis 13 kg) gibt es aus Sicherheitsgründen zum rückwärtsgerichteten Transport keine Alternative. Erst wenn der Kopf des Kindes an den Schalenrand heranreicht, oder die Gurtführung laut Anleitung der Schale nicht mehr passend ist, ist das Kind aus seinem Sitz herausgewachsen.[30]
  • Bei der Klasse I (9 bis 18 kg, ca. 9 Monate bis ca. 4 Jahre) ist das System des rückwärtsgerichteten Kindersitzes aus Sicherheitsgründen ideal. Bei den in Fahrtrichtung montierten Kindersitzen ist der Kindersitz mit Fangkörper (Tischchen) die zweitbeste Lösung, wobei hier im Falle eines Unfalls mit schweren Verletzungen im Bauchraum gerechnet werden muss.[31] Beim Fünfpunkt-Kindersitz in Fahrtrichtung halten bei einem Aufprall die Schultergurte den Oberkörper zwar fest, dabei können jedoch hohe Belastungen an der Halswirbelsäule auftreten.[32]
  • Bei der Klasse II/III (15 bis 36 kg, ca. 4 Jahre bis 150 cm) wird von der Benutzung „einfacher Sitzerhöhungen“ dringend abgeraten. „Bei einem Seitenaufprall bieten sie dem Kind keinerlei Schutz.“[33][34]

Allgemein dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE-R44/03 oder ECE-R 44/04 verwendet werden.

Die Rückhalteeinrichtung muss in Ländern, in denen diese Prüfnorm gilt, so beschaffen sein, dass sie bei Zusammenstößen oder bei starker Verzögerung des Fahrzeuges die Verletzungsgefahr für das Kind verringert. Bei einer Frontalkollision mit 30 km/h wirken Kräfte auf den Körper, die dem 10-fachen des Körpergewichts entsprechen, bei 50 km/h dem 25-fachen des Körpergewichts. Damit wird deutlich, dass ein Kind auf dem Schoß eines Erwachsenen von diesem nicht festgehalten werden kann; selbst der Aufprall auf die Rückenlehne oder Kopfstütze des Vordersitzes würde schwere Verletzungen verursachen.[36]

Kindersitze müssen amtlich genehmigt und für die Größe und das Gewicht des Kindes geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt nach der ECE-Regelung Nr. 44 oder Nr. 129 auf Antrag durch den Hersteller. Die Rückhaltesysteme sind nach ECE-R 44 so zu beschaffen, dass bei einem dynamischen Frontalaufprall von 50 km/h auf eine Barriere und einem Heckaufprall von 30 km/h eine Maximalbeschleunigung von höchstens 60g bei der Gurtbelastung und der Grenzwert von 1000 der Kopfbelastung, bestimmt nach der Regel des Head Injury Criterion, nicht überschritten werden darf.[37] Die Regelung ECE-R 129 fordert darüber hinaus einen Belastungstest durch Seitenaufprall, bei dem die Beschleunigung höchstens 58g betragen darf.[38]

Zur Regelung bis zu welcher Größe (oder Alter) die Kindersicherungspflicht mit Kindersitzen nach ECE-Norm besteht, haben die Länder unterschiedliche Regelungen getroffen:[18]

Land Größe
in cm
Alter
in Jahren
Gewicht
in kg
Zusätzliche Informationen
Albanien Albanien 12
Belgien Belgien 135
Bosnien-Herzegowina Bosnien und Herzegowina 150 12 Nicht auf dem Vordersitz.
Bulgarien Bulgarien 150 Kinder über 3 Jahre und unter 150 cm nicht auf dem Vordersitz.
Dänemark Danemark 135 Kinder über 3 Jahre und unter 135 cm nicht auf dem Vordersitz.
Deutschland Deutschland 150 12
Estland Estland 150 12
Finnland Finnland 135
Frankreich FrankreichFrankreich 10 Nicht auf dem Vordersitz.
Griechenland Griechenland 135 12
Irland Irland 150 36
Island Island 150
Italien ItalienItalien 150 12 Für in Italien zugelassene Fahrzeuge muss ein Kindersitz mit Alarmsignal verwendet werden.
Kosovo  [39] Kosovo 5 Unter 12 Jahren nicht auf dem Vordersitz.
Kroatien Kroatien 150
Lettland Lettland 150
Liechtenstein Liechtenstein 150 14
Litauen Litauen 135 Kinder unter 12 Jahren auf dem Vordersitz nur im Kindersitz.
Luxemburg Luxemburg 150 17 Bei mehr als 36 kg nur auf dem Rücksitz auch ohne Kindersitz.
Malta Malta 150 12
Monaco  [40] Monaco 10 Nicht auf dem Vordersitz.
Montenegro Serbien 12 Nicht auf dem Vordersitz.
Niederlande NiederlandeNiederlande 135 18
Nordmazedonien Nordmazedonien 12
Norwegen Norwegen 135
Österreich OsterreichÖsterreich 135 14
Polen  [41] Polen 150 12
Portugal Portugal 135 12
Rumänien Rumänien 150 12
Schweden SchwedenSchweden 135
Schweiz  [42] Schweiz 150 12
Serbien  [43] Serbien 135 Kinder unter 12 Jahren nicht auf dem Vordersitz. *
Slowakei Slowakei 150 12 Nicht auf dem Vordersitz.
Slowenien Slowenien 150 12
Spanien SpanienSpanien 135 18 Nicht auf dem Vordersitz.
Tschechien Tschechien 150 12
Türkei Turkei 150 36 Nicht auf dem Vordersitz.
Ungarn Ungarn 150 Kinder unter 12 Jahren nicht auf dem Vordersitz.
Vereinigtes Königreich Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich 135 12
Zypern Zypern Republik 150 12 Kinder unter 5 Jahren nicht auf dem Vordersitz.
 
ADAC-Länderinformationen nicht verfügbar oder inkonsistent mit der Mehrzahl der anderen Quellen; andere Quelle genutzt.
* 
Kinder unter 3 Jahren dürfen in Serbien in einem rückwärtsgerichteten Sitz auch auf dem Vordersitz transportiert werden. Kinder ab 4 Jahren dürfen ohne Kindersitz fahren, wenn sich im Sitz eine eingebaute Kopfstütze befindet und wenn eine sichere Befestigung mit dem normalen Gurt möglich ist.[44]

In der Schweiz müssen Kinder unter 12 Jahren seit dem 1. April 2010 im Auto in einem Kindersitz sitzen, wenn sie kleiner sind als 1,50 Meter. Der Kindersitz muss die Sicherheitsstandards der Version 03 des entsprechenden UNO-Abkommens (UN-ECE, Nr. 44) erfüllen. Bis anhin lag die Limite bei 7 Jahren, mit der Folge, dass Kinder, die zu diesem Zeitpunkt zwischen 7 und 12 Jahren alt waren, wieder Kindersitze verwenden mussten.[45]

Auch auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind (z. B. der Mittelsitz auf der hinteren Sitzbank bei Pkw vor Erstzulassung Juli 2004), ergibt die Verwendung eines erhöhenden Kindersitzes Sinn. Hier ist besonders auf eine Sitzerhöhung mit seitlicher Führung zu achten, da sonst der Beckengurt im Falle eines Unfalles nach oben rutschen kann.[46] Allerdings ist es nach § 21 Abs. 1a Satz 2 StVO zulässig, ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ohne Kindersitz auf einem solchen nur mit Beckengurt gesicherten Sitzplatz zu transportieren, wenn andere Möglichkeiten zur Befestigung eines Kindersitzes (z. B. auf dem Beifahrersitz) ausgeschöpft sind. Dies sollte aber absolut vermieden werden.

Drei Kindersitze im Fond

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Drei Kindersitze sind in Kfz-Fonds generell nicht problemlos montierbar: Häufig sind nur die äußeren Sitze im Fond mit Isofix-Ankerpunkten für Kindersitze ausgestattet. Auch wenn die Rückbank breit genug ist, so macht häufig die Form der Rückbank mit einem dicken Höcker in der Mitte oder stark ausgeprägte Lehnen sowie im Polster verdeckte Gurtschlösser die Montage von drei Kindersitzen im Fond unmöglich.

Im März 2007 hat die Zeitschrift Auto Bild 152 Pkw mit dem Ergebnis überprüft, dass sich in nur 21 Pkw drei Sitze nebeneinander montieren ließen, bei 29 weiteren passten drei Kindersitze knapp auf die Rückbank und waren schwierig zu montieren.[47] Bei der Auswahl der Kindersitze muss deshalb auf Gurtausrüstung und Platzangebot Rücksicht genommen werden.[48] Der Touring Club Schweiz veröffentlicht regelmäßig eine Übersicht, ob gängige Modelle für 3 Kindersitze geeignet sind.[49] Zu beachten ist, dass bei einigen Fahrzeugen zwar drei Kindersitze in der zweiten Sitzreihe montiert werden können, dies aber in der Betriebsanleitung nicht genehmigt wird (z. B. Opel Zafira Tourer, Mitsubishi ASX).

  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Geschnallt ?! Kinder als Mitfahrer im Auto. Bonn, 2009. (12 Seiten, kostenlos unter Bestell-Nr. 30.42 lieferbar)
    • Kind und Verkehr. Moderatorenhandbuch. Bonn, 2. Auflage 2009
    • Kinder im Straßenverkehr. Eine Informationsbroschüre für Eltern von Kindern bis sechs Jahren. Bonn, 6. Auflage 2010
  • unece.org: UN/ECE-Regelung Nr. 129 (englisch)
Wiktionary: Kindersitz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Kindersitze – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Vgl. § 21 (3) StVO.
  2. Vgl. ECE-R 44, 2.1.2.
  3. Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Kind und Verkehr. Moderatorenhandbuch. 2. Auflage 2009, S. 46
  4. Vgl. ECE-R 44; 6.1.3.
  5. Bei Kindersitzen, die auf dem Rücksitz entgegen der Fahrtrichtung montiert sind, lässt sich mit Hilfe eines Babyschalenspiegels leicht feststellen, ob es dem Kind gut geht.
  6. Vgl. ECE-R 44; 6.1.4.
  7. Vgl. ECE-R 44; 6.1.4.
  8. Polizeipräsidium Mannheim, Jugendverkehrsschule Mannheim: Häufige Fragen zum Kindersitz (Memento vom 5. Januar 2008 im Internet Archive)
  9. Polizeipräsidium Mannheim, Jugendverkehrsschule Mannheim: Vergleich von Babyschalen (Memento vom 22. Juli 2010 im Internet Archive)
  10. Ein französischer Hersteller bietet beispielsweise die Größe von 40 bis 70 cm an, bei einem Gewichtslimit von 24 kg (das Prüfsiegel lautet UN Regulation No 129/00).
  11. unece.org R129e
  12. Richtlinie 2014/37/EU (PDF) der Kommission vom 27. Februar 2014
  13. Nach der verwendeten Dummy-Größe.
  14. ECE-R 129; 7.1.3.6.
  15. maxi-cosi.com (Memento vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive) Kindersitz: 2way Family (abgerufen am 2. Oktober 2014)
  16. adac.de (Memento vom 4. Dezember 2014 im Internet Archive) Kindersitz-Test: Maxi Cosi 2way (abgerufen am 2. Oktober 2014)
  17. BeSafe Izi Flex Fix i-Size von HTS BeSafe. (babyundjunior.de [abgerufen am 21. Oktober 2018]).
  18. a b Quelle: ADAC Länderinformationen, https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/ (Stand 2022-09-02)
  19. Storchenmühle.de (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) (abgerufen am 26. September 2014)
  20. Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt, aber mindestens 150 cm groß sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als zwölf, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.
  21. Schriftenreihe Verkehrssicherheit 15 (Hrsg.: Deutscher Verkehrssicherheitsrat), 2011 (Der Sicherheitsgurt)
  22. Statistisches Bundesamt: Kinderunfälle im Straßenverkehr. 2013, S. 14.
  23. 2001 verunglückten noch 15.185 Kinder als Insasse eines Pkw, davon wurden 93 getötet. Vgl. Statistisches Bundesamt: Kinderunfälle 2001.
  24. udv.de (Memento vom 5. September 2014 im Internet Archive) Misuse-Studie (abgerufen am 26. September 2014)
  25. udv.de (Memento vom 9. August 2014 im Internet Archive) Kinder sichern - aber richtig! (abgerufen am 26. September 2014)
  26. Vgl. Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Nr. 99. [1]
  27. §21 Straßenverkehrs-Ordnung (D) bei Gesetze-im-internet.de
  28. Vgl. Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Nr. 203.1 und 203.2. Siehe § 35a (8) StVZO.
  29. DVR: Geschnallt ?! S. 2.
  30. DVR: Kinder im Straßenverkehr., S. 27.
  31. DVR: Kind und Verkehr. S. 47.
  32. DVR: Geschnallt ?! S. 7.
  33. DVR: Kinder im Straßenverkehr., S. 29.
  34. DVR: Geschnallt ?! S. 8.
  35. Die Sitzerhöhung als Kindersitz erfüllt insbesondere den Seitenaufprall nach ECE-R 129 nicht.
  36. Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Kind und Verkehr. Moderatorenhandbuch. 2. Auflage 2009, S. 44.
  37. Vgl. ECE-R 44; 7.1.2.1., 8.5.
  38. Vgl. ECE-R 129; Annex 6 - Appendix 3, S. 76.
  39. https://kta-ks.com/law-on-road/
  40. https://www.seemonaco.com/driving/taking-your-car-with-you-to-678604
  41. https://info.policja.pl/ine/for-foreign/police-tips-and-hints/road-safety/192726,ROAD-SAFETY.html
  42. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_3_a
  43. https://www.telegraf.rs/auto/auto-vesti/3256913-auto-sedista-za-decu-pravilnik-i-kazne
  44. https://www.auto-sedista.rs/sta-kaze-zakon-u-srbiji/
  45. Anita Bachmann: 12-Jährige müssen in den Kindersitz. In: Der Bund. 1. April 2010, ISSN 0774-6156 (derbund.ch [abgerufen am 27. November 2017]).
  46. Bei Erwachsenen ist der Beckenknochen so ausgeprägt, dass ein „Höcker“ am Beckenknochen das nach oben rutschen verhindert, bei Kindern ist dieser Höcker am Beckenknochen noch nicht ausgeprägt.
  47. Birgit Meier: Praxistest Kindersitze – Das wird eng; Auto-Bild 13/2007
  48. ADAC: Wie sichere ich mehrere Kinder (z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft)?
  49. TCS: Kindersitze im Auto (Memento vom 9. Juli 2013 im Internet Archive)